„Ungleichsein“ in der Kinder- und Jugendhilfe

Kinder und Jugendliche als aktive Mitstreiter*innen in der Ombudschaft

In ihrem wissenschaftlichen Beitrag „Ungleichsein in der Kinder- und Jugendhilfe: Kinder und Jugendliche als aktive Mitstreiter*innen in der Ombudschaft“ nehmen Prof. Dr. Cornelia Huber und Prof. Dr. Michael Domes von der TH Nürnberg eine ombudschaftliche Perspektive auf Hilfe für Kinder und Jugendliche ein. Sie benennen Herausforderungen und gehen der Frage nach, wie ein Gleichgewicht im bestehenden strukturellen „Ungleichsein“ im Arbeitsfeld der ombudschaftlichen Hilfe gelingen kann, welches über ein „Sich-mal-eben-beschweren“ hinausgeht.

08.04.2022

Ein Beitrag von Prof. Dr. Cornelia Huber und Prof. Dr. Michael Domes
von der TH Nürnberg  / Fakultät für Sozialwissenschaften, März 2022

Sich beschweren kann immer nur ein Anfang sein

„Help! I need somebody“ – ein Songtitel der Rockband The Beatles (1965), der in ombudschaftlicher Beratung, nicht selten als Einstieg ausgesprochen unterschiedlicher Problemlagen, alles andere als melodisch erklingt und durchaus als „rockender Auftakt“ in der Beratung bezeichnet werden kann. Ein Hilferuf mit häufig mitschwingender erlebter Ungerechtigkeit zeichnet die spannungsreiche Grundstruktur ombudschaftlicher Beratung aus. Das Erleben von Ungerechtigkeit wird nicht selten auf der Grundlage von erlebter Deutungshoheit, Aufgabenzuweisungen, sozialpolitischer Vorgaben und Perspektiven zu einem Gefühl des „Verlorenseins“ im System der Hilfen.

Die Kinder- und Jugendhilfe und die entsprechenden Beratungsinstanzen besitzen diese sogenannte Deutungshoheit. Jugendhilfe bestimmt wer unterstützungsbedürftig, gefährdet oder gefährlich, pädagogisch nicht mehr erreichbar oder als das soziale System crashend wahrgenommen wird. Die Wissenschaft bietet dazu Theorien sowie entsprechende Konzepte und Methoden für eine dazugehörige Handlungsorientierung. Kurzum, es existiert ein vermitteltes Wissen, das historisch variierend Geltung beansprucht, um personalisierend Normalitätsansprüche pädagogisch relevant durchzusetzen (vgl. Düring et al. 2014: 9). Und die Kinder und Jugendlichen, wo befinden sich diese als Mitstreiter*innen im System, das für sie gestaltet wurde?
Es wird an dieser Stelle eine ombudschaftliche Perspektive auf Hilfe für Kinder und Jugendliche gerichtet, die davon ausgeht, dass sich diese nicht selten in einer strukturell asymmetrischen Interaktion gestaltet. Hilfe kommt in der Regel von Oben, wenn Kinder und Jugendliche und/oder ihre Familien auf Hilfe angewiesen sind, sich an Helfer*innen wenden müssen und wenn Kindern und Jugendlichen in ihren individuellen Belastungssituationen, in ihren prekären Lebenswelten Ressourcen und/oder Fach- und Organisationswissen fehlen.

In Belastungssituationen, in denen sich gerade Kinder und Jugendliche nicht zu helfen wissen und auf konstruktive Unterstützung und Hilfe (oder als Hilfe adressiert) angewiesen sind, kann davon ausgegangen werden, dass das Gefühl der Abhängigkeit, die erlebte Einschränkung von Autonomie und Selbstbefähigung eine zusätzlich hohe Belastung darstellen. Diese Herausforderung für Kinder und Jugendliche gilt es, neben dem fehlenden Wissen über konkrete Hilfsstrukturen, mitzudenken. Es gilt kritisch zu reflektieren, was ein strukturelles und individuell erlebtes „Ungleichsein“ bedingt, wenn das zentrale Ziel in der Kinder- und Jugendhilfe und das daran gebundene fachliche Streben und Handeln auf die Erhöhung der Autonomie und Handlungsfreiheit der Adressat*innen nicht auf deren Einschränkung, setzt (vgl. Lindenberg u. Lutz 2019: 199). Ziel einer gelingenden Arbeit im Feld der Hilfen zur Erziehung sollte es daher sein, sich mit der asymmetrischen Interaktionsstruktur der Helfer*innen-Hilfesuchenden-Beziehung auseinanderzusetzen, zumindest wenn davon ausgegangen wird, dass in problematischen, krisenreichen Situationen Kinder und Jugendliche Ansprechpartner*innen benötigen, die ihre Situation respektvoll achten, anstatt (herrschafts-) wissensreich zu deuten versuchen.

An diese Herausforderung lässt sich die Frage anknüpfen: Kann ombudschaftliche beraterische Hilfe aus einer asymmetrischen Struktur und damit aus Machtverhältnissen aussteigen oder kann sie diese bestenfalls aufdecken und thematisieren? Geklärt wird: Wie könnte ein Gleichgewicht im bestehenden strukturellen „Ungleichsein“ im Arbeitsfeld der ombudschaftlichen Hilfe gelingen, welches über ein „Sich-mal-eben-beschweren“ hinausgeht?

