Hilfen zur Erziehung

Deutscher Verein empfiehlt Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für das Jahr 2017

Der Deutsche Verein empfiehlt für das Jahr 2017, die Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege von Kindern und Jugendlichen für den Sachaufwand in der unteren Altersgruppe anzuheben. Für die oberen Altersgruppen sowie die Anerkennung der Pflege- und Erziehungsleistungen von Pflegepersonen empfiehlt er, die Sätze des Vorjahres fortzuschreiben. Zudem sollten die Pauschalbeträge für die Unfallversicherung 2017 erhöht werden.

10.10.2016

Berechnungsgrundlage für die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist die aktuelle Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts zu den Konsumausgaben von Eltern für ihre Kinder aus dem Jahr 2014. 

Erhöhung der Pauschalen empfohlen 

Die bereits seit 2007 verwendete Berechnungsweise wurde grundsätzlich beibehalten. Das führt bei Pflegekindern unter sechs Jahren zu einer Erhöhung der Pauschalen für den Sachaufwand. Beim Erstattungsbeitrag zur Unfallversicherung wird eine Anpassung entsprechend den Beiträgen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege für Pflichtversicherte empfohlen. Die Beiträge für die Alterssicherung bleiben unverändert.

Empfehlungen des Deutschen Vereins als Orientierungspunkt

Die Empfehlungen des Deutschen Vereins sind seit Jahrzehnten ein wichtiger Orientierungspunkt für die Festsetzung der Pauschalen durch die jeweils auf Länderebene zuständigen Behörden und werden in den meisten Bundesländern übernommen. Die ausführlichen Empfehlungen sind auf der <link https: www.jugendhilfeportal.de http: www.deutscher-verein.de de uploads empfehlungen-stellungnahmen dv-24-16-vollzeitpflege.pdf external-link-new-window>Webseite des Deutschen Vereins (pdf 110 KB) abrufbar. 

Finanzielle Förderung auch Ausdruck gesellschaftlichen Engagements 

"Die Aufnahme von Kindern, die nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, durch Pflegefamilien und einzelne Pflegepersonen ist als bedeutendes gesellschaftliches Engagement anzuerkennen. Damit wird diesen Kindern ein Aufwachsen in einer Familie ermöglicht. Dieser Bedeutung muss auch die finanzielle Förderung der Vollzeitpflege gerecht werden", betont Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Er legt daher allen nach dem jeweiligen Landesrecht für die Festsetzung der Pauschalbeträge zuständigen Behörden nahe, die Empfehlungen des Deutschen Vereins zu übernehmen.

Hintergrund

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. vom 05.10.2016

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