Hilfen zur Erziehung

Frühe Hilfen für Familien dauerhaft auf hohem Niveau sicherstellen

Mecklenburg-Vorpommern setzt sich gemeinsam mit anderen Bundesländern für eine angemessene und dynamisierte Finanzierung der Strukturen und Angebote der Frühen Hilfen ein. Sozialministerin Stefanie Drese hat im Bundesrat einen Gesetzentwurf für eine Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz vorgestellt, der zur Beratung in die Fachausschüsse verwiesen wurde.

05.12.2019

„Mit den Bundesfonds- bzw. Stiftungsmitteln der Frühen Hilfen wurden in den vergangenen Jahren in allen Bundesländern feste regionale Strukturen aufgebaut und fachübergreifende Angebote geschaffen, so dass Familien frühzeitig erreicht und niedrigschwellig unterstützt werden konnten. Gleichzeitig konnte der Zugang zu jenen jungen Familien verbessert werden, die oftmals nur schwer zu erreichen sind“, betonte Drese in ihrer Bundesrats-Rede.

Zu nennen ist hier der Einsatz von Familienhebammen, Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen, Babylotsen, Familienpaten und Eltern-Kind-Gruppen.

Finanzierung der Frühen Hilfen

Drese: „Diese ambitionierten Ziele können jedoch nur umgesetzt werden, wenn die Bundesstiftungsmittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. Die Bundesmittel sind allerdings seit 2014 nicht mehr erhöht worden und betragen 51 Millionen Euro.“

In diesem Jahr hat die Bundesstiftung die Datenlage für den geltenden Verteilschlüssel für das Jahr 2020 aktualisiert. In deren Folge werden sich bei einigen Bundesländern die Fördermittel um etwa 7 bis 9 Prozent sinken. Für Mecklenburg-Vorpommern würde das ein Rückgang von rund 40.000 Euro bedeuten.

Die Anzahl der in Deutschland lebenden Kinder im Alter von null bis drei Jahren hat sich gleichzeitig seit 2012 um mehr als 200.000 erhöht. „Diese Steigerung führt in allen Bundesländern auch zu einem höheren Unterstützungsbedarf im Bereich der Frühen Hilfen“, so Drese. Hinzu komme eine zunehmende Inanspruchnahme von Hilfen durch Familien mit psychischen Belastungen.

Gefordert wird eine Erhöhung der Mittel des Bundes

Die Bundesratsinitiative will deshalb erreichen, dass der Bund seinen finanziellen Anteil ab dem kommenden Jahr von 51 auf 65 Millionen Euro erhöht und in den Folgejahren kontinuierlich anpasst.

„Sollten die Finanzmittel der Bundesstiftung nicht verstärkt werden, können bestehende präventive Angebote für junge Familien, aber auch die wertvollen systemübergreifenden Netzwerksstrukturen nicht auf dem gleichen qualitativen Niveau gehalten werden. Das wäre ein fatales politisches Signal gegenüber den jungen Familien in unseren Bundesländern“, so Drese.

Quelle: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern vom 29.11.2019

Redaktion: Kerstin Boller

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