Hilfen zur Erziehung
Aufwachsen in einer Familie ermöglichen – Mehr Geld für Kinder in Pflegefamilien
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. empfiehlt die monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege von Kindern und Jugendlichen anzuheben. Kindern und Jugendlichen ein Aufwachsen in einer Familie zu ermöglichen, sei ein bedeutendes gesellschaftliches Engagement. Dies müsse sich auch in der finanziellen Förderung der Vollzeitpflege ausdrücken, betont der Deutsche Verein.
02.10.2019
In seinen aktuellen Empfehlungen zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege von Kindern und Jugendlichen spricht sich der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. dafür aus, die monatlichen Pauschalbeträge für die Kosten für den Sachaufwand sowie für Pflege und Erziehung den um 1,4 % gestiegenen Verbraucherpreisen anzupassen. Den Pauschalbetrag für die Alterssicherung von Pflegepersonen empfiehlt der Deutsche Verein unverändert fortzuschreiben, da der Richtwert im Bereich der Rentenversicherung im Vergleich zum Vorjahr nur geringfügig gesunken ist. Der Richtwert für die Unfallversicherung ist deutlich gesunken, daher könne der Pauschalbetrag für die Unfallversicherung abgesenkt werden.
Die Empfehlungen sind seit Jahrzehnten ein wichtiger Orientierungspunkt für die Festsetzung der Pauschalen durch die jeweils auf Länderebene zuständigen Behörden und werden in den meisten Bundesländern übernommen.
„Kindern und Jugendlichen, die nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, ein Aufwachsen in einer Familie zu ermöglichen ist, als bedeutendes gesellschaftliches Engagement anzuerkennen. Dieser Bedeutung muss auch die finanzielle Förderung der Vollzeitpflege gerecht werden“, betont Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Er legt daher allen nach dem jeweiligen Landesrecht für die Festsetzung der Pauschalbeträge zuständigen Behörden nahe, die Empfehlungen des Deutschen Vereins zu übernehmen.
Die vollständigen Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2020 (PDF, 132 KB) stehen beim Deutschen Verein zur Verfügung.
Hintergrund
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Weitere Informationen: www.deutscher-verein.de
Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 30.09.2019
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