Hilfen zur Erziehung

Mehr sozialpädagogische Familienhilfe und Hilfen zur Erziehung in Hessen

Im Jahr 2015 wurden in Hessen rund 62.500 Hilfen zur Erziehung und knapp 7.200 Hilfen zur Eingliederung seelisch behinderter junger Menschen geleistet. Und gut 7.300 Familien wurden durch eine sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt.

08.12.2016

2015 erhalten mehr Familien sozialpädagogische Familienhilfe

  • 7.300 Familien erhalten sozialpädagogische Familienhilfe
  • 3,1 Prozent mehr als 2014
  • Zwei Drittel der unterstützten Familien beziehen Transferleistungen
  • Hälfte der Fälle sind Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern
  • Hauptgrund für Hilfegewährung: Eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern

Im Jahr 2015 wurden in Hessen gut 7.300 Familien mit insgesamt 14.100 jungen Menschen durch eine sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt. Dies waren 3,1 Prozent mehr Hilfen als im Jahr 2014. Nach Mitteilung des Hessischen Statistischen Landesamts dauerten am Jahresende 2015 noch gut 4.400 Hilfen an und knapp 2.900 wurden im Laufe des Jahres 2015 beendet. 2.800 Hilfen wurden im Jahr 2015 neu begonnen.

Bei dieser Hilfeart werden nicht Kinder oder Jugendliche individuell unterstützt, sondern die ganze Familie steht im Mittelpunkt der Hilfe. Die Hilfe hat das Ziel, die Familie bei akuten Krisen wieder in die Lage zu versetzen, auftretende Probleme selbstständig zu meistern. Mit der Hilfeleistung, die eher einen kurz- bis mittelfristigen Charakter hat, werden hauptsächlich Familien mit jüngeren Kindern unterstützt. Zu dieser Form der ambulanten Erziehungshilfe gehören sowohl beratende Gespräche (z. B. Erziehungsberatung, Partnerberatung) als auch praktische Hilfen, wie Hausaufgabenbetreuung, Anleitung bei der Haushaltsführung und Ausgabenplanung.

Die wirtschaftliche Situation der Familien hat großen Einfluss auf die Notwendigkeit der sozialpädagogischen Familienhilfe. 64 Prozent dieser Familien bezogen bei Beginn der Hilfe Transferleistungen (zum Beispiel Hartz IV). Auch die Familienstruktur spielte eine erhebliche Rolle. Bei der Hälfte der betreuten Familien handelte es sich um Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern. 14 Prozent waren "Patchworkfamilien" und bei 34 Prozent der Hilfefälle lebten die Kinder mit beiden Elternteilen zusammen. In 1 Prozent der Fälle waren die Eltern verstorben oder die Situation war unbekannt.

In der Statistik "Sozialpädagogische Familienhilfe" werden auch Gründe erfragt, die zu Gewährung der Unterstützungsleistungen führten. Angesichts der heterogenen Lebenssituationen der Familien konnten bis zu 3 Gründe für die Hilfe angegeben werden. Häufigster Grund bei Beginn der Hilfe war mit 58 Prozent eine eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern. 28 Prozent der Fälle waren in der unzureichenden Förderung und Versorgung des jungen Menschen in der Familie begründet. Fälle mit Belastungen des jungen Menschen durch Problemlagen der Eltern betrugen 26 Prozent bzw. durch Konflikte in der Familie gut 25 Prozent und Fälle mit Auffälligkeiten im sozialen Verhalten der jungen Menschen knapp 19 Prozent.

Mehr Hilfen zur Erziehung in Hessen 2015

  • 62.500 Hilfen zur Erziehung und 7.200 Hilfen zur Eingliederung seelisch behinderter junger Menschen erteilt
  • 2,9 Prozent mehr als 2014
  • 40 Prozent aller Hilfen sind Erziehungsberatungen
  • Anzahl von Heimunterbringungen steigt
  • Jede dritte Familie, die eine Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe bekommt, bezieht Transferleistungen

Im Jahr 2015 wurden in Hessen rund 62.500 Hilfen zur Erziehung und knapp 7.200 Hilfen zur Eingliederung seelisch behinderter junger Menschen geleistet. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, wurden damit insgesamt 2,9 Prozent mehr Hilfen gewährt als im Jahr 2014. Von den 69.700 Hilfen wurden knapp 33.200 im Jahr 2015 beendet und gut 36.500 Hilfen dauerten am Jahresende noch an. 34.700 Hilfen wurden 2015 neu begonnen.

Mit 43 Prozent war die Erziehungsberatung die häufigste Hilfeform vor der Erziehung in Heimen und sonstigen betreuten Wohnformen (gut 16 Prozent) sowie der sozialpädagogischen Familienhilfe (gut 10 Prozent). 7 Prozent entfielen auf die Vollzeitpflege und 5 Prozent auf die Einzelbetreuung. Auf die Erziehung in einer Tagesgruppe entfielen 3 Prozent und auf die sonstigen Hilfen zur Erziehung 4 Prozent. Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung und die soziale Gruppenarbeit spielten eine untergeordnete Rolle. Die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte bzw. von seelischer Behinderung bedrohter junger Menschen (§ 35 a SGB VIII) machte 10 Prozent aller Hilfen aus.

Die Heimerziehung wuchs gegenüber 2014 um 29 Prozent. Ein Grund hierfür war die Zunahme der Einreisen von unbegleiteten Minderjährigen aus dem Ausland.

35 Prozent der Familien, die eine Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe bekamen, bezogen Transferleistungen (zum Beispiel Hartz IV). Bei den Familien der Alleinerziehenden war mehr als jede zweite auf Transferleistungen angewiesen. Der Anteil der Familien mit Transferleistungen fiel umso höher aus, je "stärker" der Eingriff in das Leben des jungen Menschen bzw. der Familie war. So erhielten 82 Prozent der Familien, die von Vollzeitpflege betroffen waren, Transferleistungen. Bei der weniger intensiven Erziehungsberatung betrug dieser Anteil 16 Prozent.

56 Prozent der jungen Menschen lebten bei Alleinerziehenden oder einem Elternteil mit neuer Partnerin oder neuem Partner, 35 Prozent bei den zusammenlebenden Eltern. Bei den übrigen 9 Prozent waren die Eltern verstorben oder unbekannt. Gründe für die hohe Inanspruchnahme der Hilfe bei Alleinerziehenden waren unter anderem die Konzentration der familiären Lasten auf nur ein Elternteil und seelisches Leid der Kinder wegen der Trennung der Eltern.

Neben den individuellen Hilfen für einzelne junge Menschen wurden auch familienorientierte Hilfen gewährt. Hier wurde die ganze Familie unterstützt, sodass die Zahl der betroffenen jungen Menschen mit rund 76.900 über der Zahl der gewährten Hilfen (69.700) lag.

Die Hilfen wurden ambulant (Erziehungsberatungen, soziale Gruppenarbeit, Einzelbetreuung, sozialpädagogische Familienhilfe, sonstige Hilfen nach § 27 SGB VIII), teilstationär (Erziehung in einer Tagesgruppe) oder außerhalb des Elternhauses (Heimerziehung, Vollzeitpflege, intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, sonstige Hilfen nach § 27 SGB VIII) geleistet.

Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt vom 06.12.2016

Redaktion: Kerstin Boller

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