Hilfen zur Erziehung
Hessen: Fünf Prozent mehr Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen
Im Jahr 2013 wurden in Hessen knapp 5700 Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen geleistet, gut fünf Prozent mehr als ein Jahr zuvor.
29.09.2014
Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, dauerten Ende 2013 noch 4200 Hilfen an, rund 1500 Hilfen wurden im Jahr 2013 beendet und knapp 1790 Hilfen wurden in 2013 begonnen.
63 Prozent der Hilfen erfolgten ambulant/teilstationär, knapp 36 Prozent der Hilfen wurden in einer Einrichtung über Tag und Nacht geleistet und gut ein Prozent bei einer Pflegeperson.
Die finanzielle Situation in der Familie und die Familienstruktur spielten bei der Notwendigkeit der Hilfegewährung eine Rolle. In mehr als der Hälfte der Fälle lebten die Kinder/Jugendlichen bei Beginn der Hilfe bei Alleinerziehenden oder in „Patchworkfamilien“ und in 47 Prozent der Fälle lebten die Eltern zusammen. In knapp 32 Prozent waren die Familien/der junge Mensch auf Transferleistungen angewiesen.
Hauptzielgruppe waren bei Beginn der Hilfe die Sechs- bis unter Zwölfjährigen mit 49 Prozent, gefolgt von den Zwölf- bis unter 18-Jährigen mit 36 Prozent. Knapp 15 Prozent waren bereits volljährig und weniger als ein Prozent war unter sechs Jahre alt. Mit gut zwei Dritteln wurden die Hilfen vor allem männlichen Heranwachsenden zuteil.
Häufigster Grund bei Beginn der Hilfegewährung waren mit 29 Prozent Entwicklungsauffälligkeiten/seelische Probleme des jungen Menschen, gefolgt von schulischen/beruflichen Problemen mit knapp 28 Prozent und Auffälligkeiten im sozialen Verhalten mit knapp 17 Prozent. Es konnten bis zu drei Gründe angegeben werden.
Die Hilfen werden jungen Menschen gewährt, wenn deren seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Die Hilfe kann sowohl ambulant, teilstationär, durch Unterbringung bei einer geeigneten Pflegeperson oder in stationären Einrichtungen erfolgen. Bei Kindern im Vorschulalter wird die Hilfe bevorzugt durch Unterbringung in einer integrativen Tagesbetreuung gemeinsam mit nicht behinderten Kindern geleistet. Für Schulkinder können unter anderem Kurse für Lese-Rechtschreib-Schwäche (Legasthenie) und Rechenschwäche (Dyskalkulie) gewährt werden.
Quelle: Statistische Landesamt Hessen vom 29.09.2014
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