Hilfen zur Erziehung

Mehr Hilfen zur Erziehung in Hessen 2017

Im Jahr 2017 wurden in Hessen rund 65.300 Hilfen zur Erziehung und 8.400 Hilfen zur Eingliederung seelisch behinderter junger Menschen geleistet. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, wurden damit insgesamt 5 Prozent mehr Hilfen gewährt als im Jahr 2016.

31.10.2018

Erziehungsberatungen mit 43 Prozent die häufigste Hilfeform

Innerhalb der Hilfen zur Erziehung war die Erziehungsberatung mit 43 Prozent die häufigste Hilfeform, gefolgt von der Erziehung in Heimen und sonstigen betreuten Wohnformen (knapp 16 Prozent) sowie der sozialpädagogischen Familienhilfe (10 Prozent). 7 Prozent entfielen auf die Vollzeitpflege. Die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte bzw. von seelischer Behinderung bedrohter junger Menschen (§ 35a SGB VIII) machte 11 Prozent aller Hilfen aus.

Jede 3. Familie, die eine Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe bekommt, bezieht Transferleistungen

Gut ein Drittel der Familien (35 Prozent), die eine Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe bekamen, bezogen Transferleistungen (zum Beispiel Hartz IV). Bei den Familien der Alleinerziehenden war mehr als jede und jeder 2. auf Transferleistungen angewiesen. Der Anteil der Familien mit Transferleistungen war umso höher, je stärker der Eingriff in das Leben des jungen Menschen bzw. der Familie war. So erhielten 79 Prozent der Familien, die von Vollzeitpflege betroffen waren, Transferleistungen. Bei der weniger intensiven Erziehungsberatung war jede 6. Familie betroffen.
54 Prozent der jungen Menschen lebten bei Alleinerziehenden oder einem Elternteil mit neuer Partnerin oder neuem Partner, 35 Prozent bei den zusammenlebenden Eltern. Bei den übrigen 11 Prozent waren die Eltern verstorben oder unbekannt.

Neben den individuellen Hilfen für einzelne junge Menschen wurden auch familienorientierte Hilfen gewährt. Hier wurde die ganze Familie unterstützt, sodass die Zahl der betroffenen jungen Menschen — mit rund 75.500 in den Familien und weiteren 660 jungen Menschen, die außerhalb der Familien untergebracht waren — über der Zahl der gewährten Hilfen (73.700) lag.

Von den 73.700 Hilfen wurden 34.000 im Jahr 2017 beendet und 39.700 Hilfen dauerten am Jahresende noch an. 34.250 Hilfen wurden 2017 neu begonnen.

Die Hilfen wurden ambulant (Erziehungsberatungen, soziale Gruppenarbeit, Einzelbetreuung, sozialpädagogische Familienhilfe, sonstige Hilfen nach § 27 SGB VIII), teilstationär (Erziehung in einer Tagesgruppe) oder außerhalb des Elternhauses (Heimerziehung, Vollzeitpflege, intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, sonstige Hilfen nach § 27 SGB VIII) geleistet.

Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt

Redaktion: Kerstin Boller

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