Wenn an dieser Stelle von Begriffen und Deutungsmacht die Rede ist, gilt es, die hegemoniale Praxis der Kinder- und Jugendhilfe und ihre daran gebundene Verschlüsselungstechnik zu betrachten und dabei die betroffenen Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt der Betrachtung zu stellen. Verschlüsselt wird, gerade im Umgang mit Kindern und Jugendlichen als Adressat*innen, ein Adultismus. Erwachsene entscheiden über Kinder und Jugendliche. Wenn von Kindern und Jugendlichen im System der Hilfen zur Erziehung die Rede ist, wird über sie gesprochen, selten mit ihnen in den Dialog gegangen, wenig gehört, was sie selbst zu sagen haben (vgl. dazu Schäuble u. Wagner 2017). Ihre Ungleichheit im System wird nicht allein im Sprachgebrauch deutlich, wenn von Systemsprengern, Crash-Kids oder im besten Fall und pädagogisch wohlwollend über herausfordernde, untragbare Kinder gesprochen wird. Auch im Umgang mit Kindern und Jugendlichen werden Beteiligung und daran gebundene Möglichkeiten der Partizipation ausgesprochen erwachsenenorientiert gestaltet. „Partizipation ist damit [zwar] in der Sozialen Arbeit weitgehend angekommen. Eine tatsächliche Umsetzung findet jedoch (noch) nicht in allen Bereichen und in nennenswertem Umfang statt“ (Debiel u. Wagner 2017:24). So ermöglichen, befördern, unterstützen, lassen zu, eröffnen Pädagog*innen zwar. Dies verdeutlicht aber bereits sprachlich, dass ein Auf- und Ausbau von Beteiligungsmöglichkeiten für und mit Kindern und Jugendlichen, die nicht nur Alibifunktion haben, pädagogisch ausbaufähig ist.

Partizipation ist mehr als ein Mitmachen-dürfen

Es macht aus pädagogischer, spezifisch aus ombudschaftlicher Perspektive, einen zentralen Unterschied für Kinder und Jugendliche, ob sie sprechen dürfen, man ihnen von oben herab gewährt sich zu artikulieren oder, ob ihnen ein Raum zur Verfügung steht, in dem sie sich entsprechend ihrer eigenen Anliegen artikulieren können und gehört wird, was Kinder und Jugendliche zu sagen haben. Denn Partizipation ist mehr als Teilhabe und damit mehr als ein Mitmachen-dürfen, mehr als ein erfahrenes Glück, Erlaubnis zu erhalten etwas zu sagen (vgl. dazu Straßburger u. Rieger 2019). „Es geht nicht um das Mitmachen, es geht ums Machen selbst. Es geht um die Gestaltung als solche und nicht darum, dass Ausgeschlossenen erlaubt wird, zu etwas bereits herrschaftlich Gestalteten auch etwas sagen zu dürfen“ (Rapetti 2021:57). Es geht um das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Gleichheit, verstanden auch als Gleichwürdigkeit.

In diesem Beitrag werden die Frage nach dem Recht der Kinder und Jugendlichen auf Gleichheit sowie die Frage nach einer möglichen demokratischen Praxis im System Hilfen zur Erziehung, mittels der Darstellung und Reflexion ombudschaftlicher Arbeit beantwortet und in Zusammenhang partizipativ zu gestaltender Praxis mit Kindern und Jugendlichen gestellt. Dabei wird geklärt, was Ombudschaft ist und für Kinder und Jugendliche in der Kinder- und Jugendhilfe zu leisten vermag, insbesondere, wenn sie diese als Mitstreiter*innen versteht.

Ombudschaft – ein Widerstand aufforderndes Arbeitsfeld?

Seit 2002 entwickelten sich in unterschiedlichen Bundesländern Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe. „Einige entstanden in Form einer „Graswurzelbewegung“ als unabhängige Vereine, andere im Kontext von Wohlfahrtsverbänden, alle jedoch maßgeblich getragen von Fachkräften von Fachkräften, die meist ehrenamtlich, neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit, hier ein neues Angebot für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und ihre Familien etablierten“ (Urban-Stahl 2020:4).

Das Ziel dieser Entwicklung von Ombudsstellen knüpft an eine „Aushebelung“ einer asymmetrischen Beziehungsstruktur in der Kinder- und Jugendhilfe an. Es geht um die Einforderung von Leistungsgerechtigkeit im Anbetracht struktureller Machtasymmetrien zwischen Fachkraft und Adressat*innen. Aktuell hat der Bundesrat dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) zugestimmt und Vertreter*innen der Ombudschaft haben ihr Ziel einer gesetzlichen Verankerung von Ombudstellen in Form des SGBVIII § 9a erreicht. Der neue § 9a fordert die Einrichtung von Ombudstellen.

