Hilfen zur Erziehung
Änderung des Opferentschädigungsgesetzes im Interesse ehemaliger behinderter Heimkinder dringend gefordert
Der Petitionsausschuss sieht dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf, um ehemaligen behinderten Heimkindern die Möglichkeit zu geben, Leistungen über das Opferentschädigungsgesetz (OEG) zu erhalten.
16.01.2013
Die Abgeordneten beschlossen daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Material zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.
In der Petition wird gefordert, die Einschränkungen, die Paragraf 10a des OEG auferlegen, zu überdenken und zu modifizieren. Dies sei nötig, um Menschen, die als behinderte Kleinkinder und Schulkinder in den Jahren nach 1945 bis Ende der siebziger Jahre in Heimen Opfer von Gewalt geworden seien, Hilfen über das OEG zu ermöglichen. Derzeit, so die Petenten, sei dies nur eingeschränkt möglich, da für Schäden durch Gewalttaten vor Inkrafttreten des OEG im Mai 1976 Versorgungsleistungen nur unter den in Paragraf 10a des OEG geregelten Voraussetzungen möglich seien. Diese sehen vor, dass das Opfer zum einen allein in Folge der Schädigung schwerstbeschädigt ist, zum anderen bedürftig ist und schließlich seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich des OEG hat.
Nach Ansicht des Petitionsausschusses ist „zu vermuten“, dass nur wenige der Betroffenen alle drei Voraussetzungen erfüllen würden. Auf eine generelle Regelung für Leistungen über das OEG könnten sich ehemalige behinderte Heimkinder vor diesem Hintergrund nicht stützen, schreiben die Abgeordneten in der Begründung zu ihrer Beschlussempfehlung. Es sei daher notwendig, die Einschränkungen, die Paragraf 10a OEG auferlege, „zu überdenken und zu modifizieren“.
Weiter wird darauf verwiesen, dass der Petitionsausschuss schon in der vergangenen Wahlperiode die Einsetzung eines Rundes Tisches Heimkinder (RTH) initiiert habe. Kernpunkt des Abschlussberichts der von der ehemaligen Bundestagsvizepräsidentin Antje Vollmer geleiteten Kommission, die sich für die Belange ehemaliger Heimkinder ohne Behinderung eingesetzt hatte, ist der Vorschlag zur Einrichtung eines Hilfsfonds in Höhe von 120 Millionen Euro, der seit 1. Januar 2012 seine Arbeit aufgenommen hat. Auch wenn sich der RTH nicht mit der Situation von Kindern und Jugendliche in Heimen der Behindertenhilfe oder Pflege befasst habe, werde im Abschlussbericht von Problemen in diesen Bereichen berichtet, schreibt der Petitionsausschuss. In einem fraktionsübergreifenden Antrag habe sich der Bundestag zudem im Juli 2011 dafür eingesetzt, auch für diese Opfergruppe Regelungen zu finden. Vor diesem Hintergrund, so heißt es in der Beschlussempfehlung, spricht sich der Petitionsausschuss dafür aus, die Empfehlungen des Abschlussberichts des RTH und des genannten Antrags in alle weiteren Überlegungen zu dem vorliegenden Anliegen einzubeziehen.
Quelle: Deutscher Bundestag vom 16.01.2013
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