Hilfen zur Erziehung

Empfehlung des Deutschen Vereins zur Erhöhung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für das Jahr 2014

Der Deutsche Verein spricht sich dafür aus, die monatlichen Pauschalbeträge Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege von Kindern und Jugendlichen für die Kosten für den Sachaufwand sowie für Pflege und Erziehung im Vergleich zu den Empfehlungen für 2013 um 1,7 % zu erhöhen.

24.09.2013

Wie bereits im Vorjahr empfiehlt der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. empfiehlt für das Jahr 2014 die Pauschalbeträge für den Sachaufwand sowie die Anerkennung der Pflege- und Erziehungsleistungen von Pflegepersonen aufgrund der gestiegenen Verbraucherpreise moderat zu erhöhen. Auch die Pauschalbeträge für die Unfallversicherung und Alterssicherung sollten angepasst werden.

Mit seinen Empfehlungen reagiert der Deutsche Verein auf die nicht unerhebliche Erhöhung der Verbraucherpreise im Vergleich zum Vorjahr. Der Deutsche Verein empfiehlt für das Jahr 2014 zudem, die Erstattungsbeiträge zur privaten Unfallversicherung und Alterssicherung von Pflegepersonen anzupassen. Als Richtwerte sollten die aktuellen von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) für Pflichtversicherte errechneten Beiträge bzw. der Mindestbeitrag für freiwillig in der allgemeinen Rentenversicherung Versicherte dienen.

„Die Empfehlungen sind ein wichtiger Orientierungspunkt für die Festsetzung der Pauschalen durch die jeweils auf Länderebene zuständigen Behörden und werden bereits seit vielen Jahren von mehr als der Hälfte der Bundesländer übernommen“ so Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins.
„Die Aufnahme von Kindern, die nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, durch Pflegefamilien und einzelne Pflegepersonen ist als bedeutendes gesellschaftliches Engagement anzuerkennen. Damit wird diesen Kindern ein Aufwachsen in einer Familie ermöglicht. Dieser Bedeutung muss auch die finanzielle Förderung der Vollzeitpflege gerecht werden“, betont Michael Löher weiter. Er legt daher allen nach dem jeweiligen Landesrecht für die Festsetzung der Pauschalbeträge zuständigen Behörden nahe, die Empfehlungen des Deutschen Vereins zu übernehmen.

Die Empfehlungen sind unter <link http: www.deutscher-verein.de empfehlungen_archiv dv-25-13-pauschalbeitraege-in-der-vollzeitpflege>www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/empfehlungen_archiv/2013/DV-25-13-Pauschalbeitraege-in-der-Vollzeitpflege abrufbar.

Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 23.09.2013

Redaktion: Kerstin Boller

Back to Top