Hilfen zur Erziehung

Care Leaver: Aus der Jugendhilfe in ein eigenständiges Leben

Der Übergang in das junge Erwachsenenleben ist für den weiteren Lebensweg von Jugendlichen entscheidend. Häufig werden jedoch die abgehängt, die einen Teil ihres Lebens in Einrichtungen der Jugendhilfe (= Care) verbracht haben. In der Regel müssen diese Jugendlichen die Hilfe zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr verlassen (= Leaver). Im Rahmen einer Fachtagung diskutierten rund 100 Experten aus der öffentlichen und freien Jugendhilfe wie die Übergänge und das Hilfesystem künftig gestaltet sein müssen, um diese Jugendlichen erfolgreich von der Jugendhilfe in die Selbständigkeit zu begleiten.

16.10.2017

Die Veranstalter der Fachtagung waren die Martin-Bonhoeffer-Häuser, Tübingen und das AlbertSchweitzer-Kinderdorf in Waldenburg, die seit knapp eineinhalb Jahren gemeinsam das Projekt „Care Leaver –Wege in die Selbstständigkeit“ umsetzen. Die Tagung wurde als Kooperationsveranstaltung mit dem  Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) Baden-Württemberg – Landesjugendamt durchgeführt und von Aktion Mensch gefördert.

Fachleute diskutierten mit „Care Leavern“ Übergänge in die Selbständigkeit

Bei der Gestaltung der Übergänge in die Selbstständigkeit spielen der Zugang und die Einbeziehung von Care Leavern eine entscheidende Rolle. Dieser Austausch zwischen Care Leavern und Fachleuten aus der öffentlichen und freien Jugendhilfe war auch Grundlage der erfolgreichen Fachtagung in Stuttgart. Care Leaver brachten ihre Erfahrungen und Verbesserungsvorschläge für die Jugendhilfepraxis aktiv ein. In Fachforen wurde über ihre Lebenslagen und daraus resultierende Veränderungsvorschläge für Politik, Verwaltung und Jugendhilfepraxis diskutiert:

  • Welche Rechte haben Care Leaver?
  • Was sind fachliche Anforderungen an gelingende Übergänge?
  • Wie gestaltet sich das Leben „danach“ mit einer Hilfebiographie?
  • Wo gibt es Brücken und wo sind Barrieren zwischen den Hilfesystemen?  

„Wir wollen als Jugendhilfeeinrichtung so gut es geht über die Hilfe hinaus mit den Jugendlichen in Kontakt bleiben und damit auch die Nachhaltigkeit der Hilfen steigern. Wir lernen mit und von den Care Leavern unheimlich viel, wie wir unsere Angebote und die Begleitung der jungen Menschen qualifizieren können“, betont Dr. Matthias Hamberger, Geschäftsführer der Martin-Bonhoeffer-Häuser in Tübingen.

„Es geht um die Sichtbarmachung einer Zielgruppe von jungen Menschen, bei denen die stationäre Heimerziehung Teil ihrer Biographie ist. Care Leaver geben uns auch eine aktive Rückmeldung zur Wirksamkeit der stationären Jugendhilfe und zur Bedeutung von Beziehung zwischen pädagogischen Fachkräften und den Kindern und Jugendlichen. Care Leaver machen also deutlich, dass Heimerziehung und Jugendämter Resonanz- und Antwortbeziehungen herstellen und sich immer wieder klar machen müssen, dass die Beendigung von Hilfen ein wichtiger Part innerhalb der Hilfeplanung mit den Jugendlichen darstellt“, sagt Dr. Jürgen Strohmaier, Referatsleiter „Hilfen zur Erziehung und Wohnheime, Betriebserlaubnis, Beratung und Aufsicht, Jugendberufshilfe“ beim KVJS.

