Inobhutnahme

NRW: Zahl der Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche 2018 gesunken

Im Jahr 2018 ergriffen die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen 14.502 Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 9,1 Prozent weniger als im Jahr zuvor. 2017 lag die Zahl der Schutzmaßnahmen bei 15.951.

25.06.2019

Schutzmaßnahmen (Inobhutnahmen) werden vom Jugendamt durchgeführt, wenn ein unmittelbares Handeln zum Schutz von Minderjährigen in Eil- und Notfällen als geboten erscheint. Der Rückgang ist wie im Vorjahr maßgeblich auf die Abnahme der Zahl von unbegleiteten Einreisen aus dem Ausland zurückzuführen, deren Zahl ging um 39,1 Prozent zurück: 2018 reisten 3.257 Kinder und Jugendliche ohne Eltern aus dem Ausland ein (2017: 5.346).

61 Prozent der im vergangenen Jahr in Nordrhein-Westfalen unter den Schutz des Jugendamtes gestellten Kinder und Jugendlichen waren Minderjährige ab 14 Jahren (8.842); 39 Prozent (5.660) der Kinder war im Alter von unter 14 Jahren. In der Mehrzahl handelte es sich bei den betroffenen Kindern und Jugendlichen um Jungen (7.986).

Neben der  unbegleiteten Einreise aus dem Ausland waren Überforderung der Eltern bzw. eines Elternteils (4.450) und Beziehungsprobleme der Eltern (1.418) die häufigsten Gründe für die Inobhutnahmen.

Von den 14.502 Maßnahmen wurden 2.462 auf eigenen Wunsch der Kinder und Jugendlichen durchgeführt, in 12.040 Fällen lag eine Gefährdung vor.

Die 14.502 Schutzmaßnahmen beinhalten nicht die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, bei denen die Inobhutnahme aufgrund einer Altersfeststellung nach § 42f SGB VIII beendet wird: In 213 Fällen wurde so
festgestellt, dass der junge Mensch bereits volljährig ist und somit eine Inobhutnahme nach dem SGB VIII nicht erforderlich ist.

Weitere Informationen zu den vorläufigen Schutzmaßnahmen der NRW-Jugendämter für Kinder und Jugendliche – 2018 (Kreisergebnisse) stehen online zur Verfügung.

Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) vom 25.06.2019

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