Hilfen zur Erziehung
Aufwachsen in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften – Auch für viele Kinder in Pflegefamilien längst Realität
Ende vergangener Woche stimmte nach dem Bundestag nun auch der Bundesrat über die "Ehe für alle" ab. Für Kinder und Jugendliche, die in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften aufwachsen, bringt die neue Gesetzeslage ein Stück gesellschaftliche Normalisierung und eine weitere Gleichstellung mit Kindern heterosexueller Elternpaare.
11.07.2017
"Es ist seit langem eine Selbstverständlichkeit, dass Adoptiv- und Pflegekinder auch in gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften vermittelt werden", erläutert Birgit Westers, Jugenddezernentin beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). "In den Westfälischen Pflegefamilien - Pflegefamilien für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf - die das LWL-Landesjugendamt koordiniert, leben zur Zeit rund 50 Kinder und Jugendliche bei gleichgeschlechtlichen Paaren. Für alle Kinder und Jugendlichen, die in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften aufwachsen, ist die gesellschaftliche Anerkennung und Normalität eine wichtige Rahmenbedingung für ein diskriminierungsfreies Aufwachsen", so die Leiterin des LWL-Landesjugendamtes weiter.
Anerkennung und Normalität als wichtige Rahmenbedingung
Für viele Kinder und Jugendliche ist es Familienalltag, zumindest zeitweilig mit zwei Müttern oder Vätern aufzuwachsen: weil sich die Eltern getrennt haben und ein Elternteil anschließend in einer lesbischen oder schwulen Beziehung lebt, weil sich das Paar entschieden hat, ein Pflege- oder Adoptivkind aufzunehmen oder ein Kind in diese Partnerschaft hineingeboren wird. Bis zu 650.000 Kinder wachsen bundesweit in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften auf - die Zahlen schwanken erheblich, je nachdem, ob nur die eingetragenen Lebensgemeinschaften oder alle schwulen und lesbischen Paare mit Kindern gezählt werden und ob die Kinder dauerhaft oder in Wechselmodellen z.B. an Wochenenden dort leben.
"Alle Studien belegen, dass für eine gute Entwicklung der Kinder nicht das Geschlecht und die sexuelle Orientierung der Eltern entscheidend sind, sondern die Qualität der Beziehung. Es gibt keine nennenswerten Unterschiede bei der Entwicklung von Kindern in homosexuellen oder heterosexuellen Partnerschaften", so die Leiterin des LWL-Landesjugendamtes weiter.
Gleichberechtigung im Adoptionsrecht
Mit dem Recht zur Eheschließung erhalten schwule und lesbische Paare nun auch die gleichen Möglichkeiten zur gemeinsamen Adoption eines Kindes wie heterosexuelle Ehepaare. Bisher war nur die sogenannte Sukzessivadoption möglich: Zunächst musste ein Elternteil das Kind adoptieren und in einem zweiten Schritt - mit zeitlichem Abstand - dann der zweite Elternteil. Auch Kinder, die in gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften hineingeboren werden, hatten bisher in der Zwischenzeit rechtlich gesehen nur einen Elternteil - mit allen damit verbundenen Problemen, beispielsweise was Unterhaltsansprüche, Erbrecht und rechtliche Vertretung angeht.
Quelle: Landschaftsverband Westfalen-Lippe vom 10.07.2017
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