Hilfen zur Erziehung

Hessen: Erziehungsberatungen nehmen ab, Unterbringungen junger Menschen außerhalb des Elternhauses weiter zu

Im Jahr 2016 nahmen die Erziehungsberatungen für Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern oder Erziehungsberechtigte um 1,4 Prozent gegenüber 2015 ab. Wie das Hessische Statistische Landesamt weiter mitteilt, nahm die Zahl der außerhalb des Elternhauses untergebrachten Kinder, Jugendliche und Erwachsene bis unter 27 Jahre gegenüber 2015 hingegen um 2,5 Prozent zu.

23.11.2017

Zahl der Erziehungsberatungen in Hessen nimmt 2016 ab

Im Jahr 2016 wurden in Hessen in knapp 29.400 Fällen Erziehungsberatungen für Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern oder Erziehungsberechtigte durchgeführt. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, nahmen die Beratungen um 1,4 Prozent gegenüber 2015 ab. 19.500 Beratungen endeten im Laufe des Jahres 2016 und 10.000 Beratungen dauerten am Jahresende noch an. Gut 19.700 Beratungen wurden im Jahr 2016 begonnen.

Innerhalb der Hilfen zur Erziehung stellt die Erziehungsberatung die „schwächste“ Form der Hilfe dar und wird kostenlos angeboten. Bei 64 Prozent der Beratungen wurden vorrangig die Eltern oder Erziehungsberechtigten, bei 27 Prozent die Familie und das Kind und bei knapp 9 Prozent vor allem das Kind bzw. der Jugendliche beraten. Über die Hälfte (55 Prozent) waren Erziehungsberatungen für und mit Jungen.

Belastungen der Kinder und Jugendlichen durch familiäre Konflikte begründeten am häufigsten den Beginn einer Beratung (52 Prozent). Fälle mit eingeschränkter Erziehungskompetenz der Eltern oder Sorgeberechtigten und mit Entwicklungsauffälligkeiten hatten Anteile von 27 bzw. 24 Prozent. Belastungen der jungen Menschen durch die Problemlage der Eltern wurde in 20 Prozent der Fälle und Auffälligkeiten der Kinder und Jugendlichen in ihrem sozialen Verhalten in 17 Prozent der Fälle als Gründe für die Beratung angegeben. Bei der Beantwortung der Frage nach den vorwiegenden Gründen bei Beratungsbeginn waren Mehrfachnennungen (bis zu 3 Gründe) möglich.

In 54 Prozent der Fälle lebten die jungen Menschen bei Beginn der Hilfe bei einem Elternteil oder bei einem Elternteil mit neuer Partnerin oder neuem Partner. Bei 45 Prozent der Hilfsbedürftigen wohnten die Eltern zusammen.

Unterbringung außerhalb des Elternhauses nimmt 2016 weiter zu

Im Jahr 2016 wurden in Hessen 16.500 Kinder, Jugendliche und Erwachsene bis unter 27 Jahre außerhalb des Elternhauses untergebracht: 4.900 (30 Prozent) in Form von Vollzeitpflege und knapp 11.600 (70 Prozent) in Heimerziehung/sonstiger betreuter Wohnform.

Nach Mitteilung des Statistischen Landesamts nahm die Zahl der betroffenen jungen Menschen gegenüber 2015 um 2,5 Prozent zu (Betreute in Vollzeitpflege: plus 4,6 Prozent, Betreute in Heimerziehung oder sonstiger betreuter Wohnform: plus 1,7 Prozent). Am Jahresende 2016 dauerten noch knapp 12 600 Hilfen an, rund 3.900 Hilfen wurden im Jahr 2016 beendet. Gut 4.500 Hilfen wurden 2016 neu begonnen.

Mit 55 Prozent waren die meisten jungen Menschen bei Beginn der Unterbringung außerhalb des Elternhauses zwischen 14 bis unter 18 Jahre alt. 13 Prozent waren bereits volljährig. Bei den jüngeren Kindern spielte die Vollzeitpflege die wichtigste Rolle. Die Unterbringung in einem Heim oder das betreute Wohnen gewann mit steigendem Alter an Bedeutung. Von den unter 3-jährigen waren 84 Prozent und von den 3- bis unter 6-jährigen 81 Prozent in Pflegefamilien untergebracht. Bei den Volljährigen waren die meisten (90 Prozent) in Heimen oder betreuten Wohnformen untergebracht und 10 Prozent in Vollzeitpflege.

Bei der Vollzeitpflege standen bei Beginn der Hilfe die Unversorgtheit des jungen Menschen (43 Prozent), die eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern oder Personensorgeberechtigten (31 Prozent), die Gefährdung des Kindeswohls (27 Prozent) sowie die unzureichende Förderung des jungen Menschen in der Familie (27 Prozent) im Vordergrund. Bei den jungen Menschen, die in Heimen oder in sonstigen betreuten Wohnformen untergebracht wurden, waren neben der Unversorgtheit mit 54 Prozent, die eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern oder Personensorgeberechtigten (21 Prozent) und unzureichende Förderung mit 16 Prozent von Bedeutung. Bei der Beantwortung der Frage nach den vorwiegenden Gründen bei Beratungsbeginn waren Mehrfachnennungen (bis zu 3 Gründe) möglich.

Bei 65 Prozent der jungen Menschen, die in Vollzeitpflege untergebracht wurden, bezogen die Herkunftsfamilien bei Beginn der Hilfe Transferleistungen. Bei der Heimerziehung lag dieser Anteil bei 34 Prozent. Auch die Familienverhältnisse spielten eine große Rolle. So lebten knapp 6 von 10 der Kinder und Jugendlichen, die in Vollzeitpflege mit Transferleistungen untergebracht wurden, bei Beginn der Hilfe bei nur einem Elternteil. Bei der Heimerziehung lag dieser Anteil bei 49 Prozent.

Hinweis: Die im Laufe des Jahres geleisteten Hilfen errechnen sich aus der Summe der im Jahr beendeten Hilfen und den am 31.12. bestehenden Hilfen. Wurde im Jahr 2016 eine Hilfe beendet und erneut begonnen, wurden daher zwei Hilfeleistungen gezählt.

Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt vom 22.11.2017

Back to Top