Hilfen zur Erziehung

Die Jugendphase endet nicht mit 18 Jahren – Jugendliche und junge Erwachsene verlässlich begleiten

Die BAG Katholische Jugendsozialarbeit und der Bundesverband katholische Einrichtungen der Erziehungshilfe (BVkE) nennen zentrale Anliegen im Reformprozess des SGB VIII zur inklusiven Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe. In einer gemeinsamen Position fordern sie eine verlässliche Begleitung am Übergang in das Erwachsenenleben und Hilfen aus einer Hand, auch für junge Volljährige.

26.05.2020

Alle jungen Menschen haben auf ihrem Weg ins Erwachsenenleben große Herausforderungen zu meistern. Insbesondere gilt dies für Jugendliche und junge Erwachsene, die auf sozialpädagogische Unterstützungsangebote aus dem SGB VIII oder Hilfen zur Eingliederung angewiesen sind. Im Rahmen der geplanten Reform des SGB VIII besteht die Möglichkeit, die öffentliche Verantwortung für alle jungen Menschen angemessener als bisher wahrzunehmen und deren Teilhabe zu verbessern. Diese Chance sollten alle Beteiligten ergreifen!

Junge Menschen auf dem Weg ins Erwachsenenleben begleiten

In der Jugendsozialarbeit und in den Erziehungshilfen unterstützen, stärken und begleiten sozialpädagogische Fachkräfte junge Menschen auf dem Weg in das Erwachsenenleben. Als eine kooperative Verantwortungsgemeinschaft treten BAG KJS und BVkE dafür ein, dass im Rahmen der Reform des SGB VIII die Rechte von jungen Volljährigen gestärkt werden und ihnen die Übergänge in ein selbständiges Leben gut gelingen, unabhängig davon, ob sie eine Behinderung oder einen besonderen Unterstützungsbedarf haben. Gemeinsam wollen beide Verbände darauf hinwirken, Angebote der Jugendsozialarbeit und der Hilfen zur Erziehung noch besser miteinander abzustimmen.  

Hilfen aus einer Hand auch für junge Volljährige

Wir befürworten sehr die inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe und fordern Hilfen aus einer Hand auch für junge Volljährige. Der subjektive Rechtsanspruch nach § 41 SGB VIII muss bis zum 27. Lebensjahr gelten und die Begleitung der Care Leaver nach dem Ende der stationären Hilfen sichergestellt werden. Zudem ist die verlässliche Übergangsbegleitung und Beratung für junge Erwachsene durch die Jugendsozialarbeit sicherzustellen, dafür ist die Infrastruktur der schulischen und arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit sowie die Angebote des sozialpädagogischen Jugendwohnens nach § 13 Abs. 3 SGB VIII abzusichern und barrierefrei auszubauen. Die Kostenheranziehung junger Menschen für die Leistungen der (stationären) Kinder- und Jugendhilfe muss zukünftig entfallen. Zukünftig sind die Rechte und die Beteiligung junger Menschen etwa durch die verpflichtende Einführung von unabhängigen Ombudsstellen im SGB VIII weiter zu stärken.

Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit und Bundesverband katholische Einrichtungen der Erziehungshilfe vom 25.05.2020

Back to Top