Kinderschutz

Knapp 15.000 Gefährdungseinschätzungen für Kinder und Jugendliche in Bayern 2016

Die Bayerischen Jugendämter meldeten im Jahr 2016 insgesamt 14.755 Gefährdungseinschätzungen, das heißt Fälle, in denen geprüft wurde, ob das Wohl von Kindern bzw. Jugendlichen in Gefahr war. Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik lag in 2.198 Fällen eine akute und in 2.783 eine latente Kindeswohlgefährdung vor.

13.07.2017

Bei 5.386 Gefährdungseinschätzungen wurde keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, jedoch Hilfebedarf und in 4.388 Fällen wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Hilfebedarf ermittelt.
 
Grundlage der Statistik zur Kindeswohlgefährdung ist das Bundeskinderschutzgesetz, welches zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist. Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl eines Kindes durch das Tun oder Unterlassen der Eltern oder Dritter gravierende Beeinträchtigungen erleidet, die dauerhafte oder zeitweilige Schädigungen in der Entwicklung des Kindes zur Folge haben bzw. haben können. 

Gefährdungseinschätzung nach § 8a Absatz 1 SGB VIII

Eine Gefährdungseinschätzung nach § 8a Absatz 1 SGB VIII ist vom Jugendamt immer dann abzugeben, wenn dem Jugendamt wichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden, es sich daraufhin einen unmittelbaren Eindruck von dem Minderjährigen und seiner persönlichen Umgebung verschafft hat (z.B. durch Hausbesuche oder Einbestellung der Eltern ins Jugendamt) und das Gefährdungsrisiko anschließend im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte eingeschätzt wurde.

Vernachlässigung oder psychische Misshandlung

2.198 Gefährdungseinschätzungen (15 Prozent) ergaben eine akute, 2.783 (19 Prozent) eine latente Kindeswohlgefährdung. Dabei waren Anzeichen für eine Vernachlässigung oder einer psychischen Misshandlung die häufigsten Gründe einer Kindeswohlgefährdung. 

Darüber hinaus wurde bei 5.386 Gefährdungseinschätzungen (36 Prozent) keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, aber Hilfebedarf zum Beispiel im Rahmen einer Hilfe der Kinder und Jugendhilfe wie Erziehungsberatung oder eine Schutzmaßnahme. 

Lediglich bei 4.388 Fällen (30 Prozent) wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein weiterer Hilfebedarf ermittelt.

<link https: www.statistik.bayern.de presse archiv>

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, wurden in Bayern im Jahr 2016 insgesamt 14.755 Fälle von Kindeswohlgefährdung gemeldet. Betroffen waren 7.430 Jungen und 7.325 Mädchen.

Die Meldungen an die Jugendämter erfolgten in vielen Fällen (2.732) durch Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft, sowie von Bekannten/Nachbarn der Minderjährigen (1.853 Meldungen).

Weitere statistische Informationen stehen <link https: www.statistik.bayern.de veroeffentlichungen external-link-new-window>auf den Seiten des Bayerischen Landesamtes für Statistik zur Verfügung.

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik vom 03.07.2017

Back to Top