Hilfen zur Erziehung
Bundesstiftung Frühe Hilfen zum Ausbau der Netzwerke Frühe Hilfen
Der Bund unterstützt Länder und Kommunen künftig dauerhaft mit jährlich 51 Millionen Euro für den Ausbau der Netzwerke Frühe Hilfen und die psychosoziale Unterstützung von Familien mit Kindern bis zum dritten Lebensjahr. Die entsprechende Verwaltungsvereinbarung zur Bundesstiftung Frühe Hilfen unterzeichneten Bundesfamilienministerin Barley und Sachsen-Anhalts Sozialministerin Grimm-Benne in Halle/ Saale.
29.08.2017
Schwangere und Familien mit kleinen Kindern können auch künftig auf Frühe Hilfen bauen: Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley unterzeichnete am 28.08.2017 beim Besuch einer Kinderklinik in Halle gemeinsam mit Sachsen-Anhalts Sozialministerin Petra Grimm-Benne die Verwaltungsvereinbarung zur Bundesstiftung Frühe Hilfen. Damit stellt der Bund künftig Ländern und Kommunen Geld für den Ausbau der Netzwerke Frühe Hilfen und die psychosoziale Unterstützung von Familien mit Kindern bis zum dritten Lebensjahr zur Verfügung.
Zugang zu Frühen Hilfen von Anfang an
Dr. Katarina Barley: „Ich freue mich, dass mein Ministerium von nun an dauerhaft 51 Millionen Euro für eine so wichtige Aufgabe bereitstellen kann. Jeder Euro für einen präventiven Kinderschutz ist gut investiertes Geld. Ich wünsche mir, dass überall in Deutschland Eltern mit Kleinstkindern, deren Lebenslagen besonders belastet sind, von Anfang an einen guten Zugang zu Frühen Hilfen erhalten.“
Petra Grimm-Benne, die aktuell den Vorsitz der Jugend- und Familienministerkonferenz hat, betont: „Uns ist es wichtig, Familien frühzeitig über die Unterstützungsangebote der Frühen Hilfen zu informieren. Hier in Halle ist dies besonders gut gelungen. Rund um die Geburt in der Klinik erhalten Eltern bei Bedarf das Angebot, im ersten Lebensjahr des Kindes von einer Familienhebamme begleitet zu werden.“
Netzwerke Frühe Hilfen
Mit der im Bundeskinderschutz geregelten Bundesinitiative Frühe Hilfen sind seit 2012 in nahezu allen Kommunen Netzwerke Frühe Hilfen entstanden. Dies zeigt die vom Nationalen Zentrum Frühe Hilfen durchgeführte Evaluation. In 86 % der geförderten Kommunen gibt es Angebote von Familienhebammen oder Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen.
In gut dreiviertel aller geförderten Kommunen sind Geburtskliniken in die Netzwerke Frühe Hilfen eingebunden. Die nun gemeinsam von Bund und Ländern unterzeichnete Verwaltungsvereinbarung ermöglicht, die in den vergangenen Jahren aufgebauten Angebote der Frühe Hilfen zur Unterstützung für Familien dauerhaft zur Verfügung zu stellen.
Weitere Informationen zur Bundesinitiative Frühe Hilfen stehen unter <link http: www.www.fruehehilfen.de>www.fruehehilfen.de zur Verfügung.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 28.08.2017
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