„In den Ländern wird sichergestellt, dass sich junge Menschen und ihre Familien zur Beratung in sowie Vermittlung und Klärung von Konflikten im Zusammenhang mit Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach § 2 und deren Wahrnehmung durch die öffentliche und freue Jugendhilfe an eine Ombudstelle wenden können. Die hierzu den Bedarf von jungen Menschen und ihren Familien entsprechend errichteten Ombudsstellen arbeiten unabhängig und sich fachlich nicht weisungsgebunden. § 17 Absatz 1 bis 2a des Ersten Buches gilt für die Beratung sowie die Vermittlung und Klärung von Konflikten durch die Ombudsstellen entsprechend. Das Nähere regelt das Landesrecht“ (Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen (BVkE) e.V., Deutscher Caritasverband (DCV) e.V. 2021: 34).

Der Begriff Ombudschaft orientiert sich am schwedischen Modell des Ombudsman und bezeichnet eine Vorgehensweise bei Streifragen, in der die Interessen der strukturell unterlegenen Partei durch den Ombudsman oder die Ombudsfrau besondere Beachtung finden (vgl. Urban-Stahl 2020:5). 2008 wurde das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe gegründet. Das Netzwerk, mit Sitz in Berlin, definiert Ombudschaft als ein Angebot in der Kinder- und Jugendhilfe, welches sich am Begriff „Ombud“ (aus dem Altnordischen abgeleitet) orientiert und somit den Auftrag einer besonderen Form des Umgangs mit Konflikten und Beschwerden übernimmt. „(…) Ombudschaft informiert, berät und unterstützt unparteiisch und unabhängig. Ombudschaft kann auch eine rechtliche Vertretung in Streitfragen bieten. Bei Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe sind die Interessen der Familien besonders wichtig“ (Bundesnetzwerk Ombudschaft 2019:10).

Eine Ombudsstelle ist eine unabhängige Beratungs- und Beschwerdestelle, an die sich Kinder und Jugendliche und deren Familien bei Konflikten mit dem Jugendamt oder leistungserbringenden Jugendhilfeträgern wenden können (vgl. Bundesnetzwerk Ombudschaft 2021:1). Um sprachsensibel und damit bedeutungssensibel auf den Begriff einzugehen ist die Unterscheidung der Begriffe Beschwerde und Ombudschaft der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ, 2018) heranzuziehen:

„Beschwerde umfasst als der allgemeinere Begriff jede Form von Rückmeldung, Feedback oder Anregung der Adressatinnen und Adressaten. Die jeweilige Äußerung kann direkt an die zuständige Fachkraft, an den Vorgesetze/n oder auch eine extra dafür zuständige interne oder externe Stelle gerichtet werden. Ombudschaft ist demgegenüber ein spezifisches Konzept des Umgangs mit Beschwerden, welches sich durch ein besonderes Selbstverständnis und Vorgehen auszeichnet. Ombudsstellen arbeiten unabhängig und fachlich nicht weisungsgebunden, weshalb sie zwingend extern anzusiedeln sind“ (BAJ 2018:1).

Unabhängigkeit: Ein hohes ombudschaftliches Gut für alle Beteiligten

Beschweren wird als Ausdrucksform verstanden, um sich zu artikulieren, eine Beteiligung und Selbstbestimmung (wieder) herzustellen, ein Recht auf Gehört-werden einzufordern. Es geht darum, beteiligt zu sein an dem, was passiert; d.h., um nicht mehr oder weniger gelebte Partizipation im Prozess der Kinder- und Jugendhilfe. Wenn es um gelebte Partizipation und Kinderschutz geht, ist ombudschaftliche Unabhängigkeit für alle Beteiligten ein hohes Gut. Die Unabhängigkeit ombudschaftlicher Beratung hat den Anspruch ein symmetrischeres Beziehungsgefüge herzustellen, das Kindern und Jugendlichen ermöglichen kann, sich aus verstrickten Beziehungen zu lösen.

„Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe bedeutet die unabhängige Information, Beratung und Vermittlung in Konflikten mit den öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe im Kontext der individuellen Hilfen zur Erziehung (…). Die fachliche fundierte Parteilichkeit für die Inanspruchnahme individueller Rechte und Rechtsansprüche von jungen Menschen und ihren Personenberechtigten im Bereich der erzieherischen Hilfen ist Grundlage des ombudschaftlichen Handelns. Ombudschaftliche Aktivitäten sind eine Form des Machtausgleichs in der stark asymmetrischen Struktur der Jugendhilfe, insbesondere in Konfliktkonstellationen. Dazu gehört, die strukturell unterlegen Partei im jugendhilferechtlichen Dreiecksverhältnis unabhängig zu beraten und ggf. in der Konfliktbewältigung mit einem öffentlichen und/oder freien Jugendhilfeträger zu unterstützen. Damit unterscheidet sich Ombudschaft von anderen Verfahren der Konfliktbeilegung wie Mediation, Schlichtung oder anwaltliche Vertretung. Neben der individuellen Beratung umfasst ombudschaftliche Beratung auch die (fach-) politische Lobbyarbeit für eine bedarfsgerechte und adressat/_innenorientierte Jugendhilfe und eine Sozialpolitik die „positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien“ (§ 1, Abs.3, Satz 4 SGB VIII) schafft“ (Bundesnetzwerk Ombudschaft Kinder- und Jugendhilfe 2016:4).

