Hilfen zur Erziehung
Heilpädagogik: Zulassung in die Ausbildung transparent und mit System
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. empfiehlt eine stärkere Durchlässigkeit in der heilpädagogischen Aus- und Weiterbildung. In Form eines systematischen Rasters beschreibt der Deutsche Verein verwandte Berufs- und Bildungsabschlüsse, die bei der Zulassung zur Ausbildung berücksichtigt werden sollten.
07.10.2016
Im Mittelpunkt der <link https: www.deutscher-verein.de de uploads empfehlungen-stellungnahmen dv-21-15-zulassung-heilpaedagogen-ausbildung-fh-fa.pdf _blank external-link-new-window zu den empfehlungen des deutschen vereins als>"Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Zulassung in die Ausbildung zur Heilpädagogin/zum Heilpädagogen an Fachschulen und Fachakademien" (PDF, 101 KB) stehen pädagogische Kompetenzen und praktische Erfordernisse der Ausbildung. Die bisher von allen Bundesländern betriebene Einzelfallprüfung solle damit jedoch keinesfalls in Frage gestellt werden. Nach Ansicht des Deutschen Vereins stellen die systematischen Kriterien eine sinnvolle Ergänzung dar und tragen zur Transparenz der Zulassungsverfahren bei.
"Die Aufgaben von Heilpädagoginnen und Heilpädagogen haben sich in den vergangenen Jahren immer weiter ausdifferenziert", sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. "Sie diagnostizieren und fördern, bilden und begleiten Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen. Mittlerweile wird von ihnen auch erwartet, dass sie beraten, leiten und über Kompetenzen in der Organisationsentwicklung verfügen."
Nach Ansicht des Deutschen Vereins soll eine stärkere Durchlässigkeit in der Ausbildung von Heilpädagog/innen erreicht und eine höhere Systematik für den Zugang in die Ausbildung geschaffen werden. Der Deutsche Verein fordert bundesweit ähnliche oder gleiche Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung in der Heilpädagogik, um Transparenz, Durchlässigkeit und die Qualität der Ausbildung zu erhöhen sowie den Zugang zur Ausbildung und die Wahl dieses Berufs zu erleichtern und damit letztlich ausreichend Fachkräfte zu gewinnen.
In allen Bundesländern, in denen eine Fachschul-/Fachakademie-Ausbildung angeboten wird, werden Erzieher/-innen und Heilerziehungspfleger/-innen zur Ausbildung zugelassen. Der Deutsche Verein ist der Auffassung, dass Absolvent/-innen der pädagogischen Studiengänge und der Sozialen Arbeit, Personen mit Berufsabschlüssen in den Bereichen Kranken- und Altenpflege sowie aus therapeutischen Bereichen (Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie) und einschlägigen Berufserfahrungen in heilpädagogischen, sonder- und rehabilitationspädagogischen oder sozialpädagogischen Handlungsfeldern ebenfalls die Voraussetzungen für eine Ausbildung zum Heilpädagogen oder zur Heilpädagogin erfüllen. Hierfür schlägt der Deutsche Verein systematisierende Kriterien vor, die sich an der Affinität der Berufe/Ausbildungen zur Heilpädagogik orientieren. Den Fachschulen und Fachakademien sollte die Einschätzung zur Eignung der Bewerber/innen über Eingangsgespräche und/oder Prüfungen(Assessments) übertragen werden.
Aktuell werden an mehr als 100 Fachschulen und Fachakademien Heilpädagoginnen und Heilpädagogen aus- und weitergebildet.
Die ausführliche Empfehlungen sind abrufbar unter: <link https: www.deutscher-verein.de de uploads empfehlungen-stellungnahmen dv-21-15-zulassung-heilpaedagogen-ausbildung-fh-fa.pdf _blank external-link-new-window zu den empfehlungen des deutschen vereins als>www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2016/dv-21-15-zulassung-heilpaedagogen-ausbildung-fh-fa.pdf (PDF, 101 KB)
Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 07.10.2016
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