Hilfen zur Erziehung
Gesetzentwurf: Kostenheranziehung junger Menschen in den erzieherischen Hilfen streichen
Nach dem Willen der Linksfraktion sollen Jugendliche in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in Pflegefamilien nicht mehr an den Kosten ihrer Unterbringung beteiligt werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Fraktion zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuches vor. Ebenso soll bei jungen Volljährigen in stationärer Unterbringung deren eigenes Vermögen nicht länger herangezogen werden.
19.02.2020
Die derzeit bestehenden Regelungen erschwere es jungen Menschen, die auf die besondere Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe angewiesen seien und somit über schlechtere Startchancen ins Erwachsenenleben verfügten, finanzielle Rücklagen zu bilden. So müssten junge Menschen in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder in Pflegefamilien gemäß Paragraf 94 SGB VIII bis zu 75 Prozent ihres bereinigten Einkommens als Kostenbeitrag an das Jugendamt abführen. Dies mindere den Anreiz, eine Berufsausbildung auf- oder einen Schülerjob anzunehmen. Zudem führten die Regelungen zu einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand in den Jugendämtern.
Kostenbeitrag im SGB VIII für Unterbringung streichen
Die Linksfraktion verweist zudem darauf, dass der Paragraf 94 SGB VIII in den Bundesländern insbesondere bezüglich der Öffnungsklausel, auf Kostenheranziehung zu verzichten oder diese zu reduzieren, nicht einheitlich umgesetzt werde. Dies sei angesichts des Verfassungsziels gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfassungsrechtlich problematisch.
Der "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Aufhebung des Kostenbeitrags junger Menschen in stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen" (Drucksache 19/17091, PDF, 645 KB) der Linksfraktion steht zum Download zur Verfügung.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib - heute im bundestag Nr.188 vom 14.02.2020
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