Care Leaver benötigen weitere Unterstützung beim Übergang in das Erwachsenenleben

Der Gesetzgeber geht in der Regel davon aus, dass mit Volljährigkeit ein selbständiges und eigenverantwortliches Leben möglich ist. Es besteht zwar ein Anspruch auf Hilfe für junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres und in begründeten Einzelfällen auch darüber hinaus. Die Praxis zeigt ein anderes Bild. Care Leaver sind mit Eintritt der Volljährigkeit und spätestens mit Vollendung des 21. Lebensjahres meist auf sich selbst angewiesen. „Es kann nicht sein, dass von diesen jungen Erwachsenen ungleich mehr erwartet wird, als von der Gruppe Gleichaltriger, die zu diesem Zeitpunkt oft noch zuhause lebt. Sie haben in der Regel massive Einschnitte in ihrem Leben erfahren, Beziehungsabbrüche erlebt und verfügen häufig über keine tragfähigen familiären und sozialen Netzwerke. Der Gesetzgeber muss hier Verantwortung übernehmen und Care Leaver auf die gleiche Stufe mit allen jungen Erwachsenen stellen. Das bedeutet Stärkung der Rechtsansprüche junger Volljähriger sowie Heraufsetzung der Altersgrenze auf mindestens 24 Jahre, die Sicherung von Bildungs- und Berufschancen, die Entwicklung sozialer Unterstützungs- und Beratungsangebote sowie die Stärkung der Selbstorganisation von Care Leavern“, fordert Barbara Meier, Bereichsleiterin Jugend und Bildung beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg.  

Hintergrundinformationen

Care Leaver

Care Leaver sind junge Menschen oder Erwachsene, die einen Teil ihres Lebens in Einrichtungen der Jugendhilfe (=Care) verbracht haben. Die Gründe dafür sind sehr verschieden und auch die Einrichtungsformen unterscheiden sich: Heim, Jugendwohngruppe, Pflegefamilie oder Erziehungsstelle, Kinderdorffamilie oder andere betreute Wohnformen. Immer aber waren oder sind diese Orte für die Jugendlichen bedeutsam und mit wichtigen Erfahrungen verbunden. Für manche war es ein zweites Zuhause, verbunden mit viel Unterstützung, für andere nur eine Lebensstation unter mehreren. In der Regel verlassen die Jugendlichen die Hilfe zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr (=Leaver). Dabei ist der Übergang in ein selbstständiges Leben für die Jugendlichen nicht immer einfach und zum Teil mit großen Hürden verbunden. Im Gegensatz zu Kindern und Jugendlichen, die in ihren Herkunftsfamilien aufwachsen, können Care Leaver oft nicht auf stabile private Netzwerke und ausreichende materielle Ressourcen zurückgreifen. Häufig haben sie eine brüchige Biographie im Gepäck. 

Projekt „Care Leaver –Wege in die Selbstständigkeit“

Neben regionalen Aktivitäten für und mit Care Leavern bringen die am Projekt „Care Leaver –Wege in die Selbstständigkeit“ beteiligten Einrichtungen landesweit das Thema „Leaving Care“ in der Fachöffentlichkeit voran. Erreicht werden soll ein breiteres und geschärftes Bewusstsein bei freien und öffentlichen Trägern, was die Lebenslagen von Care Leavern betrifft. In Jugendhilfe-Einrichtungen braucht es ein Bewusstsein für die aktive Gestaltung des Leaving Care. Bei der Hilfeplanung und Bewilligung der Hilfen müssen die Übergänge als Prozesse verstanden werden, in denen es auch Brüche und Scheitern geben kann. Aus Sicht der Care Leaver muss die Jugendhilfe über das 21. Lebensjahr hinaus für sie zuständig bleiben. Beim Übergang in die Selbstständigkeit ist eine bessere Abstimmung zwischen den verschiedenen Unterstützungssystemen, feste Mentoren/innen bzw. Ansprechpartner/innen, eine sichere Finanzierung und die Möglichkeit, in die Jugendhilfe zurückzukehren, notwendig. Handlungsbedarf besteht auch bei der Kostenheranziehung der Jugendlichen während der Ausbildung.

Weitere Informationen unter: <link http: www.careleaver-bw.de external-link-new-window der care leaver>www.careleaver-bw.de.

Quelle: DER PARITÄTISCHE Baden-Württemberg / Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) / Martin-Bonhoeffer-Häuser Tübingen vom 16.10.2017

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