Hier wird einmal der Fokus ombudschaftlicher Beratung für Kinder und Jugendliche und ihre Familien auf sozialrechtliche Fragestellungen gelegt in Bezug auf Leistungsansprüche nach dem SGB VIII. Im SGB VIII wird mittlerweile in § 8b Abs. 2 Nr. 2 im Hinblick auf die Erteilung von Betriebserlaubnissen in § 45 Abs. 2 Nr. 3, dass zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen geeignete Verfahren der Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten Anwendung finden. Ein weiterer Fokus bezieht sich auf die Grundlage der Menschenrechte, der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK). Es sind rechtliche Normen und Prinzipien, die eine Basis für die Notwenigkeit und die Legitimation ombudschaftlichen Handelns bestimmen.

Diskutiert werden kann an dieser Stelle: Sich beschweren, sein Recht einfordern, sich informieren – wie gelingt das explizit Kindern und Jugendlichen?

„Sowohl Ombuds- wie auch Beschwerdestellen zielen darauf, Menschen dabei zu unterstützen, ihre Wünsche und ihre Sicht in und auf das Verfahren einzubringen. Dies ist besonders wichtig soweit es zu Konflikten kommt, da zwischen den Berechtigten und den Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe eine strukturelle Machtasymmetrie besteht“ (BAJ 20018:1).

Unter der Überschrift „Machtausgleich im Dialog aushandeln statt aushalten“ (Projekt Ombudschaft Jugendhilfe 2019) lässt sich gemeinsam im Auftrag von Ombudschaft diskutieren, ob und wie Machtgefälle durch ein aufklärendes „Miteinander in den Dialog gehen“ besprechbar und aushaltbar zu gestalten ist. Wenn sich unter dem Begriff Ombudschaft unterschiedliche Konzepte versammeln, mit dem Ziel strukturelle Machtasymmetrien auszugleichen, in den Blick zu nehmen und eine faire, rechtskonforme Regelung von Streitfragen zu erreichen (vgl. Terenczek 2015:348), stellen sich die Fragen, in welcher Form Missstände thematisiert werden, wem Gehör geschenkt wird und wie das Recht gehört zu werden umgesetzt wird?

Ein Aufbau unabhängiger Beschwerdestellen in der Kinder- und Jugendhilfe, der den Hintergrund der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) und einen verbesserten niederschwelligen Zugang zum Recht für Kinder und Jugendliche berücksichtigt, hat sich zur Aufgabe gemacht, Kindern und Jugendlichen Rechte zuzusprechen und diese aktiv einzufordern. Ein Blick auf unterschiedliche Machtebenen verdeutlicht die Hürden, die genommen werden sollten/müssten und zeigt auf, vor welchem Hintergrund ombudschaftliche Interventionen in der Kinder- und Jugendhilfe differenziert werden können (vgl. Arnegger 2020: 158): Definitionsmacht, Artikulationsmacht, Positionsmacht und Organisationsmacht.

Wer wenig oder kein Wissen hat, wer nicht weiß, wo er Hilfe bekommen kann, was ihm/ihr zusteht, wer welche Aufgabe hat und wie bestimmte öffentlich, rechtliche Abläufe funktionieren, wem Aufklärung fehlt oder verwehrt bleibt, dem fehlt Wissen und somit erhebliche Handlungssicherheit. Wer sich hingegen artikulieren kann, wer Argumentationssicherheit besitzt, der kann Anliegen entsprechend artikulieren, einfordern oder sichtbar machen. Positionen in Institutionen bestimmen die Handlungsbefähigung, Handlungskompetenzen ermöglichen Handlungssicherheit. Beziehungen zu Organisationen, das strukturelle Wissen über und Kennen von Netzwerkstrukturen ermöglichen Handlungsspielräume. Ohne die (reflexive und explizite) Auseinandersetzung mit diesen Machtebenen (und korrespondierenden Machttheorien; vgl. Sagebiel u. Pankofer 2015) besteht die Gefahr, dass wohlklingende Absichten und Ansprüche in Konzeptionen formuliert werden und dann doch in der Schublade verschwinden. Eine gelingende ombudschaftliche Praxis begreift Macht vielmehr als „gestaltend, ordnend, selbst-bemächtigend“ und als „Grundlage jedes professionellen Beziehungsverhältnisses“ (Sagebiel u. Domes 2018: 8f.).

Diese Ansprüche setzen folglich eine Arbeitsweise voraus, die ratsuchenden Kindern und Jugendlichen sowie ihren Familien Information, Beratung und Begleitung im Bereich der erzieherischen Hilfen anbietet, ohne Zugangsbeschränkungen, kostenfrei und vertraulich. Es geht um aktive Unterstützung, stets in Absprache mit den Ratsuchenden mit dem Ziel, Verständigung über die Problemlage zu erreichen und die Ratsuchenden zu ermächtigen, in Kenntnis ihrer Rechte eigenständig zu handeln (vgl. Bundesnetzwerk Ombudschaft Kinder- und Jugendhilfe 2016:8).

Aber reicht es aus zu widersprechen, sich, mit Hilfe und Unterstützung anderer, zu beschweren? Oder ist das Ungleichgewicht lediglich für den Moment des „Gehört-Werdens“ verschoben und damit nur kurzfristig im Bereich der ombudschaftlichen Beratung aufgehoben? Und erreicht dieses Angebot denn Kinder und Jugendliche so, dass diese zu Wort kommen und nicht lediglich erneut über sie gesprochen und über ihre Köpfe hinweg entschieden wird?

