Vormundschaft – Beistand

Sachsen-Anhalt: 8.245 Sorgeerklärungen bei Jugendämtern im Jahr 2018 abgegeben

Im Jahr 2018 wurden bei den Jugendämtern in Sachsen-Anhalt 8.117 Sorgeerklärungen über die gemeinsame elterliche Sorge abgegeben bzw. 128 durch Entscheidung des Familiengerichts ersetzt. Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt weiter mitteilt, stieg die Anzahl der Sorgeerklärungen im Vorjahresvergleich um 1,2% (2017: 8.149).

13.08.2019

Über 1/4 aller Sorgeerklärungen wurden in den beiden kreisfreien Städten Halle (Saale) (1.227) und Magdeburg (974) abgegeben.  Sind Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, können sie durch eigene Erklärung, durch eine gerichtliche Entscheidung oder Heirat die gemeinsame elterliche Sorge für ihre Kinder erhalten.

Des Weiteren übten die Jugendämter am Jahresende 2018 insgesamt 1.988 Amtsvormundschaften für Minderjährige aus. Dabei gab es 1.772 bestellte Amtsvormundschaften, insbesondere beim Entzug der elterlichen Sorge und 216 gesetzliche Amtsvormundschaften bei Geburt eines Kindes durch eine unverheiratete minderjährige Mutter oder bei Freigabe eines Kindes zur Adoption.

11.745 Kinder und Jugendliche erhielten zum Jahreswechsel von den Jugendämtern Beistand auf Antrag eines Elternteils zur Feststellung der Vaterschaft und bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen (2017: 12.306).

Weitere Informationen zum Thema Kinder- und Jugendhilfe sind im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt zu finden.

Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt vom 24.06.2019

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