Qualifizierung

DIJuF-Online-Kurs: Kostenheranziehung in Corona-Zeiten

Der Online-Kurs des Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) am 3. Juli 2020 beschäftigt sich insbesondere mit den finanziellen Folgen der Corona-Krise für die eigentlich kostenbeitragspflichtigen Eltern von vollstationär untergebrachten Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen, die durch Kurzarbeit, unbezahlten Urlaub, Umsatzeinbußen oder Insolvenz aktuell ein wesentlich geringeres Einkommen als zuvor haben.

03.06.2020

Außerdem geht es um die Frage, ob Kostenbeiträge von Eltern weiter zu leisten sind, auch wenn ihr Kind sich aktuell wegen Corona nicht in der Einrichtung aufhält, und umgekehrt, ob der Kostenbeitrag angepasst werden muss, wenn ihr Kind sich nun nicht mehr (auch) bei den Eltern aufhält. Zudem wird auf die Frage der Kostenheranziehung eingegangen, wenn Tagesgruppen nicht mehr besucht werden können. Ein Austausch der Teilnehmer/-innen zu ihrem Vorgehen in der Praxis wird begrüßt.

Schwerpunkte des Online-Kurses

  • Beratungspflicht des Jugendamts (§ 14 SGB I)
  • Antragsrechte der Eltern zur Berücksichtigung des aktuellen Einkommens (§ 93 Abs. 4 SGB VIII)
  • Reduzierung und Absehen vom Kostenbeitrag wegen Härtefall oder Gefährdung von Ziel und Zweck der Leistung (§ 92 Abs. 5 SGB VIII)
  • Möglichkeiten von Stundung und Vereinbarungen
  • Änderung oder Wegfall des (anteiligen) Kostenbeitrags (§ 94 Abs. 4 SGB VIII)
  • Kostenbeitrag für teilstationäre Leistungen
  • u.a.

Veranstaltungsinfos und Anmeldung

Datum: Freitag, 3.7.2020, 10.30 - 12.00 Uhr

Referentinnen: Diana Eschelbach, Volljuristin, freie Referentin, Autorin und Gutacherin für Kinder- und Jugendhilferecht, Berlin und Friederike Knörzer, DIJuF, Heidelberg

Die Anmeldung erfolgt online unter www.dijuf-anmeldung.de

Quelle: Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

Redaktion: Bisso Milad

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