Hilfen zur Erziehung

Finanzierung der LVR-Anlaufstelle für ehemalige Heimkinder nicht auf Kosten der Betroffenen

Die Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) soll nicht auf Kosten der Betroffenen finanziert werden. Diesen politischen Willen hat der Landschaftsausschuss der Landschaftsversammlung Rheinland in seiner 19. Sitzung zum Ausdruck gebracht.

08.02.2012

Das politische Gremium stellt sich hiermit hinter die Menschen, die zwischen 1949 und 1975 in Erziehungsheimen unter der sogenannten "schwarzen Pädagogik" leiden mussten und seit Jahresbeginn Leistungen aus dem Fonds Heimerziehung beantragen können.

Bund, Länder und Kirchen hatten den Hilfsfonds nach den Empfehlungen des Runden Tisches Heimerziehung eingerichtet. Ein zentraler Punkt der Empfehlungen war auch die Einführung der regionalen Anlauf- und Beratungsstellen. Nach einer zwischen Bund, Ländern und Kirchen geschlossenen Verwaltungsvereinbarung können die für die Beratung Betroffener anfallenden Kosten über den Fonds abgerechnet werden.
"120 Millionen Euro zahlen die Errichter des Fonds ein, um Betroffenen dabei zu helfen, Folgeschäden abzumildern, die aus der damaligen Heimerziehung resultieren. Sinn und Zweck dieses Geldes kann nicht sein, die Sach- und Personalkosten der Anlauf- und Beratungsstellen zu decken", sagt Jürgen Rolle (SPD/ Rhein-Erft-Kreis), Vorsitzender des Landesjugendhilfeausschusses, in dem die Empfehlung an den Landschaftsausschuss beschlossen wurde. "Der Landschaftsausschuss hat deshalb klar gemacht, dass die laufenden Kosten der Anlaufstelle beim LVR nicht aus Mitteln finanziert werden dürfen, die für die ehemaligen Heimkinder vorgesehen sind", so Jürgen Wilhelm (SPD/ Rheinisch-Bergischer Kreis), Vorsitzender des Landschaftsausschusses.

Da für die Verwaltungsvereinbarung bisher keine Ausführungsbestimmungen vorliegen, konnte der Landschaftsausschuss über das Prozedere der Abrechnung von Personal- und Sachkosten noch nicht abschließend entscheiden. Dennoch hat das Gremium das derzeitige Personalkostenbudget sowie den Stellenplan des LVR-Dezernates Jugend für die Dauer der Arbeit der Anlauf- und Beratungsstelle bedarfsgerecht aufgestockt, sodass die aktuell anfallenden Kosten nicht über den Fonds abgerechnet werden.

Internetseite der Rheinischen Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder: <link http: www.ehemaligeheimkinder.lvr.de _blank external-link-new-window external link in new>www.ehemaligeheimkinder.lvr.de

Quelle: LVR

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