Gleichgewicht herstellen in ungleichen Strukturen

Aus ombudschaftlicher Sicht braucht es ein System der Beschwerdemöglichkeit, um sich Gehör zu verschaffen, um das, was als ungerecht, falsch, unverstanden und verletzend erlebt wird, zunächst äußern zu können, um aus Verstrickungen und der Position der Ohnmacht, gemeinsam mit jemanden, der unabhängig vom System zur Verfügung steht, herauszufinden. Gerade Kinder und Jugendliche erleben, in einer erwachsenenorientierten Welt, ohne das Wissen über ihnen zur Verfügung stehenden Hilfsangeboten und Unterstützungsmöglichkeiten, Hilflosigkeit und Ohnmacht.

Zentral ist jedoch aus der Perspektive der Kinder und Jugendlichen selbst zu denken, d.h. diese zu befragen und mit ihnen in den Dialog zu gehen, um zu erfahren, was Kinder und Jugendliche für Hilfsstrukturen nutzen würden, sich wünschen und als hilfreich erleben. Man kann davon ausgehen, dass Kinder und Jugendliche nicht von Verletzung ihrer Kinderrechte sprechen, auch wenn ihnen diese bekannt sind, sondern von Wut, Hilflosigkeit, erlebter Traurigkeit, weil ihre Rechte übersehen oder nicht geachtet wurden. Diese Gefühle benötigen einen Gesprächsraum, der diese Gefühle ernst nimmt und sie zur Sprache bringt bzw. ihnen überhaupt erst zur Sprache und zum Gehört-werden verhilft.  Ein (vor)schnelles Rationalisieren und Abstrahieren auf eine Sachlogik wird den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen nicht gerecht. Ombudschaftliche Professionalität  könnte sich gerade dadurch auszeichnen: Emotionalität und Rationalität nicht als unüberbrückbaren Widerspruch zu denken (vgl. Hess et al. 2018), sondern über das „Gefühle wagen und in Kontakt bleiben“ (Brückner 2018: 68), mit der „spezifischen Fähigkeit des Sehens, Spürens und Aufnehmens psychischer und physischer Bedürfnisse der Unterstützten und der Fähigkeit zur Herstellung hinreichenden Kontaktes“ (Ebd.: 76) einen pädagogischen Ort zu schaffen, der bisherigen Ohnmachtserfahrungen machtvolle Alternativen entgegensetzt. Dieses „doing emotion“ unterstützt wesentlich die dialogische Beziehungsgestaltung (vgl. auch Messmer 2018). So können „Emotionen als Schlüsselerfahrungen fungieren“ (Hess et al. 2018: 91), um aus einer asymmetrischen Struktur im System nicht eine zusätzliche Asymmetrie im Beziehungsgefüge zwischen Kindern und Erwachsenen hinzuzufügen. Ombudschaftlich gehört in den professionellen Blick, ob die Stimme der Kinder und Jugendlichen nicht auch dann vorkommt, wenn ein Anliegen, eine Ansicht nicht mit Worten geäußert wird, sondern vielmehr durch Zeichen von Unbehagen, Nichtübereinstimmung, Stille und leiser Abwehr (vgl. Mazzei 2009 in Liebel 2020: 116). Das, was Kinder und Jugendliche nicht sagen, das Unsagbare, Ungesagte und die Stille kann mehr über die Sichtweise von Kindern mitteilen, als es bisher im wissenschaftlichen und praktischen Bereich genutzt wurde. Es sind die Lebenslagen der Kinder, die in den Blick ombudschaftlicher Beratung gehören. Es sind Räume der Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und vor allem gemeinsam mit Kindern zu gestalten, wenn es um die Frage des Verstehens, des Gehör-Verschaffens und konkrete Beschwerdemöglichkeiten für Kinder- und Jugendliche gehen soll, aber auch wenn die Fragen struktureller und machtbedingter Ungleichheit zum Auftrag ombudschaftlichen Denkens einbezogen werden sollen Es geht um mehr als Kinder und Jugendliche zu hören. „Kinder befinden sich in einer widersprüchlichen Situation. Von ihnen wird heute meist erwartet, dass sich sprechen und partizipieren, aber was sie sagen und tun, wird wenig ernst genommen oder gilt als unpassend“ (Liebel 2020:122). Oder, wie es Michael Winkler treffend formuliert: „Man könnte fast meinen, dass (...) wir in den Feldern der sozialen Arbeit und der Pädagogik, im erziehungs- und Bildungssystem sowie in den mit diesen befassten wissenschaftlichen Disziplinen verlernt haben, auf Menschen überhaupt noch zu hören“ (Winkler 2017: 24).

