Vormundschaft – Beistand
DIJuF unterstützt bei Unterhaltsgeltendmachung im Ausland
Immer häufiger sind Jugendämter als Beistand oder in der Beratung und Unterstützung mit internationalen Familienkonstellationen befasst. Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) hilft bei der grenzüberschreitenden Geltendmachung und Vollstreckung von Kindesunterhaltsansprüchen. In zwei neu erstellten Informationsblättern wird ein erster Überblick zu möglichen Beratungs- und Unterstützungsleistungen gewährt.
10.04.2019
Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) hilft seinen Mitgliedern bei der grenzüberschreitenden Geltendmachung und Vollstreckung von Kindesunterhaltsansprüchen. In Fällen mit Auslandsbezug sind bereits bei der Berechnung des geschuldeten Unterhalts und bei der Titulierung Besonderheiten zu beachten. Das DIJuF bietet hierzu umfassende Beratung an und unterstützt seine Mitglieder bei der Vollstreckung im Ausland und dem sich anschließenden Inkasso. In den letzten Jahren konnten Anfragen zu über 150 verschiedenen Ländern beantwortet werden. Aktuell werden knapp 4.500 Unterhaltsfälle mit Auslandsberührung bearbeitet.
Knapp 4.500 Unterhaltsfälle mit Auslandsberührung
Zur Qualität der Arbeit trägt die gute fachliche Vernetzung des DIJuF bei. Das Institut unterhält weltweit Kontakte zu staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen, die sich mit der Realisierung von Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder und familienrechtlichen Themen befassen.
Der Länderbereich USA stellt aufgrund der hohen Fallzahlen einen Schwerpunkt dar. Zum 1. Januar 2017 ist das Haager Unterhaltsübereinkommen von 2007 (HUÜ 2007) für die USA in Kraft getreten. Zentrale Behörde nach diesem Übereinkommen ist das Bundesamt für Justiz in Bonn, dessen Aufgabe es unter anderem ist, Ersuchen um Rechtshilfe bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen grenzüberschreitend zu vermitteln. Das DIJuF unterstützt die Jugendämter bei der Anwendung des Übereinkommens.
Mögliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen
Wie das DIJuF den UV-Stellen bei der effektiven Verfolgung von übergegangenen Unterhaltsansprüchen im Ausland (Unterhaltsvorschuss-Regress) behilflich sein kann, erläutert das neu erstellte Informationsblatt „Auslandsrückgriff der Unterhaltsvorschuss-Stellen durch das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht eV (DIJuF)” (PDF, 78 KB).
Auch die Beistände finden mit dem ebenfalls neu erstellten Informationsblatt „Unterhaltsgeltendmachung im Ausland durch das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht eV (DIJuF)” (PDF, 77 KB) eine erste Hilfestellung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen von minderjährigen Kindern, wenn ein Elternteil im Ausland lebt.
Weitere Informationen zum Thema: www.dijuf.de/unterhaltsrealisierung-im-ausland.html
Quelle: Deutsches Institut für Jugendhilfe und Famlienrecht e.V.
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