Hilfen zur Erziehung

Adoption und Pflege: Ein lebenslanger Prozess

Die Zeit nach der Verselbstständigung von Adoptiv- bzw. Pflegekindern ist selten Gegenstand der Fachdiskussionen in der Pflege- und Adoptivkinderhilfe. Deshalb widmete sich die diesjährige Jahrestagung der Bundesarbeitsgemeinschaft ADOPTION UND INPFLEGE dem wichtigen Thema „Adoption/Pflege – Ein lebenslanger Prozess“ und entwickelte Anregungen zur Verbesserung der gängigen Praxis.

15.08.2018

Aufklärung des Kindes

Eine frühestmögliche Aufklärung des Adoptivkindes („vom Wickeltisch an“) über die Tatsache seiner Abstammung aus einer anderen Familie – und bei internationaler Adoption auch aus einer anderen Kultur – wird von den Betroffenen als zwingend notwendig erachtet. Schon dem Baby gegenüber von diesen Dingen zu sprechen, übt die Adoptiveltern darin, altersgerechte Worte zu finden und führt in einen selbstverständlicheren und positiveren Umgang mit der Tatsache, eine Adoptivfamilie zu sein. Adoptivfamilien sollten ihrem aus dem Ausland adoptierten Kind einen wertschätzenden Zugang zu seiner Herkunftskultur ermöglichen: Sprache, landestypische Küche, Reisen, Kontakte zu Menschen aus diesem Kulturkreis oder Vernetzung mit anderen Adoptivfamilien – es gibt hier viele Möglichkeiten.

Akteneinsicht

Erwachsene Adoptierte betonen, wie wichtig die Kenntnis der Wahrheit für sie ist und das Wissen um alle Umstände und Gründe, die zu ihrer Adoptionsfreigabe geführt haben. Deshalb haben die Adoptionsvermittlungsakten für sie einen hohen Wert. Die Akten sollten korrekt geführt sein und möglichst viele Informationen enthalten. Bei Auslandsadoption ist ggf. die exakte Übersetzung einzelner Papiere notwendig.

Die seit 2016 gültige Regelung, nach der die Vermittlungsakten bei nationalen und internationalen Adoptionen, gerechnet vom Geburtsdatum des Kindes an, 100 Jahre lang aufzubewahren sind, wird ausdrücklich begrüßt, da vor allem bei älteren Adoptierten eine Wurzelsuche manchmal erst nach dem Tod der Adoptiveltern angegangen wird.

Als besonders wertvoll werden den Akten beigelegte Briefe oder Dinge erachtet, die dem Kind in den meisten Fällen von der Mutter „mitgegeben“ wurden. Diese sollten auf jeden Fall mit aufbewahrt und übergeben werden. Dies gilt genauso für potenziell belastende Mitteilungen an den Adoptierten/die Adoptierte. Auch für anonym Geborene ist es wichtig, durch Akteneinsicht zumindest die wenigen vorhandenen Informationen bekommen zu können. Auch ehemaligen Pflegekindern muss die Möglichkeit einer späteren Akteneinsicht offengehalten werden. Für deren Fallakten wäre ebenso eine verbindliche Aufbewahrungsfrist von 100 Jahren angemessen.

Wurzelsuche

Ob und wann sich ein adoptierter Mensch konkret auf die Suche nach seiner Herkunftsfamilie macht, ist sehr unterschiedlich und sollte von diesem selbst ausgehen. Dafür benötigt er jedoch die Akzeptanz, Unterstützung und ggf. auch Begleitung durch seine Adoptiveltern. Bislang beraten die Jugendämter bzw. Auslandsadoptionsvermittlungsstellen zwar bei der Wurzelsuche, doch könnte hier noch aktiver gefördert werden. Wünschenswert wäre zum Beispiel die Bereitstellung von Strukturen in den Herkunftsländern der Auslandsadoptierten, um durch Übersetzungen und Dolmetscher die Sprachbarrieren überwinden zu helfen und durch Kenntnis der regionalen Gegebenheiten eine Wurzelsuche vor Ort zu erleichtern.

Vernetzung

Schon für Pflege- und Adoptivkinder sind Angebote wichtig, durch die sie andere Adoptiv- und Pflegekinder kennenlernen können. Werden solche Gelegenheiten durch Selbsthilfeorganisationen geschaffen, so sollten sie durch die Jugendhilfe finanziell gefördert werden. Finanzielle und ideelle Unterstützung sollte die Jugendhilfe auch für die Selbsthilfeorganisationen von Careleavern und erwachsenen Adoptierten auf Bundesebene vorsehen.

Aufklärung von Skandalen

Wurden Kinder ihren Müttern unter Zwang oder durch Betrug weggenommen und in die Adoption gegeben, – wie dies sowohl innerhalb Deutschlands als auch in den Adoptionsgeberländern immer wieder aufgedeckt wird – so haben die betroffenen Adoptierten und ihre beiden Familien ein moralisches Recht auf vollständige Aufklärung der Umstände und eine verstärkte Unterstützung bei ihrer Herkunftssuche. Für die Zukunft muss durch entsprechende Verfahren garantiert werden, dass Adoptionsvermittlungen ohne Druck auf die Mütter und mit deren vollständiger Kenntnis der Folgen ihrer Adoptionsfreigabe, transparent, rechtskonform und ohne wirtschaftliche Interessen ablaufen und so jeder Verdacht auf Kinderhandel ausgeschlossen wird. Illegale Adoptionen sind zu unterbinden.

Download

Nähere Informationen zum Thema Adoption/Pflege – Ein lebenslanger Prozess“ und zu den Inhalten der Jahrestagung finden sich in der aktuellen Ausgabe der PFAD Fachzeitschrift 3/2018.

Die PFAD Pressemitteilung vom 15.08.2018 (PDF, 212 KB) steht außerdem zum herunterladen bereit.

Quelle: PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V.

Redaktion: Ulrike Schulz

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