In den Hilfen zur Erziehung erleben Kinder und Jugendliche, dass sie am Sprechen gehindert werden, man ihnen nicht glaubt, sie wenig oder gar nicht bestimmen dürfen, was in ihrem Leben passiert. Das ist keine pauschale Kritik am System der Hilfen zur Erziehung. Es ist eine Kritik an der Interpretationshoheit von Erwachsenen und damit an den gesellschaftlichen Rahmen- und Strukturbedingungen. Wenn sich Ombudschaft verstehen will als Schutzraum für Kinder und Jugendliche mit dem Ziel, „Räume der Ambivalenz, des Nicht Wissens, der Ohn-Macht und des Diskurses von Normen (zu) öffnen und verteidigen“ (Langhanky 2017: 279), gilt es diese aus einer Schweigespirale zu holen, die wir gesellschaftlich in unterschiedlichen Strukturen mit einer Erwachsenenlogik geschaffen haben. Kinder brauchen Menschen, die ihnen zuhören, mit ihnen in den Dialog gehen und biographisches Verstehen als Basis für Verständigung verinnerlicht haben. Dies erfordert von Fachkräften „eine andauernde, erneute Reflexion, die eben auch offen bleibt für ‘Neues’, ‘Unerwartetes’. Es gilt die Stimmen der Adressat_innen (...) tatsächlich zu hören/hören zu wollen, sich auch überraschen zu lassen von deren Sichtweisen und Einschätzungen“ (Maurer 2017: 165). Sie brauchen Orte, wo sie miteinander und mit Erwachsenen gemeinsam agieren und sich durch positive Erfahrungen des Miteinanders Wissen aneignen. Kinder und Jugendliche, die Beteiligung, Kinderrechte und Beschwerderechte nicht kennen, können das System nur von unten crashen, anstatt verantwortungsbewusst, selbstbestimmt und demokratisch sowie kritisch mitzuwirken. Das „Crashen“ kann in anderer Lesart aber vielleicht als selbstbestimmtes und systemkritisches Eintreten für nicht-beachtete Bedürfnisse und übergangene, überhörte Interessen gedeutet werden. Diese Praktiken des „Störens“ (Pigorsch 2021:16) wären dann gerade in ihrer Widerständigkeit eine konkrete Form der Beteiligung/Verweigerung und Nicht-Nutzung von Angeboten als Kritik des erzieherischen Systems (vgl. ebd.: 27-29). Die Stimme der Kinder ist in unserer Gesellschaft nicht vorrausetzungslos, die Mauern der realen Machtverhältnisse nicht ohne weiteres zu überwinden, „aber um der Stimme der Kinder Geltung zu verschaffen, muss darüber nachgedacht werden, in welcher Weise der gesellschaftliche Status der Kindheit insgesamt zu verändern ist“ (Liebel 2020:124).

Kinderperspektiven als Wegweiser

Hier kann Ombudschaft einen unterstützenden und aufklärenden Beitrag für Kinder und Jugendliche, gemeinsam mit ihnen, leisten, der weit über ein „Sich beschweren“ hinausgehen kann. Ombudschaftliche Hilfe behebt strukturelle Ungleichheit, wenn sie sich um Kinder und Jugendliche als konkrete Mitstreiter*innen aktiv bemüht und sich in die Lebensorte der Kinder und Jugendlichen zunehmend verankern kann. Es darf keine Hürde sein, Ombudschaft zu erreichen, gerade für Kinder und Jugendliche gilt es hier strukturell und institutionell mit ihnen zu denken, was dazu nötig und hilfreich sein kann. Das nicht selten in der Pädagogik erklingende Motto „Kindern und Jugendlichen eine Stimme geben“ sollte mit Blick auf eine aktive Mitwirkung, durch und mit Kindern und Jugendlichen, zu einem Selbstverständnis umgekehrt werden, welches davon ausgeht, dass Kinder und Jugendliche eine Stimme haben. Noch bedeutsamer ist jedoch, was bereits 2009 Hannah, 12 Jahre und Kinderbürgermeisterin in Moers (NRW) feststellt: „Nur Kinder wissen, was Kinder wollen“ (Liebel 2009:63). Diese Kinderperspektiven auf Beteiligung, Partizipation und Beschwerdeverfahren sind aus ombudschaftlicher Perspektive einzunehmen, um entsprechende Schutzräume für Kinder und Jugendliche auf die wirklichen Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten zu überprüfen. Dies kann nicht verordnet werden oder sich in „Situationen veranstalteter Partizipation“ (Pigorsch 2021) erschöpfen. Zur aktiven Beteiligung aber gehört ein Ort, der dazu einlädt, der Beteiligungsstrukturen legt.

