Hilfen zur Erziehung

Baden-Württembergs Ministerrat berät über Umsetzung des Landtagsbeschlusses zum Runden Tisch Heimerziehung

Mit Beschluss vom 3. Februar 2011 hat der Landtag Baden-Württmberg über drei Petitionen zum Thema „Heimerziehung/Heimunterbringung in den Jahren zwischen 1949 und 1975“ entschieden.

06.05.2011

Der Landtag stellte hierin fest, dass in Heimen auf dem Gebiet des heutigen Landes Baden-Württemberg vor allem in den 1950er und 1960er Jahren einer bis heute letztlich nicht bekannten Zahl von Kindern und Jugendlichen großes Leid zugefügt worden ist. Dies wurde ausdrücklich verurteilt. Der Landtag erklärte, dass er sich seiner politischen Verantwortung gegenüber den betroffenen ehemaligen Heimkindern bewusst ist. Er hat die Landesregierung gebeten, die zu treffenden Maßnahmen, unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Runden Tisches „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“, in angemessener Weise zu unterstützen.

„Entsprechend des Landtagsbeschlusses haben wir unsere Bereitschaft signalisiert, dass sich Baden-Württemberg an einem Fonds oder einer Stiftung beteiligt“, erklärte Sozialministerin Dr. Monika Stolz am 05. Mai 2011. Der Ministerrat hatte in seiner Sitzung das Sozialministerium beauftragt, den Landtag über den aktuellen Sachstand in den Verhandlungen mit den Kommunalen Landesverbänden und den anderen Ländern fortlaufend zu unterrichten. Weiter wurden das Finanzministerium und das Sozialministerium – vorbehaltlich der verbindlichen Finanzierungszusage der Kommunalen Landesverbände – beauftragt, die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für eine finanzielle Beteiligung des Landes zu schaffen.

Nach fast zweijähriger Tätigkeit stellte der Runde Tisch am 13. Dezember seinen Abschlussbericht vor. Der Runde Tisch erkennt an, dass in der Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren Unrecht geschehen und Leid verursacht worden ist. Er bedauert dies zutiefst. Zu den Kernpunkten der Maßnahmen für Betroffene gehören nach Ansicht des Runden Tisches finanzielle Maßnahmen. Mit diesen soll geholfen werden, die eingetretenen und heute noch vorhandenen Folgen in ihren Auswirkungen auf den Alltag der ehemaligen Heimkinder zu mindern oder gar auszugleichen. Zur Finanzierung von Leistungen zugunsten einzelner Betroffener sowie zur Finanzierung überindividueller Maßnahmen wie der wissenschaftlichen Aufarbeitung schlägt der Runde Tisch die Einrichtung eines bundesweiten Fonds oder einer bundesweiten Stiftung vor, der beziehungsweise die zu jeweils einem Drittel von Bund, Ländern und Kommunen sowie Katholischer und Evangelischer Kirche und deren Wohlfahrtsverbänden und Ordensgemeinschaften getragen werden soll. Für die Ausstattung des Fonds wird eine Summe von 120 Millionen Euro für erforderlich gehalten. Bei einer Fondsausstattung und einer Drittelbeteiligung der Länder entfiele auf Baden-Württemberg bei einer Verteilung nach dem alten, vor 1990 geltenden, Königsteiner Schlüssel ein Betrag von rund 6,2 Millionen Euro.

Neben dem Land stehen aus Sicht des Ministeriums auch die Kommunen in der Verantwortung. Denn sowohl kommunale Jugendämter als auch die Landesjugendämter haben Entscheidungen über Unterbringungen in Heimen getroffen und trugen insoweit die Fallverantwortung. Zudem wurden die Jugendämter teilweise zum Amtsvormund bestellt und übten damit anstelle der Eltern das Erziehungsrecht und das Recht der gesetzlichen Vertretung aus. Auch unterhielten manche Kommunen eigene Einrichtungen. Die Kommunalen Landesverbände signalisierten ihre Bereitschaft, sich mit einem Drittel des auf das Land entfallenden Anteils an dem Fonds/der Stiftung zu beteiligen.

Quelle: Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg

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