Hilfen zur Erziehung

"Aushandlung ambulanter Erziehungshilfen" als gemeinsame Empfehlungen öffentlicher und freier Träger erschienen

Die von der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in NRW aktualisierte Arbeitshilfe liefert Empfehlungen und Musterdateien für Jugendämter und freie Träger. Die kostenfrei zur Verfügung stehenden Vorlagen sollen die Aushandlung von Vereinbarungen unterstützen und den Fachkräfte Orientierung geben.

02.03.2017

Ein Schlüssel zu guten und wirksamen Hilfen zur Erziehung liegt in der Aushandlung von Vereinbarungen zwischen freien und öffentlichen Trägern. Gerade im sich dynamisch entwickelnden Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung kann eine fachgerechte und ressourcenbewusste Steuerung nur gelingen, wenn Inhalte, Qualität und Entgeltbestandteile der Leistungsangebote zwischen öffentlichen und freien Trägern vor Ort ausgehandelt sind und sich beide in einen gemeinsamen Prozess der Qualitätsentwicklung begeben.

Aber woran können sich die Verhandlungspartner vor Ort orientieren? Zu dieser Frage haben die beiden nordrhein-westfälischen Landesjugendämter erstmals 2013 eine Arbeitshilfe herausgegeben, die im Zusammenwirken mit 16 kommunalen Jugendämtern entstanden ist. Im Auftrag der Landesarbeitsgemeinschaft Freie und öffentliche Wohlfahrtspflege in NRW konnte diese jetzt zu gemeinsam mit der freien Wohlfahrtspflege getragenen Empfehlungen weiterentwickelt werden.

Die Empfehlungen

  • beschreiben die rechtlichen Grundlagen, die den Rahmen für Aushandlungsprozesse und gesetzeskonforme Vereinbarungen bilden,
  • definieren den Dreischritt von Leistung, Qualität und Entgelt als einen der zentralen Inhalte für Vereinbarungen zwischen öffentlichen und freien Trägern,
  • konkretisieren die darin enthaltenen Regelungsbedarfe und liefern dafür fachliche Orientierungen.

Mit Blick auf die gemäß § 79a SGB VIII verpflichtende Qualitätsentwicklung geben die Empfehlungen jetzt auch praxisorientierte Hinweise dazu, wie auf der Grundlage gemeinsam vereinbarter Grundsätze und Maßstäbe von Qualität (fachliche Leitlinien, Merkmale der Ergebnis-, Prozess- und Strukturqualität) ein solcher Prozess vor Ort initiiert und zielführend gestaltet werden kann.

Konkrete Instrumente und Arbeitshilfen für die praktische Umsetzung einer gelebten Vereinbarungspraxis vor Ort runden die Empfehlungen ab. Dazu gehören:

  • eine Mustervorlage für eine Leistungs- und Qualitätsbeschreibung,
  • eine Mustervorlage für eine Vereinbarungsniederschrift,
  • ein aktualisierter und erweiterter Berechnungsbogen zur Kalkulation der Entgelte sowie
  • eine Mustervorlage für eine Qualitätsentwicklungsvereinbarung.

Die Empfehlungen und Vorlagen ersetzen nicht die Aushandlung vor Ort, sondern sollen diese anregen und unterstützen. Wenn dieser Orientierungsrahmen aktiv genutzt wird, kann und soll er dazu beitragen, in gemeinsamer Verantwortung die ambulanten Hilfen zur Erziehung im Sinne der betroffenen Kinder, Jugendlichen und ihrer Eltern weiterzuentwickeln.

Download und Bestellung

Die Empfehlungen und Mustervorlagen stehen kostenlos zum Download bereit unter  <link http: www.aushandlung-ambulanter-erziehungshilfen.lwl.org external-link-new-window der empfehlungen und einzelnen>www.aushandlung-ambulanter-erziehungshilfen.lwl.org

Außerdem können sie als Druckexemplar zum Preis von 10 € unter <link http: www.lwl-landesjugendamt-shop.de external-link-new-window von>www.lwl-landesjugendamt-shop.de bestellt werden.

Herausgeber sind die LAG Öffentliche und Freie Wohlfahrtspflege in NRW, das LWL-Landesjugendamt Westfalen und der LVR-Landesjugendamt Rheinland.

Kontakt

Dr. Monika Weber, LWL-Landesjugendamt, Referat Erzieherische Hilfen, E-Mail:  <link mail>dr.monika.weber@lwl.org, Telefon: 0251 591-3632
Beate Rotering, LWL-Landesjugendamt, Referat Erzieherische Hilfen, E-Mail:  <link mail>beate.rotering@lwl.org, Telefon: 0251 591-4566

Quelle: Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) vom 01.03.2017

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