Es wird zu klären sein, wie Kinder und Jugendliche sich bestmöglichen Schutz vorstellen und wie Ombudschaft ein Gleichgewicht im „Ungleichsein“ von Kindern im Vergleich zu Erwachsenen herstellen kann. Dies bedeutet aber auch – und kann an dieser Stelle nur angerissen werden –, sich kritisch mit möglichen uneingelösten (oder uneinlösbaren) Versprechen (z.B. strukturelle Veränderungen, nachhaltige Ermächtigung, finanzielle und personelle Ressourcen) individueller ombudschaftlicher Beratung auseinanderzusetzen (vgl. Wölfel & Redmann 2020). Ombudschaft schafft andere Voraussetzungen für Partizipation als zentrale Perspektive für Kinder und Jugendliche, um institutionalisierte Herrschaftszustände zu durchbrechen oder deren Effekte zu vermeiden, aber auch um Kindern und Jugendlichen subjektiv bedeutsame Wahlentscheidungen, Handlungsoptionen und Möglichkeitsräume zu eröffnen, wenn diese aufgrund der prekären Lebenssituationen eingeschränkt wurden (vgl. Fritz 2021: 43). Eine sich so dem Empowerment verpflichtete ombudschaftliche Arbeit geht über die Beratung einzelner Kinder und Jugendlicher hinaus, mit dem Ziel einer gemeinsamen politischen Aktion, sodass „Kinder – und Jugendhilfe zu einem Ort wird, an dem Familien das erhalten, was ihnen durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz versprochen ist: unkomplizierte, zeitnahe, nicht stigmatisierende und wertschätzende Unterstützung“ (Wölfel u. Redmann 2020: 126). Hat Ombudschaft zum Ziel, die erlebte Lebenswelt und -wirklichkeit der Kinder und Jugendlichen zu verändern, zu verbessern und verantwortungsbewusst zu begleiten, dann geht dies zuvorderst aber nur mit den Kindern und Jugendlichen zusammen: Mit ihnen als aktive Mitstreiter*innen und eigensinnige Gestalter*innen ihrer Lebensentwürfe.

Über die Verkehrsschilder der Gerechtigkeit

Die im Artikel verwendeten Bilder zeigen Verkehrsschilder der Gerechtigkeit. Sie sind das Ergebnis der 4. Internationalen Gipfelkonferenz der Kinder/Jugend, die 2021 am geschichtsträchtigen Ort des Memoriums Nürnberger Prozesse stattgefunden hat. Unter der künstlerischen Leitung von Johannes Volkmann haben Kinder und Jugendliche weltweit neue Verkehrsschilder entwickelt, die auf mehr Gerechtigkeit hinweisen wollen.

Im Straßenverkehr ist es gelungen eine internationale Bildersprache zu entwickeln die weltweit akzeptiert ist. In diesem Sinne sollen die Verkehrsschilder der Gerechtigkeit auch zu internationalen Bildsymbolen werden, um für ein gerechteres Zusammenleben zwischen den Menschen und auch der Umwelt zu sensibilisieren.

Die Verkehrsschilder der Gerechtigkeit standen bis zum 27. März 2022 an verschiedenen Plätzen in Nürnberg. Durch Patenschaften sollen sie in ganz Nürnberg dauerhaft aufgestellt werden - auf Schulhöfen, Firmengeländen, privaten Vorgärten, öffentlichen Plätzen.
Weitere Infos unter: daspapiertheater.de/kunst/verkehrsschilder-der-gerechtigkeit/#motive 

