Hilfen zur Erziehung
Neuer Zwischenruf der Erziehungshilfefachverbände zum Reformprozess des SGB VIII
Das BMFSFJ strebt die Reform der Kinder- und Jugendhilfe hin zu einem Inklusiven SGB VIII an. Derzeit liegt noch kein Referatsentwurf, jedoch Arbeitsentwürfe geben einen Einblick in das Reformvorhaben. Die Akzeptanz der Praxis und der Wissenschaft für die Reformvorschläge fehlt völlig: Die Erziehungshilfefachverbände (AFET, BvKE, EREV und IGFH) sehen deutlichen Nachbesserungbedarf und beleuchten höchst kritische Punkte im Arbeistentwurf.
17.10.2016
Die Erziehungshilfefachverbände in Deutschland (AFET, BvKE, EREV und IGFH) unterstützen seit vielen Jahren die Entwicklung einer "guten Praxis" in der Kinder- und Jugendhilfe und begleiten die entsprechende Gesetzgebung des Bundes konstruktiv und kritisch. "Hilfen aus einer Hand" für alle Kinder und Jugendlichen waren dabei immer ein zentrales Anliegen der Verbände.
Die aktuell geplante Neuausrichtung des SGB VIII ist in Umfang und Auswirkungen vergleichbar mit den gesetzlichen Änderungen zur Einführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes vor 25 Jahren. Die Erziehungshilfefachverbände haben den Reformprozess durch eine Fachtagung am 14.Juni 2016 in Frankfurt/Main "Vom Kind aus denken?! Inklusives SGB VIII" unterstützt und Fragen und Prüfsteine an die SGB VIII Reform und ein inklusives Kinder- und Jugendhilfegesetz formuliert. Der mehrfach seit April 2016 angekündigte Referentenentwurf für die Neuregelung des SGB VIII liegt bis heute nicht vor, zuletzt stand den Verbänden ein nicht autorisierter Arbeitsentwurf vom 23.08.2016 zur Verfügung, der nur in Auszügen Grundlage für vier Fachgespräche des BMFSF im September 2016 war, an dem die oben genannten Verbände auch teilnahmen und ihre Positionen eingebracht haben.
Auf der Grundlage des Arbeitsentwurfs vom 23.08.2016 haben die Verbände am 08.09.2016 die Parlamentarierinnen und Parlamentarier des Familienausschusses des Deutschen Bundestages, unter der Schirmherrschaft von Herrn Vorsitzenden Lehrieder, zu einem parlamentarischen Gespräch eingeladen und dort ihre Fragen und gemeinsam entwickelten Prüfsteine vorgetragen. Der detaillierte Auseinandersetzung mit dem Arbeitsentwurf vom 23.08.2016, seinen Rechtsfolgen, beabsichtigten und unbeabsichtigten fachliche Nebenwirkungen, sowie die Diskussionen in den Fachgesprächen haben in der Bewertung dazu geführt, dass sich die Verbände erfolgreich um ein Gespräch bei Herrn Staatsekretär Dr. Kleindiek bemüht haben.
Fehlende Akzeptanz der Praxis und der Fachwissenschaft zum Reformprozess
Nach diesen Gesprächen und Erörterungen ist festzuhalten: Die Verbände erkennen den Verdienst des BMFSFJ an, die sehr unterschiedlichen politischen Zielvorgaben des Bundes und der Länder zur Inklusion und zur Weiterentwicklung der Erziehungshilfe deutlich vorangebracht zu haben. Der politische Entwicklungsprozess zu einer inklusiven Gesellschaft ist nicht mehr aufzuhalten, und dennoch: In die bisher bekannt gewordenen Arbeitsfassungen zur Reform des SGB VIII sind ein Vielzahl von anderen Regelungsvorschlägen mit weitgehenden Veränderungsvorschlägen der Kinder- und Jugendhilfe eingegangen, die in der Kürze der Zeit und Unübersichtlichkeit kaum auf ihre Rechtsfolgen und Nebenwirkungen sorgsam zu prüfen und zu diskutieren sind.
Das Reformvorhaben ist somit hoch komplex und für die Regelungen in der Entwurfsfassung des SGB VIII vom 23.08.2016 fehlt – nach dem Eindruck der Verbände aus den „Basis-Diskussionen“ - die Akzeptanz der Praxis und der Wissenschaft völlig. Die Verbände haben in ihrem Gespräch mit dem BMFSFJ am 05.10.2016 vor der Umsetzung des bisher vorliegenden Arbeitsentwurfs gewarnt und sehen hier nicht nur deutliche kleinere Änderungsbedarfe. Die folgenden rechtlichen Änderungen sind aus ihrer Sicht höchst kritisch zu bewerten:
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Der Erziehungsbegriff wird aufgegeben und durch Teilhabe und Entwicklung ersetzt, damit ist Erziehung kein eigenständiger Gegenstand mehr von Hilfeangeboten.
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Die Eltern haben nicht länger einen eigenständigen Anspruch auf Erziehungshilfe und die Bindung ihres eingeschränkten Beratungsanspruchs an eine festgestellte Einschränkung ihrer Kinder macht Kinder zu Symptomträgern.
