Hilfen zur Erziehung

2018 erstmals über 1 Million erzieherische Hilfen für junge Menschen

Im Jahr 2018 haben die Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland mehr erzieherische Hilfen für Menschen unter 27 Jahren gewährt als jemals zuvor: Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden erzieherische Hilfen in rund 1.003.000 Fällen in Anspruch genommen. Das sind 1,8 Prozent mehr als in 2017.

01.11.2019

Innerhalb der vergangenen zehn Jahre stieg die Zahl erzieherischer Hilfen um gut 205.000 beziehungsweise 26 Prozent auf nun über 1 Million Fälle an. Im Mittel entsprach das einem Plus von jährlich 2,0 %.

46 % aller Fälle sind Erziehungsberatungen

Erzieherische Hilfen sind nach dem Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) in zehn verschiedene Hilfearten gegliedert. Den größten Anteil im Jahr 2018 hatten dabei mit knapp der Hälfte aller Fälle Erziehungsberatungen (46%). Mit deutlichem Abstand folgten Heimerziehungen (14%) und sozialpädagogische Familienhilfen (13%). Dahinter schlossen Vollzeitpflege in Pflegefamilien (9%) und Einzelbetreuungen an (7%). Gut ein Drittel aller Hilfen haben die Jugendämter und rund zwei Drittel Kirchen, Wohlfahrtsverbände oder andere Träger der freien Jugendhilfe durchgeführt. In 71% der Fälle richtete sich die Hilfe an minderjährige Kinder oder Jugendliche, in 13% der Fälle an junge Volljährige und 16% der erzieherischen Hilfen kamen den gesamten Familien zugute.

Hohe Inanspruchnahme bei Alleinerziehenden und bei Transferleistungsbezug

Rund 422.000 (42 %) aller erzieherischen Hilfen wurden 2018 von Alleinerziehenden in Anspruch genommen. Das waren deutlich mehr als die Hilfen, die von zusammenlebenden Elternpaaren (334.000 bzw. 33%) oder Elternteilen, die in einer neuen Partnerschaft lebten (163.000 Hilfen bzw. 16%), in Anspruch genommen wurden.

Hoch war die Inanspruchnahme auch bei Transferleistungsbezug: In 39 Prozent aller Fälle gewährter Hilfen lebte die Herkunftsfamilie oder der junge Mensch ganz oder teilweise von Transferleistungen – also von Arbeitslosengeld II (SGB II), bedarfsorientierter Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Sozialhilfe (SGB XII). Während der Anteil mit Transferleistungsbezug bei Elternpaaren (25%) weit unter dem Durchschnitt (39%) lag, war er bei Alleinerziehenden mit 52% nicht nur überdurchschnittlich, sondern auch mehr als doppelt so hoch wie bei den Elternpaaren.

26.200 Hilfen schlossen an Inobhutnahmen nach unbegleiteten Einreisen an

Einer neuen Abfrage zufolge waren rund 26.200 erzieherische Hilfen im Anschluss an eine vorläufige Schutzmaßnahme (Inobhutnahme) aufgrund unbegleiteter Einreise nach Deutschland gewährt worden. Das entspricht einem Anteil von 2,6 Prozent an allen erzieherischen Hilfen des Jahres 2018. Besonders häufig war mit der Anschlusshilfe nach unbegleiteter Einreise eine neue Unterbringung in Heimen oder Pflegefamilien verbunden: So wurden in 65 Prozent der Fälle nach unbegleiteter Einreise Heimerziehungen und in 13 Prozent Vollzeitpflege in einer Pflegefamilie gewährt. Zum Vergleich: Im Durchschnitt aller erzieherischen Hilfen lagen die vergleichbaren Anteile für Heimerziehungen bei 14 Prozent und für Vollzeitpflege bei 9 Prozent.

Vertiefende Informationen

Weitere Informationen stehen auf den Internetseiten des Statistischen Bundesamtes unter Publikationen und in der Datenbank GENESIS-Online unter Erzieherische Hilfen/Beratungen (22517) zur Verfügung.

Hilfen zur Erziehung sind professionelle Beratungs-, Betreuungs- oder Hilfeangebote, auf die Eltern minderjähriger Kinder einen Anspruch nach dem Kinder- und Jugendhilferecht haben. Voraussetzung ist, dass eine dem Kindeswohl entsprechende Erziehung nicht gewährleistet werden kann, die Hilfe für die kindliche Entwicklung aber geeignet und notwendig ist. Grundsätzlich ist die Inanspruchnahme freiwillig. Bei drohenden Kindeswohlgefährdungen kann sie jedoch auch vom Familiengericht angeordnet werden. Junge Volljährige haben unter bestimmten Voraussetzungen bis höchstens zum 27. Lebensjahr ebenfalls Anspruch auf erzieherische Hilfen.

Quelle: Statistisches Bundesamt vom 31.10.2019

Redaktion: Kerstin Boller

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