Hilfen zur Erziehung
Bessere Rahmenbedingungen für Pflegekinder und deren Familien schaffen
Mehrheitlich hat die Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder einen Antrag Baden-Württembergs unterstützt, der die Bundesregierung auffordert, die Rahmenbedingungen für Pflegekinder und deren Familien zu verbessern.
09.05.2018
„Für Kinder, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen können, sind Stabilität und Kontinuität elementar wichtig, damit Hilfs- und Unterstützungsangebote wirken können. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, dass Pflegekinder die für ihre Entwicklung so wichtige Stabilität erhalten“, sagte Minister Manne Lucha am Rande der Sitzung in Kiel am 3. und 4. Mai 2018.
Mehr Stabilität und Kontinuität schaffen
Ein erheblicher Anteil von Pflegekindern lebe länger als drei Jahre in Pflegefamilien. Es sei dringend notwendig, diesen Beziehungen mehr Kontinuität und Stabilität zu verleihen. Dies sei gesetzlich bislang nicht ausreichend gewährleistet. Sowohl in Fällen, in denen die Eltern freiwillig der Unterbringung ihres Kindes in einer Pflegefamilie zugestimmt haben, als auch in Fällen, in denen sorgerechtsbeschränkende Maßnahmen des Familiengerichts verhängt wurden, kann bisher jederzeit die Rückführung des Kindes gefordert werden.
Kindeswohl muss Richtschnur für alle Entscheidungen sein
Minister Lucha: „Die erforderlichen Gesetzesänderungen sollten schnell erfolgen; die Empfehlungen der Experten und Expertinnen hierzu liegen bereits vor. Selbstverständlich muss dabei sorgfältig geprüft werden, wie die Stärkung der Rechte der Pflegekinder mit dem Recht der Herkunftseltern in Einklang zu bringen ist. Auch die Herkunftsfamilien müssen noch besser gefördert und begleitet werden, damit Kinder eine Rückkehrperspektive haben. Fest steht aber: Das Kindeswohl muss die Richtschnur für alle Entscheidungen sein.“
Auch die zunehmend als rückläufig beklagte Bereitschaft von Familien, sich als Pflegefamilie für Kinder und Jugendliche zu engagieren, könne durch die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen neue Attraktivität erhalten, sagte Lucha abschließend. Die Kontinuität von Pflegeverhältnissen ist gesetzlich bislang nicht ausreichend gewährleistet. Die im SGB VIII verankerte „auf Dauer angelegte Lebensform“ hat keine familienrechtliche Entsprechung unterhalb der Adoption.
Quelle: Ministerium für Soziales und Integration Bande-Würtemberg vom 04.05.2018
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