Flucht und Migration

Niedersachsen: Mehr als die Hälfte der Inobhutnahmen zum Schutz unbegleiteter Minderjähriger

Im Jahr 2016 wurden 8.347 vorläufige Schutzmaßnahmen von niedersächsischen Jugendämtern vorgenommen. Das Landesamt für Statistik teil mit, dass mehr als die Hälfte der Fälle (52,3%) aufgrund einer unbegleiteten Einreise stattfand.

08.08.2017

Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) weiter mitteilt, waren darunter 4.365 Schutzmaßnahmen, die aufgrund einer unbegleiteten Einreise von Minderjährigen aus dem Ausland veranlasst wurden. In über der Hälfte der Fälle (52,3%) fand die Schutzmaßnahme somit aufgrund der unbegleiteten Einreise statt. 

Schutzmaßnahme für Minderjährige

Bei einer vorläufigen Schutzmaßnahme nimmt das zuständige Jugendamt die Kinder oder Jugendlichen kurzzeitig in Obhut, wenn eine dringende Gefahr besteht oder die bzw. der Betroffene darum bittet. Ebenso werden Minderjährige grundsätzlich in Obhut genommen, die ohne Begleitung nach Deutschland einreisen und bei denen sich weder personensorgeberechtigte Personen noch Erziehungsberechtigte hier aufhalten.

Anstiege im Jahresvergleich

Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der Inobhutnahmen 2016 um 42,9% an. Im Jahr 2015 wurden 5.842 Minderjährige in Schutz genommen, darunter 2.534 Kinder und Jugendliche (43,4%) aufgrund einer unbegleiteten Einreise. Bereits 2015 ergab sich ein prozentualer Anstieg von 50,4% im Vergleich zu 2014. Vor der großen Flüchtlingsbewegung wurden 2014 insgesamt 3.885 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen, davon waren 354 unbegleitete Minderjährige (9,1%).

Insgesamt steigende Anzahl

Unabhängig von der Zahl der unbegleitet eingereisten Minderjährigen sind die Schutzmaßnahmen von 2015 auf 2016 ebenfalls gestiegen (+20,4%). Wurden im Jahr 2015 insgesamt 3.308 Minderjährige aus anderen Gründen als einer unbegleiteten Einreise unter den Schutz des Jugendamtes gestellt, betraf dies 3.982 Kinder und Jugendliche im Jahr 2016. Als Gründe meldeten die zuständigen Jugendämter vor allem die Überforderung der Eltern beziehungsweise eines Elternteils, sonstige Probleme, Beziehungsprobleme oder Vernachlässigung. In der Statistik können bis zu zwei Gründe pro Fall angegeben werden.

Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen vom 07.08.2017

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