Vormundschaft – Beistand

Kinderschutzbund Niedersachsen kritisiert Gesetzesänderung zum Vormundschaftsrecht

Die aktuell beschlossene Regelung zum Vormundschaftsrecht in der öffentlichen Jugendhilfe wird von Johannes Schmidt, Landesvorsitzender des Kinderschutzbundes Niedersachsen, als zu undifferenziert eingeschätzt.

19.04.2011

Johannes Schmidt: „Zum bestmöglichen Schutz von Kindern fordern wir seit Jahren eine intensivere Betreuung von Kindern. Die Verantwortung eines Vormundes sollte allerdings nicht nur in der Regelung der rechtlichen Belange eines Kindes liegen. Vielmehr geht es hier insbesondere um den pädagogischen Auftrag.“

In diesem Sinne könne der Betreuungsaufwand, den ein Vormund für ein Kind aufzubringen habe, nicht pauschal nach Arbeitsstunden berechnet werden sondern habe sich am Bedarf des Einzelfalles zu orientieren. Statt einer quantitativen Verfahrensregelung in der Organisation von Jugendämtern sei es sinnvoller und wichtiger, die Rolle eines Vormundes zu definieren und den Aufwand einer Vormundschaft im Einzelfall festzustellen sowie entsprechende Ressourcen zugunsten der Qualität bereitzuhalten. 

Quelle: Deutscher Kinderschutzbund Landesverband Niedersachsen e.V. 

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