Hilfen zur Erziehung

Hessen: Mehr Kinder und Heranwachsende erhalten Hilfen zur Bewältigung der Entwicklungsprobleme

Im Jahr 2016 wurden in Hessen 3.859 jungen Menschen Hilfen zur Bewältigung ihrer Entwicklungsprobleme gewährt, entweder in Form von Einzelbetreuung oder in Form von sozialer Gruppenarbeit. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, waren das 3,2 Prozent mehr als im Jahr 2015. Bei 1.785 Kindern und Heranwachsenden endete die Hilfe im Verlauf des Jahres 2016. Bei 2.074 jungen Menschen dauerte sie am Jahresende noch an. Rund 1.800 Hilfen wurden im Jahr 2016 begonnen.

04.12.2017

Deutlich mehr männliche als weibliche junge Menschen erhalten Hilfen

In 31 Prozent (1.184) der Fälle wurden die Kinder und Jugendlicher durch eine Betreuungshelferin oder einen Betreuungshelfer unterstützt. 57 Prozent (2.210) erhielten Erziehungsbeistand und 12 Prozent (465) nahmen an der sozialen Gruppenarbeit teil. Mit 62 Prozent hatten mehr männliche als weibliche junge Menschen eine Einzelbetreuung. In der sozialen Gruppenarbeit betrug der Anteil der männlichen jungen Menschen 81 Prozent.

Die Familiensituation spielte eine große Rolle. So war rund die Hälfte der Familien auf Transferleistungen angewiesen. In 6 von 10 Fällen kamen die jungen Menschen aus Familien mit nur einem Elternteil oder aus einer „Patchworkfamilie“.

Die 12- bis unter 18-Jährigen bildeten zu Beginn der Hilfe bei der Einzelbetreuung mit 61 Prozent die größte Gruppe; 13 Prozent der Betreuten waren unter 12 Jahre alt und 26 Prozent volljährig. Die jungen Menschen in der sozialen Gruppenarbeit waren etwas jünger. Hier waren 41 Prozent im Alter zwischen 12 und 18 Jahren, knapp 48 Prozent waren unter 12 Jahre alt und 12 Prozent volljährig.

Auffälligkeiten im sozialen Verhalten oder schulische Probleme häufige Gründe

Die Gründe für die Hilfegewährung waren sehr unterschiedlich. Bei der sozialen Gruppenarbeit waren bei Beginn der Hilfe die Auffälligkeiten im sozialen Verhalten mit 47 Prozent, schulische/berufliche Probleme mit 36 Prozent und eingeschränkte Erziehungskompetenz mit 23 Prozent die häufigsten Gründe.

Bei der Einzelbetreuung spielten die Auffälligkeiten im sozialen Verhalten sowie die eingeschränkte Erziehungskompetenz mit jeweils 33 Prozent und schulische/berufliche Probleme mit 31 Prozent eine große Rolle.

Weitere Gründe für die Hilfegewährung bei der Einzelbetreuung junger Menschen waren die Belastung durch familiäre Konflikte mit 21 Prozent und die unzureichende Betreuung bzw. Versorgung in der Familie mit 20 Prozent. Bei der Beantwortung der Frage nach den vorwiegenden Gründen bei Beratungsbeginn waren Mehrfachnennungen (bis zu 3 Gründe) möglich.

Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt vom 30.11.2017

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