Literatur

  • Arnegger, M. (2020): Ombudschaft als eine Möglichkeit der Konfliktlösung jenseits rechtlicher Auseinandersetzung. In: Prasad, N. et al. (2020): Recht vor Gnade. Bedeutung von Menschenrechtsentscheidungen für eine diskriminierungskritische (Soziale) Arbeit. Weinheim, Basel.
  • Bayrisches Landesjugendamt (2018): Ombudschaft. München.
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder und Jugendschutz (BAJ) (2018): Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe. Berlin.
  • Bundesnetzwerk Ombudschaft Kinder und Jugendhilfe (2019): Gesetzliche Verankerung von Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe: Positionen des Bundesnetzwerks Ombudschaft. Berlin.
  • Bundesnetzwerk Ombudschaft (2021): Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe. Informationen zu ombudschaftlichen Strukturen im Bundesgebiet. Juli 2021. Berlin
  • Bundesnetzwerk Ombudschaft Kinder und Jugendhilfe (2019): Stress mit der Jugendhilfe? Wege zur ombudschaftlichen Beratung. Berlin.
  • Bundesnetzwerk Ombudschaft Kinder- und Jugendhilfe (2016): Selbstverständnis. Berlin.
  • Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen (BVkE) e.V u. Deutscher Cartítasverband (DCV) e.V. (Hrsg), (2021): SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe nach der Reform durch das KJSG. Freiburg im Breisgau.
  • Debiel, S. u.  Wagner, L. (2017): Partizipation in der Sozialen Arbeit. Geschichtliche Entwicklung und professionstheoretische Verortungen. In: Schäuble, B. & Wagner, L. (Hrsg.): Partizipative Hilfeplanung, Weinheimund Basel. S. 14-27
  • Düring, D. et al. (Hrsg.) (2014): Kritisches Glossar Hilfen zur Erziehung. Frankfurt am Main.
  • Forum Erziehungshilfen (2020): Ombudschaft in der Jugendhilfe. Heft 1, 2020. Weinheim.
  • Fritz, D. (2021): „Nun sag, wie hast du´s mit der Partizipation? Das Spannungsfeld von Partizipation und Ausschließung als Gretchenfrage an die Heimerziehung. In: Wir bestimmen Dich mit: Partizipation als Konflikt. Widersprüche. Zeitschrift für sozialistische Politik im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialbereich. 41. Jahrgang S.33-45
  • Hess, J., Retkowski, A. u. Thieme, N. (2018): Emotionen als bedeutsamer Gegenstand des beruflichen Handelns. Empirische Einblicke in die Thematisierung von Emotionen durch Professionelle der Sozialen Arbeit. In: Kommission Sozialpädagogik (Hrsg.) (2018): Wa(h)re Gefühle? Sozialpädagogische Emotionsarbeit im wohlfahrtsstaatlichen Kontext, Weinheim und Basel: Beltz Juventa, S. 82-93.
  • Langhanky, M. (2017): Auf der Suche nach einem anderen Wir. Kleine Narrative zu einer kritischen Sozialen Arbeit. Herausgegeben von M. Kirchner, T. Kunstreich & Barbara Rose, Weinheim und Basel.
  • Liebel, M. (2020): Unerhört. Kinder und Macht. Weinheim. Basel.
  • Liebel, M. (2009): Kinderrechte – Aus Kindersicht. Wie Kinder weltweit zu ihrem Recht kommen. Berlin
  • Lindenberg, M. und Tilman, L. (2019): Zwang und Erziehung. Über Wirrungen und Irrungen in der Sozialen Arbeit. In: Forum Erziehungshilfen (2019): Zwang, Anpassung, Unterwerfung – Einsprüche und Wiedersprüche. Heft 4, 2019. Weinheim.
  • Maurer, S. (2017): Der Beitrag von biographischen Rekonstruktionen für eine gelingende Jugendhilfe. In: Redmann, B. u. Gintzel, U. (Hrsg.): Von Löweneltern und Heimkindern. Lebensgeschichten von Jugendlichen und Eltern mit Erfahrungen in der Erziehungshilfe, Weinheim und Basel. S. 162-168.
  • Mazzei, L. A. (2009): An impossibly full voice. In: Jackson, A. & Mazzei L. A. Hrsg. (2009): Voice in Qualitative Inquiry: Challenging Conventional, Interpretive, and Critical Conception in Qualitative Research. London and New York.
  • Messmer, H. (2018): Doing Emotion – Gefühlsdarstellungen im Hilfeplangespräch. In: Kommission Sozialpädagogik (Hrsg.): Wa(h)re Gefühle? Sozialpädagogische Emotionsarbeit im wohlfahrtsstaatlichen Kontext, Weinheim und Basel. S. 94-111.
  • Pigorsch, S. (2021): Miesepetrige Sozialarbeitende in Situationen veranstalteter Partizipation. (Nicht-)Nutzung als alltagsorientierte Kritik an der sozialräumlichen Beteiligungspraxis. In Widersprüche 159 (2021), S. 9-30.
  • Projekt: Ombudschaft Jugendhilfe. Baden-Württemberg (2019): Machtausgleich im Dialog aushandeln statt aushalten. Baden-Württemberg.
  • Rapetti, N. (2021): Mitmachen um jeden Preis? Partizipation, Herrschaft und das Bundesteilhabegesetzt. In: Widerstand e.V. (Hrsg.) 2021: Wir bestimmen Dich mit: Partizipation als Konflikt. 41. Jahrgang. Heft 159. März. Münster
  • Sagebiel, J. u. Domes, M. (2018): Die Macht ist besser als ihr Ruf in der Sozialen Arbeit. In: Sozialpädagogische Impulse 4/2018, S. 4-9.
  • Sagebiel, J. u. Pankofer, S. (2015): Soziale Arbeit und Machttheorien – Reflexionen und Handlungsansätze. Freiburg.
  • Schäuble, B. u. Wagner, L. (Hrsg.) (2017): Partizipative Hilfeplanung. Weinheim und Basel.
  • Straßburger, G. u. Rieger, J. (Hrsg.) (2019): Partizipation kompakt. Für Studium, Lehre und Praxis sozialer Berufe. Weinheim und Basel.
  • Trenczek, T. u. Heinz S. (2015): Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe – Interessenvertretung oder Fürsorge? Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe (ZJJ), Fachbeiträge. Hannover.
  • Urban-Stahl, U. (2020): Die mögliche Verankerung von Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe: Überlegungen zu Folgen und Nebenwirkungen. In: Forum Erziehungshilfen (2020): Ombudschaft in der Jugendhilfe. Heft 1. 26.Jg. Weinheim. S. 4-9.
  • Urban-Stahl, U. u. Jann, N. (2014): Beschwerdeverfahren in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. München. Basel.
  • Widersprüche e.V. (2021): Wir bestimmen Dich mit: Partizipation als Konflikt. 41. Jahrgang. Heft 159. März 2021. Münster.
  • Winkler, M. (2017): Heimkinder und Löweneltern – Vorwort. In: Redmann, B. u. Gintzel, U. (Hrsg.): Von Löweneltern und Heimkindern. Lebensgeschichten von Jugendlichen und Eltern mit Erfahrungen in der Erziehungshilfe. Weinheim und Basel. S. 23-30.
  • Wolf, M. u. Hartig, S. (2013): Gelingende Beteiligung in der Heimerziehung. Ein Werkbuch für Jugendliche und ihre BetreuerInnen. Weinheim.
  • Wölfel, U. v. u. Redmann, B. (2020): Ombudschaftliche Arbeit und Empowerment. Von der individuellen Information zur politischen Aktion. In: Wölfel, U. v. u. Redmann, B. (Hrsg.): Bildung am Rande. Warum nur gemeinsam mit Adressat_innen in der Jugendhilfe Bemächtigungsprozesse initiiert werden können. Weinheim und Basel.

Redaktion: Kerstin Boller

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