Hilfen zur Erziehung

Fonds für ehemalige DDR-Heimkinder wird aufgestockt – Anmeldefrist Ende September

Die ostdeutschen Länder und der Bund werden den Fonds für ehemalige DDR-Heimkinder um 25 Mio. Euro aufstocken. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Betroffenen Leistungen aus dem Fonds erhalten können.

30.06.2014

Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass Neuanträge noch bis zum 30. September 2014 angenommen werden.

Sozialministerin Birgit Hesse begrüßte die Entscheidung. „Allen Beteiligten ist bewusst, dass geschehenes Unrecht nicht rückgängig gemacht werden kann. Umso wichtiger ist es, den Betroffenen zu helfen, die Folgen der Heimerziehung aufzuarbeiten und zu bewältigen. Ich sehe es als moralische Verpflichtung an, denen, die in Heimen der DDR physisches und psychisches Leid erfahren haben, Unterstützung zukommen zu lassen“, sagte Hesse am Montag.

In der Anlauf- und Beratungsstelle „Heimerziehung in der DDR“ bei der Landesbeauftragten für MV für die Stasi-Unterlagen haben sich seit Juli 2012 mehr als 2.000 ehemalige DDR-Heimkinder für den Fonds Heimerziehung vormerken lassen. Mehr als 500 haben bereits Leistungen erhalten.

„Wer noch nicht registriert ist, kann sich bis zum 30. September 2014 schriftlich, per Mail oder auch telefonisch in der Anlauf- und Beratungsstelle melden“, sagte die Landesbeauftragte Anne Drescher.

„Die große Inanspruchnahme von Leistungen zur Linderung von Folgeschäden dokumentiert eindrucksvoll, bei wie vielen Betroffenen auch heute noch die Folgen ihres Heimaufenthaltes nachwirken“, sagte Ministerin Hesse. Der Bund und die ostdeutschen Länder hatten mit Wirkung zum 1. Juli 2012 eine Verwaltungsvereinbarung zur Errichtung des Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ geschlossen. Für den Fonds wurden insgesamt 40 Mio. Euro bereitgestellt. Bei einem Fondsanteil der ostdeutschen Länder von 20 Mio. Euro beteiligt sich das Land Mecklenburg-Vorpommern mit 2,396 Mio. Euro.

Zur Linderung der Folgeschäden werden Kosten für materielle Leistungen bis zu einer Höhe von maximal 10.000 Euro übernommen. „Insbesondere in den Spezialheimen zur Umerziehung wie den Spezialkinderheimen für Schwererziehbare und in den Jugendwerkhöfen haben Kinder und Jugendliche Leid und Unrecht erfahren und leiden heute noch unter den Folgen. Der Fonds, der im Juli 2012 mit 40 Millionen Euro gestartet war, soll mit seinen Leistungen diese Folgen mildern“, so Drescher abschließend.

Kontakt:

Anlauf- und Beratungsstelle „Heimerziehung in der DDR“

Bleicherufer 7

19053 Schwerin

Tel: 0385 / 557 1661

Fax: 0385 / 734 007

E-Mail: <link>heimerziehung@lstu.mv-regierung.de

Quelle: Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern vom 30.06.2014

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