5. Bundeskongress

„Lass mal reformieren… und jetzt?“ – Gesetzliche Neuerungen im Jugendstrafrecht

Der 5. Bundeskongress der Jugendhilfe im Strafverfahren und der Ambulanten Sozialpädagogischen Angebote für straffällig gewordene junge Menschen nimmt vom 04. bis 06. Mai 2022 in Bad Kissingen die Neuregelungen und ihre Auswirkungen für die Fachkräfte der Sozialen Arbeit in den Blick.

21.01.2022

In der vergangenen Legislaturperiode führten mehrere gesetzliche Neuerungen zu Veränderungen im Jugendstrafrecht und in der Praxis der Jugendhilfe. Die Reform des Jugendgerichtsgesetzes (durch die EU Richtline 2016/800), das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und die Entscheidung zur Anwendung der Vermögensabschöpfung im Jugendstrafrecht haben mitunter weitreichende Folgen für junge Menschen und die Praktiker/-innen. Die Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. resümiert: „Einige Reformen stärken die sozialpädagogische Praxis und bergen durchaus Chancen. Jedoch scheint der Gesetzgeber nicht alle Auswirkungen für die Praxis bedacht zu haben, so ergeben sich zum Teil auch erhebliche Herausforderungen.“

Chancen und Herausforderungen für die Jugendhilfe

Der 5. Bundeskongress der Jugendhilfe im Strafverfahren und der Ambulanten Sozialpädagogischen Angebote für straffällig gewordene junge Menschen nimmt die Neuregelungen und ihre Auswirkungen für die Fachkräfte der Sozialen Arbeit in den Blick. Darüber hinaus widmet sich der Bundeskongress weiteren aktuellen und praxisnahen Themen und gibt Raum für einen überregionalen fachlichen Austausch.

Organisatorische Hinweise

  • Datum der Veranstaltung: 04. bis 06. Mai 2022
  • Veranstaltungsort: Hotel Sonnenhügel | Burgstraße 15 | 97688 Bad Kissingen
  • Anmeldeschluss: 01. April 2022
  • Teilnahmegebühr: 460 Euro für Nicht-Mitglieder | 410 Euro für DVJJ-Mitglieder
  • Zielgruppe: Insbesondere Fachkräfte bei öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe

Quelle: Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V.

Redaktion: Kerstin Boller

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