Hilfen zur Erziehung
Mehr Hilfen zur Erziehung in Hessen 2016
Im Jahr 2016 wurden in Hessen rund 62.500 Hilfen zur Erziehung und 7.800 Hilfen zur Eingliederung seelisch behinderter junger Menschen geleistet. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, wurden damit insgesamt 1 Prozent mehr Hilfen gewährt als im Jahr 2015. Von den Familien, die eine Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe bekommt, bezieht jede dritte Transferleistungen.
21.11.2017
Von den 70.300 Hilfen wurden gut 32.100 im Jahr 2016 beendet und gut 38.100 Hilfen dauerten am Jahresende noch an. 33.400 Hilfen wurden 2016 neu begonnen.
Erziehungsberatungen häufigste Hilfeform
Mit 42 Prozent war die Erziehungsberatung die häufigste Hilfeform vor der Erziehung in Heimen und sonstigen betreuten Wohnformen (gut 16 Prozent) sowie der sozialpädagogischen Familienhilfe (10 Prozent). 7 Prozent entfielen auf die Vollzeitpflege und 5 Prozent auf die Einzelbetreuung. Auf die Erziehung in einer Tagesgruppe entfielen 3 Prozent und auf die sonstigen Hilfen zur Erziehung 4 Prozent. Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung und die soziale Gruppenarbeit spielten eine untergeordnete Rolle. Die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte bzw. von seelischer Behinderung bedrohter junger Menschen (§ 35 a SGB VIII) machte 11 Prozent aller Hilfen aus.
Alleinerziehende: Mehr als 50% auf Transferleistungen angewiesen
Gut ein Drittel der Familien (35 Prozent), die eine Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe bekamen, bezogen Transferleistungen (z. B. Hartz IV). Bei den Familien der Alleinerziehenden war mehr als jede zweite auf Transferleistungen angewiesen. Der Anteil der Familien mit Transferleistungen war umso höher, je stärker der Eingriff in das Leben des jungen Menschen bzw. der Familie war. So erhielten 79 Prozent der Familien, die von Vollzeitpflege betroffen waren, Transferleistungen. Bei der weniger intensiven Erziehungsberatung betrug dieser Anteil 15 Prozent.
54 Prozent der jungen Menschen lebten bei Alleinerziehenden oder einem Elternteil mit neuer Partnerin oder neuem Partner, knapp 35 Prozent bei den zusammenlebenden Eltern. Bei den übrigen 11 Prozent waren die Eltern verstorben oder unbekannt. Ein Grund für die hohe Inanspruchnahme der Hilfe bei Alleinerziehenden war deren prekäre finanzielle Situation.
Familienorientierte Hilfen
Neben den individuellen Hilfen für einzelne junge Menschen wurden auch familienorientierte Hilfen gewährt. Hier wurde die ganze Familie unterstützt, sodass die Zahl der betroffenen jungen Menschen mit rund 77.300 über der Zahl der gewährten Hilfen (70.300) lag.
Die Hilfen wurden ambulant (Erziehungsberatungen, soziale Gruppenarbeit, Einzelbetreuung, sozialpädagogische Familienhilfe, sonstige Hilfen nach § 27 SGB VIII), teilstationär (Erziehung in einer Tagesgruppe) oder außerhalb des Elternhauses (Heimerziehung, Vollzeitpflege, intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, sonstige Hilfen nach § 27 SGB VIII) geleistet.
Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt vom 21.11.2017
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