Hilfen zur Erziehung

Kostenheranziehung junger Menschen: Handreichung und Praxismaterialien für Fachkräfte

Geldverdienenden Jugendliche und junge Erwachsene aus stationären Einrichtungen, Wohngruppen und Pflegefamilien müssen bisher 75% ihres Einkommens aus Ausbildung oder Nebenjob an das Jugendamt abgeben. Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe e.V. hat ein umfangreiches Paket an Informations- und Praxismaterialien zum Thema Kostenheranziehung junger Menschen nach dem SGB VIII veröffentlicht.

06.05.2020

Kostenheranziehung junger Menschen nach dem SGB VIII

Junge Menschen, die vollstationäre Jugendhilfeleistungen erhalten, müssen einen Teil ihres Einkommens als Kostenbeitrag an das Jugendamt abgeben. Bei der Berechnung des Kostenbeitrags ist gemäß § 93 Abs. 4 Satz 1 SGB VIII das durchschnittliche Monatseinkommen des Vorjahres ausschlaggebend. Dies haben verschiedene Verwaltungsgerichte und das Oberverwaltungsgericht Sachsen bestätigt.

Gemäß § 94 Abs. 6 haben die jungen Menschen 75 Prozent ihres Einkommens als Kostenbeitrag einzusetzen. Wenn das Einkommen aus einer Tätigkeit stammt, die „dem Zweck der Leistung“ dient, kann jedoch ein geringerer Kostenbeitrag erhoben oder gänzlich von einer Heranziehung abgesehen werden. Dies ist in Satz 2 geregelt.

Bei den unabhängigen Ombudsstellen des Bundesnetzwerks brandeten wiederholt Beschwerdefälle an, die rechtswidrige Kostenbescheide zum Inhalt hatten.

FAQ und Praxismaterialien für junge Menschen und Fachkräfte

Die Infobroschüre „Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe – FAQ“ sowie die dazugehörigen Praxismaterialien (Brief-Vorlagen, Ausfüllhilfen, Kostenbeitragsrechner) stellen eine leicht verständliche Handreichung für junge Menschen und Fachkräfte dar, um rechtswidrige Kostenbescheide zu erkennen und – ggf. auch nach Ablauf der Widerspruchs- und Klagefrist – dagegen vorzugehen.

Die Informationen basieren auf dem Rechtsgutachten „Kostenheranziehung junger Menschen nach dem SGB VIII – Materielle Rechtsfragen und Verfahren“ (Autor: RA Benjamin Raabe).

Download

Das Rechtsgutachten, die Infobroschüre und alle weiteren Materialien sind auf der Seite des Bundesnetzwerk Ombudschaft kostenlos per Download erhältlich oder können gegen Portokosten bestellt werden.

Weitere aktuelle Veröffentlichungen:

Über das Bundesnetzwerk Ombudschaft

Das Bundesnetzwerk Ombudschaft ist ein Zusammenschluss von unabhängigen Ombudsstellen und -initiativen in Deutschland. Die Mitglieder verbindet ein gemeinsames Interesse: Sie unterstützen Kinder, Jugendliche und Familien ombudschaftlich im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), insbesondere im Bereich der Hilfen zur Erziehung.

Die Mitglieder bilden ein breites Bündnis aus unterschiedlichen Disziplinen und unterstützenden Privatpersonen mit professionellem Hintergrund. Die Zusammenarbeit im Bundesnetzwerk dient der fachlichen und jugendhilfe-politischen Weiterentwicklung ombudschaftlicher Arbeit. Ombudsstellen vermitteln im Konfliktfall zwischen den Anspruchsberechtigten und den entsprechenden Institutionen in der Jugendhilfe.

Neben der ombudschaftlichen Tätigkeit stehen einige Initiativen und Projekte den Einrichtungen und Diensten in Ihrem Einzugsgebiet auch als externe Beschwerdestelle im Rahmen der stationären Jugendhilfe zur Verfügung. Die Mitglieder haben sich auf einheitliche Qualitätsstandards verständigt und unterstützen sich in der Arbeit untereinander sowie im Aufbau neuer Initiativen und Projekte. Bei Rückfragen stehen die Ansprechpartner in den jeweiligen Bundesländern gerne zur Verfügung.

Quelle: Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe e.V.

Back to Top