Hilfen zur Erziehung

Clauß: DDR-Heimkinder dürfen keine Opfer zweiter Klasse sein

Sachsens Sozialministerin Christine Clauß hat sich für eine adäquate Entschädigung ehemaliger DDR-Heimkinder ausgesprochen.

19.05.2011

„Missbrauch und Misshandlung gab es nicht nur im Westen der Republik“, betonte die Ministerin. „Ich möchte, dass auch denjenigen, die in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen der ehemaligen DDR Unrecht erlitten haben, geholfen werden kann. Deshalb müssen zeitgleich mit der Hilfe für die Opfer in den Heimen Westdeutschlands auch gleichwertige Hilfen für die Opfer aus Heimen der ehemaligen DDR beschlossen werden.“

Die Diskussion insbesondere um sexuellen Missbrauch und Gewalt in Heimen oder Internaten sowie die Beschäftigung der beiden Runden Tische auf Bundesebene haben auch das Thema DDR-Heimerziehung erneut in die Öffentlichkeit gebracht.

Christine Clauß sieht vor allem den Bund in der Pflicht, die jetzigen Aktivitäten zu bündeln und eine gemeinsame Lösung der alten und neuen Länder zeitnah herbei zu führen. So solle der jetzt vorgesehene Entschädigungsfonds, der bisher nur für Opfer aus der alten Bundesrepublik angedacht ist, geöffnet werden. „Damit könnten auch ehemalige DDR-Heimkinder Entschädigungsleistungen erhalten. Die Modalitäten müssen zügig unter Einbeziehung des Bundes, der Länder und der Kirchen getroffen werden“, so die Ministerin.

Gleichzeitig fordert Christine Clauß die anderen ostdeutschen Bundesländer auf, sich ebenfalls für diese Lösung einzusetzen.

Wiedergutmachungsleistungen wegen der Unterbringung in Heimen in der ehemaligen DDR sind bisher nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz, dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz und dem Opferentschädigungsgesetz möglich. Diese Ansprüche müssen im Einzelfall im gerichtlichen Verfahren durchgesetzt werden. Dies war und ist eine hohe Hürde, so dass es bisher lediglich in Einzelfällen dazu kam, z.B. bei dem einzigen geschlossenen Jugendwerkhof in Torgau.

Betroffen sind Menschen, die als Kinder und Jugendliche im Rahmen ihrer Unterbringung in Spezialkinderheimen und Jugendwerkhöfen der ehemaligen DDR gravierende Gewalterfahrungen gemacht haben bzw. sexuellem Missbrauch ausgesetzt waren. Derzeit ist noch nicht abzusehen, wie viele Menschen sich zu den Opfern von Gewalt/Missbrauchserfahrungen in DDR-Heimen rechnen und wie viele sich tatsächlich um Entschädigungsleistungen bemühen werden.

Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz

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