Hilfen zur Erziehung

AGJ verabschiedet Empfehlungen zur Weiterentwicklung und Steuerung der Hilfen zur Erziehung

Die Empfehlungen der AGJ nehmen Bezug auf den Beschluss der JFMK 2014 und fokussieren in ihren Ausführungen niedrigschwellige, ambulante Hilfen, auch wenn das Prinzip des sozialräumlichen Arbeitens für stationäre Hilfen zur Erziehung gleichermaßen gelten soll. Zudem wird u.a. die Stärkung der Beteiligungsrechte junger Menschen im SGB VIII sowie die Förderung und Entwicklung der Forschung thematisiert.

15.12.2015

Ein wesentlicher Aspekt der fachpolitischen Debatte um die Weiterentwicklung und Steuerung der Hilfen zur Erziehung ist die Stärkung der systematischen Verknüpfung insbesondere von niedrigschwelligen Hilfen zur Erziehung mit sozialräumlichen Angeboten und sozialräumlicher Infrastruktur. Im Zuge der "Großen/Inklusiven Lösung" und der damit einhergehenden Reformierung des SGB VIII sollen die finanziellen, organisatorischen und fachlichen Spielräume im Kontext der Hilfen zur Erziehung klarer ausgestaltet und Rechtssicherheit in Bezug auf Möglichkeiten und Grenzen sozialräumlicher Organisation von Hilfen zur Erziehung geschaffen werden. Zudem eröffnen sich mit der fachpolitischen Debatte um den Reformprozess des SGB VIII (und mit Blick auf die Evaluierung des Bundeskinderschutzgesetzes) Möglichkeiten, die Subjektstellung von Kindern und Jugendlichen im Kinder- und Jugendhilferecht weiter zu stärken.

Die Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ zur "Weiterentwicklung und Steuerung der Hilfen zur Erziehung" nehmen im Wesentlichen auf den Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder (JFMK) vom 22./23. Mai 2014 Bezug, der in der Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung u.a. die Möglichkeit sieht, die Zugänglichkeit und Wirksamkeit der Hilfen zur Erziehung zu verbessern sowie die Potenziale von Regelangeboten und sozialräumlichen Ansätzen stärker zu nutzen und einen effizienteren Mitteleinsatz für erzieherische Hilfen erreichen zu können.

Auch wenn das Prinzip des sozialräumlichen Arbeitens für stationäre Hilfen zur Erziehung gleichermaßen gelten soll, beziehen sich die Empfehlungen in ihren Ausführungen insbesondere auf niedrigschwellige, ambulante Hilfen. Zugleich setzen sich die Empfehlungen mit weiteren wesentlichen Themen auseinander, beispielsweise mit der Stärkung der Beteiligungsrechte junger Menschen im SGB VIII, der wechselseitigen Ausgestaltung von Kooperationsverpflichtungen zwischen Kinder- und Jugendhilfe und mit anderen Leistungssystemen sowie der Förderung und Entwicklung der Forschung.

Die AGJ fordert in ihrem Positionspapier eine systematische Verknüpfung der ressortübergreifenden sozialräumlichen Strukturen und Arbeitsansätze innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe und an den Schnittstellen. Bei der Weiterentwicklung und Steuerung der Hilfen zur Erziehung und damit verbundenen Aspekten sind auch die besonderen Bedarfe von begleiteten und unbegleiteten jungen Flüchtlingen (und ihren Familien) in den Blick zu nehmen.

Soll die sozialräumliche Steuerung der Hilfen zur Erziehung erfolgreich umgesetzt werden, müssen entsprechende Ressourcen für die Personalausstattung, ggf. Weiterbildungen der Fachkräfte und die Koordination der komplexen, ressortübergreifenden Arbeiten und (Hilfe)Prozesse geschaffen werden. Nur so können die, mit der Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung verbundenen, vielfältigen Herausforderungen und Aufgaben vollständig, adressatengerecht und wirkungsvoll bewältigt werden – und somit langfristig auch ein Rückgang der Ausgaben der Hilfen zur Erziehung ermöglicht werden.

Das komplette Positionspapier steht zum <link https: www.jugendhilfeportal.de fileadmin agj_weiterentwicklung-hilfen-zur-erziehung.pdf external-link-new-window download des>Download (PDF, 134 KB) zur Verfügung.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ

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