Hilfen zur Erziehung
Bund fördert den weiteren Ausbau Früher Hilfen im Freistaat Sachsen
Staatsministerin Christine Clauß nahm heute (05.11.) am Start der Bundesinitiative Frühe Hilfen als Vertreterin der Länder in Berlin teil. Mit der Zuweisung von 870.000 EUR aus der Bundesinitiative Frühe Hilfen für das Jahr 2012 kann in Sachsen mit der Umsetzung weiterer Maßnahmen zur Unterstützung von werdenden Eltern und Familien mit Kindern in den ersten Lebensjahren begonnen werden.
05.11.2012
Dies ist ein weiterer Beitrag zur Förderung der körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung von Kindern und zum Schutz des Kindeswohls.
Von dem Geld können der Einsatz von Familienhebammen, der Ausbau und die Weiterentwicklung der in den Landkreisen und kreisfreien Städten bereits bestehenden Netzwerke für Kinderschutz und Frühe Hilfen, Ehrenamtsstrukturen sowie weitere Maßnahmen Früher Hilfen gefördert werden. Bis zum Ende der Bundesinitiative werden voraussichtlich insgesamt rund 8,5 Millionen Euro nach Sachsen fließen. Der Großteil der Mittel wird den Kommunen zur Verfügung gestellt.
»Die Initiative ergänzt und bestätigt das Engagement des Freistaates und der Kommunen im präventiven Kinderschutz optimal. Sie schließt nahtlos an die bestehende Landesförderung an und ermöglicht eine bedarfsgerechte Erweiterung und qualitative Weiterentwicklung der kommunalen Angebote, insbesondere durch den Einsatz von Familienhebammen«, sagte Familienministerin Christine Clauß fest.
Seit Sommer dieses Jahres haben sich das Land und die Kommunen intensiv auf die Umsetzung des Bundesprogramms vorbereitet und gemeinsam die Konzepte und die fördertechnischen Voraussetzungen abgestimmt. Das Rahmenkonzept „Frühe Hilfen im Freistaat Sachsen“ bildet die Grundlage für die Zuweisung der Bundesmittel. Die Planungen der Landkreise und kreisfreien Städte wurden dabei mit berücksichtigt.
Aufgrund der Zielstellung der Bundesinitiative und des guten Ausbaustands der Netzwerke legt der Freistaat Sachsen einen besonderen Schwerpunkt auf den Einsatz von Familienhebammen. Ziel ist, möglichst in allen Gebietskörperschaften dieses neue Unterstützungsangebot für Familien aufzubauen. In den anderen Förderbereichen können je nach regionalem Bedarf ebenfalls Mittel eingesetzt werden, beispielsweise für ehrenamtliche Patenschaftsprojekte oder den Ausbau der Kooperation zum Gesundheitswesen.
Die Förderung ist im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) geregelt, das im Rahmen des Bundeskinderschutzgesetzes zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist. Auf dieser Grundlage stellt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bis Ende 2015 insgesamt 177 Millionen Euro zur Verfügung. Nach Ablauf dieses Förderprogramms errichtet der Bund einen Fonds zur Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Familien mit jährlich jeweils 51 Millionen Euro. Die <link http: www.jugendhilfeportal.de hze artikel eintrag kristina-schroeder-startet-bundesinitiative-fruehe-hilfen external-link-new-window external link in new>Umsetzung der Bundesinitiative sowie des Fonds erfolgt auf der Grundlage von Verwaltungsvereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern.
Die Länder erhalten auch Mittel für die Einrichtung einer Landeskoordinierungsstelle, deren Aufgabe die Qualifizierung, Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung, der länderübergreifende fachliche Austausch sowie die Beratung der Kommunen ist. Sachsen erhält dafür jährlich 180.000 EUR. Die Landeskoordinierungsstelle wird beim Landesjugendamt eingerichtet.
Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz vom 05.11.2012
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