Hilfen zur Erziehung

Jugendministerin Münch begrüßt den Start der Weiterbildung zu Familienhebammen

Jugendministerin Martina Münch begrüßt den heutigen Start der Qualifizierungsmaßnahme zur Weiterbildung von Hebammen zu Familienhebammen an der Fachhochschule Potsdam im Rahmen der Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“.

18.04.2013

Ziel der Bundesinitiative ist der Ausbau präventiver Angebote und früher Hilfen zum Schutz von Säuglingen und Kleinkindern. Hier spielen sowohl der Einsatz ehrenamtlicher Strukturen des „Netzwerks Gesunde Kinder“ als auch die stärkere Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsbereich, etwa mit Familienhebammen, eine wichtige Rolle. „Mit der heute startenden Qualifizierung zur Familienhebamme wird die präventive Arbeit zur Verbesserung des Kinderschutzes für die Allerjüngsten im Land Brandenburg deutlich gestärkt“, so Münch. „Die Familienhebammen erhalten eine spezielle Zusatzqualifikation, die sie in die Lage versetzt, frühzeitig Probleme in Familien zu erkennen, selbst Hilfen anzubieten und zielgerichtet weitere Unterstützung zu vermitteln.“

Insgesamt 17 staatlich examinierte Hebammen aus dem Land Brandenburg haben sich für die anderthalbjährige berufsbegleitende Weiterbildung zur Familienhebamme beworben. Darüber hinaus nutzen sechs bereits zertifizierte Familienhebammen die Möglichkeit, einzelne Module zur Auffrischung ihres Wissens zu besuchen. Aufgrund der großen Nachfrage ist für das kommende Jahr ein zweiter Ausbildungsdurchgang geplant.

Das „Kompetenzzentrum Frühe Hilfen“ beim Familienzentrum an der Fachhochschule Potsdam hat die Qualifizierungsmaßnahme zur Familienhebamme im Auftrag des Jugendministeriums entwickelt und wird auch die Durchführung der Ausbildung übernehmen. Das Curriculum für die Qualifizierung zur Familienhebamme wurde in Anlehnung an das Kompetenzprofil für Familienhebammen des „Nationalen Zentrums Frühe Hilfen“ und in enger Zusammenarbeit mit dem Hebammen-Verband Brandenburg konzipiert. Die Weiterbildung mit insgesamt 14 Seminarblöcken zu je zwei Tagen erstreckt sich über einen Zeitraum von anderthalb Jahren und wird durch Mittel aus der „Bundesinitiative Frühe Hilfen und Familienhebammen“ in Höhe von 30.000 Euro gefördert.

Die „Bundesinitiative Frühe Hilfen und Familienhebammen“ ist Teil des neuen Bundeskinderschutzgesetzes und soll bereits bestehende Angebote in den Ländern und Kommunen ergänzen. Sie nimmt vorrangig den Schutz von Säuglingen und Kleinkindern in den Blick und will insbesondere Eltern in belasteten Lebenslagen konkrete Hilfestellungen anbieten. Der Bund stellt den Bundesländern dafür von 2012 bis einschließlich 2015 insgesamt 177 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel müssen nicht gegenfinanziert werden. Insgesamt stehen den brandenburgischen Kommunen von 2012 bis 2015 rund 3,5 Millionen Euro zur Verfügung. Ab 2016 soll ein vom Bund mit jährlich 51 Millionen Euro ausgestatteter Fonds die Netzwerkstrukturen und frühen Hilfen ergänzend finanzieren.

In diesem Jahr stehen den brandenburgischen Kommunen und dem Land rund 1,23 Millionen Euro für die drei Förderbereiche

  • „Netzwerke Frühe Hilfen“,
  • Einsatz von Familienhebammen und
  • Einbeziehung von ehrenamtlichen Strukturen im Kontext Früher Hilfen

zur Verfügung. Die Kommunen entscheiden selber, mit welchen Schwerpunktsetzungen sie die Mittel auf der Grundlage eigener Kinderschutzkonzepte in allen drei Bereichen einsetzen. Damit die Kommunen Familienhebammen einsetzen können, müssen diese vorher eine Weiterbildung absolviert haben.

Der Einsatz von Familienhebammen im Land Brandenburg erfolgt durch die „Netzwerke Frühe Hilfen“, die bei den Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte angesiedelt sind, in enger Zusammenarbeit mit den Schwangerschafts- und Konfliktberatungsstellen und den Gesundheitsämtern.

Die Bundesinitiative unterstützt die bereits seit Jahren laufenden Programme und Projekte des Landes Brandenburg. Mit dem Programm zur Qualifizierung der Kinderschutzarbeit im Land Brandenburg und den Empfehlungen zum Umgang bei Kindesvernachlässigung und Misshandlung sind seit 2006 verstärkte Aktivitäten zur Verbesserung des Kinderschutzes erfolgt. Zugleich ist eine „Fachstelle Kinderschutz“ im Land Brandenburg eingerichtet worden, und auch im Gesundheitsbereich sind erhebliche Verbesserungen zu verzeichnen, wie das verbindliche Einladungs- und Rückmeldewesen zu den Früherkennungsuntersuchungen oder Initiativen wie die „Netzwerke Gesunde Kinder“.

Quelle:  Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg vom 17.04.2013

Redaktion: Kerstin Boller

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