Recht
Reform des Vormundschaftsrechts: Mehr Rechte für Kinder und Jugendliche
Der Deutsche Verein begrüßt den vom Bundesjustizministerium vorgelegten Diskussionsentwurf zu einer Reform des Vormundschaftsrechts. Mit dem Vorschlag würden die Rechte der betroffenen Kinder und Jugendlichen gestärkt und der Perspektivwechsel hin zum Kind bzw. Jugendlichen als Subjekt der Vormundschaft vollzogen. Das geltende Vormundschaftsrecht stammt aus der Entstehungszeit des Bürgerlichen Gesetzbuches um 1900 und wird den heutigen Lebensrealitäten nur noch bedingt gerecht.
11.12.2018
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. begrüßt in einer Stellungnahme den Vorstoß des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zu einer umfassenden Reform des Vormundschaftsrechts und bewertet positiv, dass die Rechte der betroffenen Kinder und Jugendlichen gestärkt werden. Damit wird ein Perspektivwechsel hin zum Kind bzw. Jugendlichen als Subjekt der Vormundschaft vollzogen. Zudem wird die Auswahl des am besten geeigneten Vormunds durch das Familiengericht verbessert und der Vorrang der ehrenamtlichen Einzelvormundschaft ausdrücklich geregelt. Ebenfalls positiv sei die Möglichkeit, die Angelegenheiten der Personensorge im Einzelfall dem Wohl des Kindes entsprechend unter mehreren Personen aufzuteilen.
Junge Menschen als Subjekt der Vormundschaft
„Wir brauchen ein Vormundschaftsrecht, das den Lebensrealitäten der unter Vormundschaft stehenden Kinder und Jugendlichen Rechnung trägt“, so Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. „Diese Kinder und Jugendlichen haben Rechte, und sie sollten sich auch darauf berufen können.“
Das geltende Vormundschaftsrecht stammt aus der Entstehungszeit des Bürgerlichen Gesetzbuches um 1900. Trotz weitreichender Änderungen folgt der Gesetzestext nach wie vor dem Leitbild des ehrenamtlichen Vormundes, der den – in der Regel verwaisten – Mündel in seinen Haushalt aufnimmt, seine rechtliche Vertretung übernimmt und sein Vermögen verwaltet. Damit trägt das Gesetz nicht der Tatsache Rechnung, dass vielen Vormundschaften ein Entzug des elterlichen Sorgerechts vorangeht.
Die ausführliche Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschaftsrechts (PDF, 342 KB) steht beim Deutschen Verein zur Verfügung.
Hintergrund
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Quelle: Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 07.12.2018
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