Hilfen zur Erziehung
NRW: Ombudschaften - Für die Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Heimerziehung
Um die Rechte der Kinder und Jugendlichen, die in Heimeinrichtungen leben, zu wahren, richtet die LVR-Jugendhilfe Rheinland eine unabhängige Beschwerdestelle ein. Diese "Ombudsstelle" soll helfen, Beschwerden zu formulieren und die Ursachen für Beschwerden abzustellen.
04.05.2010
Köln/Solingen. 4. April 2010. Reinhard Elzer, LVR-Jugenddezernent: "Kinderrechte haben Leitbildcharakter. Sie zielen darauf ab, das Wohl junger Menschen zu gewährleisten. Im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe können Kinderrechte ihren Nutzen allerdings erst dann entfalten, wenn ihre Achtung und Einhaltung in den Organisationen der Jugendhilfe zu einer Selbstverständlichkeit geworden ist." Dr. Birgit Lambertz, Leiterin der LVR-Jugendhilfe Rheinland, ergänzt: "Kinder und Jugendliche haben Rechte, und sie sollen ihr Recht auch bekommen. Die LVR-Jugendhilfeeinrichtungen wollen diesen Anspruch einlösen. Um Kinder und Jugendliche bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen, werden Ombudspersonen eingesetzt."
Nun wird die erste ehrenamtliche Ombudsperson gesucht. Sie sollte Kenntnisse in der Jugendhilfe, insbesondere der Heimerziehung, sowie den rechtlichen Gegebenheiten haben und sich durch hohe soziale Kompetenz, persönliche Integrität sowie zeitliche Flexibiität und Mobilität auszeichnen. Die Person erhält eine Aufwandsentschädigung sowie ein Mobiltelefon.
Die grundlegende Herausforderung besteht darin, dass sich Heranwachsende in einer Einrichtung der stationären Jugendhilfe, so die korrekte Bezeichnung für Heime, in der Regel über einen längeren Zeitraum aufhalten und diese Zeit vom Aufbau gegenseitiger Bindung und Beziehung gekennzeichnet ist. Die Wohngruppe, häufig in einem normalen Lebensumfeld, ist für den jungen Menschen der Lebensmittelpunkt, den er nicht einfach wechseln kann oder will. Die Wahrnehmung der eigenen Rechte kann daher mit Ängsten vor Sanktionen oder dem Verlust von Zuneigung und Aufmerksamkeit einhergehen. Gerade deshalb ist es unerlässlich, unabhängige Instanzen zu schaffen, die den Jugendlichen als Anlaufstelle dienen.
Die LVR-Jugendhilfe-Einrichtungen in Solingen, Krefeld, Remscheid, Euskirchen und Viersen bieten unterschiedliche Schwerpunkte, so dass jeder junge Mensch ein passendes Angebot findet. So hat Krefeld die Kombination aus Wohngruppen mit einer eigenen Schule und Ausbildungswerkstätten, in Viersen gibt es eine Jugendfarm mit Tieren, Euskirchen hat eine Gruppe mit intensiven Naturprojekten, und der "Halfeshof" in Solingen bietet unter anderem eine Gruppe zur Untersuchungshaft-Vermeidung für straffällig gewordene Jugendliche an. Das gemeinsame Ziel von Jugendämtern und LVR ist es, Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung so zu fördern, dass sie ein selbstständiges Leben führen können und für ihre Zukunft die bestmöglichen Chancen erhalten.
Herausgeber: Landschaftsverband Rheinland - Landesjugendamt
ch
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