Recht

Neues Vormundschaftsrecht stärkt den Schutz von Kindern

Vor genau einem Jahr, am 5. Juli 2011, wurde das Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrecht im Bundesgesetzblatt verkündet.

05.07.2012

Die Neuregelungen stärken den persönlichen Kontakt des Vormunds zu seinen Mündeln und gewährleisten dadurch einen besseren Schutz der Kinder. Während ein Teil der Neuregelungen bereits einen Tag nach Verkündung, also am 6. Juli 2011, in Kraft getreten waren, gelten die neuen Vorgaben zur Entlastung der Amtsvormünder, zur gerichtlichen Beaufsichtigung des persönlichen Kontakts zwischen Vormund und Kind sowie zur Anhörung der Kinder ab dem 5. Juli 2012.

Quelle: Bundesministerium der Justiz vom 5. Juli 2012

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