Hilfen zur Erziehung

BAG Landesjugendämter diskutiert Integration, Kinderrechte und Qualität stationärer Hilfen zur Erziehung

Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) der Landesjugendämter hält eine Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz für unabdingbar. Außerdem befassten sich die Leitungen der Landesjugendämter bei ihrer Arbeitstagung in Chemnitz mit der Qualität der stationären Einrichtungen und weisen darauf hin, dass die Integration unbegleitet eingereister Minderjähriger weiterhin eine wichtige Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe bleibe.

17.06.2019

Die Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Landesjugendämter verabschiedete auf ihrer 126. Arbeitstagung vom 22. bis 24. Mai 2019 in Chemnitz ein Positionspapier und zwei Beschlüsse bezüglich der Reform des SGB VIII sowie Anpassungen der Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung. Außerdem standen die Qualität in  stationären Einrichten der Hilfen zur Erziehung sowie eine Studie zum Stand der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf der Tagesordnung. Im Zusammenhang mit der Integrationsdebatte beleuchteten die Leitungen der Landesjugendämter die Entwicklung der Fallzahlen bei unbegleitet eingereisten minderjährigen Ausländern.

Integration bleibt wichtige Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe

Obwohl die Gesamtzahl der Menschen, die nach Deutschland fliehen, zurückgegangen ist und somit auch die, der unbegleitet eingereisten minderjährigen Ausländer, bleibt die Integration eine wichtige Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe. Deshalb sah sich die BAG Landesjugendämter zusammen mit Dr. Jens Pothmann vom Forschungsverbund der TU Dortmund und DJI dazu veranlasst, die Entwicklung der Fallzahlen bei den unbegleiteten minderjährigen Ausländern in den Blick zu nehmen. Zudem stellten die Teilnehmenden der Arbeitstagung Auswirkungen auf den Fachkräftebedarf dar. Die Leitungen der Landesjugendämter wiesen darauf hin, dass trotz einer scheinbaren Entspannung der Lage, die Anstrengungen aller Beteiligten nicht nachlassen dürften.

„Kinderrechte-Index“ beleuchtet Stand der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention

Seit 1989 ist die UN-Kinderrechtskonvention in Kraft und von fast allen Ländern weltweit ratifiziert. Anne Lütkes und Holger Hoffmann vom Deutschen Kinderhilfswerk e.V. informierten die Teilnehmenden über den aktuellen Stand der Studie „Kinderrechte-Index“. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im Herbst 2019 vorgestellt. Die Studie beleuchtet den Stand der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in den verschiedenen Lebensbereichen von Kindern und den damit verbundenen Politikfeldern in den deutschen Bundesländern. Eine wichtige Erkenntnis aus der sich anschließenden Diskussion war, dass bundesweit noch zu viele Datenlücken bestehen. Die Leitungen der Landesjugendämter waren sich darüber einig, dass die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz unabdingbar ist.

Qualität in der stationären Kinder- und Jugendhilfe

Bereits im Rahmen der 123. Arbeitstagung in Halle stand das Forschungsprojekt „Gute Heime“ des Deutschen Jugendinstituts (DJI) auf der Tagesordnung der BAG Landesjugendämter. Das Laufzeitende des Projekts war nun Anlass, sich erneut mit der Qualität der stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe auseinanderzusetzen. Dr. Mike Seckinger vom DJI präsentierte die Ergebnisse und erörterte zusammen mit den Leitungen die daraus folgenden Konsequenzen für die Qualitätsdimensionen in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe. Fazit: Die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen, an den sie betreffenden Themen und Entscheidungen, ist ein Kinderrecht und muss insbesondere auch im Rahmen der Qualität der stationären Einrichtungen umgesetzt werden.

Empfehlungen zu grenzüberschreitenden Unterbringungen im Ausland

Auch der Beteiligungs- und Dialogprozess des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zur Reform des SGB VIII unter dem Titel „Mitreden-Mitgestalten“ wurde von der 126. Arbeitstagung in den Blick genommen. Bei den Teilnehmenden herrschte Einigkeit über die grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Beteiligung der BAG Landesjugendämter an diesem Prozess zur Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe.

Des Weiteren verabschiedeten die Teilnehmenden eine erweiterte Arbeitshilfe für Landesjugendämter zur Durchführung der Konsultationsverfahren. Die Erweiterung beinhaltet Empfehlungen zu grenzüberschreitenden Unterbringungen im Ausland. Es handelt sich um eine Handlungsorientierung zur Durchführung der unterschiedlichen Verfahren, die zugleich Erfordernisse für die Qualitätsentwicklung bei der Verfahrensgestaltung benennt sowie auf die Probleme unterbliebener Konsultationsverfahren aufmerksam macht. Nach der Einarbeitung kurzfristiger Änderungswünsche des Bundesamtes für Justiz, wird das Papier in Kürze abschließend beschlossen.

Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung unterstützt Praxis vor Ort 

Zudem wurden die, auf die aktuelle Rechtslage in den Bereichen „Ehe für alle“ und Leihmutterschaft, angepassten Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung beschlossen. Die Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung der BAG Landesjugendämter sind nach Rückmeldung seitens der Adressatinnen und Adressaten (Adoptionsfachkräfte, auch Familiengerichte) eine geschätzte und übersichtliche Zusammenstellung sämtlicher Verfahrensregelungen und -modalitäten. Die Ausführungen mit empfehlendem Charakter stellen eine wichtige Unterstützung für die Praxis vor Ort dar.

Darüber hinaus verabschiedeten die Teilnehmenden der 126. Arbeitstagung ein Positionspapier zu den Aufgaben und der Verantwortung des Jugendamtes im Bereich der Jugendarbeit sowie eine zusammenfassende Darstellung zu den Anforderungen an die Jugendämter durch das Bundesteilhabegesetz.

Weitere Informationen und alle Veröffentlichungen der BAG Landesjugendämter stehen unter www.bagljae.de zur Verfügung.

Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter vom 12.06.2019

Back to Top