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Die überregulierte und standardisierte Hilfeplanung kommt einer Abschaffung der bisherigen Zielperspektive gleich, nämlich der Herstellung sozialpädagogischer Arbeitsbündnisse.
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Die Formulierung eines einheitlichen Tatbestands ist sprachlich und rechtlich verwirrend und nicht eindeutig.
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Vorgesehene verdeckte und offene Absenkungen des Leistungsniveaus für junge Flüchtlinge verstärken den Trend zu einer Zwei-Klassengesellschaft im Kinder- und Jugendhilferecht.
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Die Finanzierungsarten, der Einstieg in Ausschreibung und Vergabe von Hilfeleistungen für Kinder und Familien ermöglicht eine einseitige Ausrichtung an fiskalischen Vorgaben, was eine Abkehr von der Tarifbindung erleichtert und Folgen für das jugendhilferechtliche Dreieck hat. Der Qualitätsrückbau der Kinder- und Jugendhilfe durch den Vorrang kommunaler Finanzinteressen vor einer durch Rechtsanspruch gesicherten Hilfe darf keinesfalls zu vergleichbaren Folgen wie in der Jugendberufshilfe führen.
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Die Abkehr von der Verantwortungsgemeinschaft öffentlicher und freier Träger durch einseitige Zuweisung von Leistungen an Träger wirkt sowohl dem Wettbewerb der Leistungsangebote als auch einer kooperativen Verantwortungsgemeinschaft entgegen.
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Die Förderung sozialräumlicher Ansätze durch den Vorrang vor individuellen Rechtsansprüchen erreichen zu wollen, ist fachlich nicht zielführend und gefährdet die Gewährung von Einzelfallhilfe. Es geht vielmehr darum, den individuellen Fall im Feld, also in seinen sozialräumlichen Bezügen zu sehen.
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Die zugesicherte Kostenneutralität für die öffentlichen Jugendhilfeträger ist bisher nicht expliziert worden. Wir haben den Eindruck aus den Praxisgesprächen, dass die Regelungen des Arbeitsentwurfes zu deutlichen personellen Mehrbedarfen führen werden.
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Die Einbettung des Reformvorhabens in die Verhandlung der föderalen Finanzbeziehungen und die diskutierte Verlagerung der Kinder- und Jugendhilfe in die Länderhoheit darf den Bund nicht aus seiner Verantwortung entlassen, maßgebliche Werte des Grundgesetzes, wie die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse sicherzustellen. Denn dies führt zu erhöhten Unsicherheiten für hilfesuchende Kinder und Familien in einer modernen mobilen Gesellschaft. Die inklusiv ausgerichtete Kinder- und Jugendhilfe braucht einheitliche bundesweite Regelungen!
Mehr Zeit und Dialog! Keine Schnellschüsse!
Die wichtigen Reformziele brauchen jetzt den Dialog, um die gemeinsamen Ziele konsequent zu durchdenken und sie brauchen das gemeinsame Ringen um die richtige und angemessene Umsetzung! Es gilt, gemeinsam mit den Fachleuten (Fachverbände, Wissenschaftler_innen, Betroffenen-Organisationen, öffentlichen und freien Trägern etc.) der Hilfen zur Erziehung sowie Behindertenhilfe und der Vertreter_innen der kooperierenden Systeme die zentralen Bereiche der Neuregelungen transparent und übersichtlich zu bestimmen und dann gemeinsam auszuloten, ob und wie welche gesetzlichen Neuregelungen zur Weiterentwicklung einer (inklusiven) Kinder- und Jugendhilfe sinnvoll sind.
Angesichts der weitreichenden Folgen und des Umfanges der beabsichtigten gesetzlichen Neuregelungen für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe braucht der Prozess mehr Zeit, um unbeabsichtigte Nebenfolgen gemeinsam zu bedenken und zu erkennen. Die Erziehungshilfefachverbände in Deutschland stehen mit der Fachexpertise ihrer Mitglieder für diesen dialogischen Prozess, gerne verbindlich zur Verfügung.
Die Vorstände der Erziehungshilfefachverbände in Deutschland
AFET – Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. Georgstr. 26, 30159 Hannover | Kontakt: <link mail>decarli@afet-ev.de
BVkE- Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen e.V. Karlstraße 40, 79104 Freiburg | Kontakt: <link mail>stephan.hiller@caritas.de
EREV – Evangelischer Erziehungsverband Flüggestr. 21 , 30161 Hannover | Kontakt: <link mail>b.hagen@erev.de
IGFH – Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen Galvanistr. 30, 60486 Frankfurt |Kontakt: <link mail>josef.koch@igfh.de
Weiterführende Links:
<link http: www.igfh.de cms sites default files endfassung_zwischenruf_verbaende_14-10-2016_ergaenzt.pdf _blank external-link-new-window der erziehungshilfefachverbände zum reformprozess des sgb>Zwischenruf der Erziehungshilfefachverbände zum Reformprozess des SGB VIII (PDF, 504 KB) und weitere aktuelle <link http: www.igfh.de cms nachrichten _blank external-link-new-window informationen zum>Informationen zum Reformprozess
Quelle: Die Vorstände der Erziehungshilfefachverbände in Deutschland vom 14.10.2016
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