Flucht und Migration

Bundesverband für Erziehungshilfe: Perspektiven für Junge Flüchtlinge schaffen

Der AFET – Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. hat ein von ihm durchgeführtes Expert(inn)engespräch zum Verteilverfahren nach §42b SGB VIII sowie den Koalitionsvertrag zum Anlass für eine Stellungnahme zu unbegleiteten minderjährigen Ausländern genommen. Die Stellungnahme, in der positive Aspekte hervorgehoben und Veränderungsbedarfe benannt werden, richtet sich an Bundes- und Landespolitik sowie an die Akteure der Kinder- und Jugendhilfe.

24.05.2018

AFET fordert funktionierende Verfahren und Strukturen nicht zu ändern

Das im Koalitionsvertrag proklamierte Bekenntnis zur UN-Kinderrechtskonvention und zu den Kinderrechten muss auch bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern* sowie für alle geflüchteten Kinder und Jugendlichen Beachtung finden. Das Primat der Kinder- und Jugendhilfe wird nach Auffassung des AFET durch die geplante Registrierung, Identitätsfeststellung sowie die Altersfeststellung in den Zentralen Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen (AnKER-Zentren) außer Kraft gesetzt. Der AFET fordert deshalb die mittlerweile etablierten und funktionierenden Verfahren und Strukturen nicht (erneut) zu ändern.

Der AFET begrüßt grundsätzlich:

  • die vorgesehene Stärkung der Jugendmigrationsdienste, die aber mit entsprechender Ressourcenausstattung verbunden sein müssen,
  • das „Drängen auf eine bundesweite ausbildungsfreundliche Umsetzung“ der sog. 3+2 Regelung für den Arbeitsmarktzugang gem. § 60a Aufenthaltsgesetz,
  • den Aufbau der „nationalen Dekade für Alphabetisierung“.
  • die Unterstützung von Schulen in Gegenden mit hoher sozialer Benachteiligung und mit besonderen Aufgaben der Integration,
  • die geplanten psychosozialen Hilfen für traumatisierte Kinder und Frauen sowie das Aktionsprogramm für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder,
  • die Weiterführung der Eigenständigen Jugendpolitik, wobei zwingend die Belange von Flüchtlingsjugendlichen einzubeziehen sind,
  • die Stärkung der Integrations- und Migrationsforschung,
  • die finanzielle Entlastung der Länder und Kommunen bei den Flüchtlingskosten, allerdings ist die zeitliche Befristung bis zum 2021 frühzeitig kritisch zu überprüfen.

Verteilverfahren

Der AFET bewertet das Ende 2015 eingeführte Verfahren nach § 42b SGB VIII sowohl für die zuvor stark frequentierten Städte und Kommunen als auch für die unbegleiteten minderjährigen Ausländer positiv und hebt die großen Leistungen der Jugendämter und Einrichtungen hervor, die sich als hoch belastbar und sehr flexibel erwiesen haben. Verbesserungsbedarfe sieht der AFET auf Bundes- und Landesebene beispielsweise bei der Familienzusammenführung und der Ermöglichung des Ortswechsels zu Ausbildungszwecken.

Perspektiven schaffen

Der AFET sieht die dringende Notwendigkeit, jungen Flüchtlingen Perspektiven zu bieten und fordert die zügige Klärung der Aufenthaltsperspektive, die Anerkennung des Hilfebedarfs für junge volljährige Flüchtlinge, die Regelung des Familiennachzugs, die Verbesserung der schulische Situation, die Sicherung des Übergangs in Ausbildung, Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnsituation und der Gesundheitsvorsorge sowie gute Arbeitsmarktprogramme. Er warnt eindringlich vor der Gefahr der Entstehung eines sozialen „Sprengstoffs“ durch frustrierte und insbesondere durch ausländerrechtliche Rahmenbedingungen zur Untätigkeit verurteilte junge Menschen. Die Verschlechterung des gesellschaftlichen Klimas in Bezug auf Geflüchtete darf nicht zur Folge haben, dass restriktive Denk- und Handlungsmuster die Oberhand gewinnen.

Appell an die Kinder- und Jugendhilfe

Die Unterstützung und Integration unbegleiteter minderjähriger Ausländer und jugendlicher Flüchtlinge berührt öffentliche wie freie Träger der Jugendhilfe gleichermaßen. Deshalb sah und sieht sich der AFET, als Dialogplattform für öffentliche und freie Träger, in der Pflicht, die Entwicklungen zu begleiten und auf aktuelle Erfordernisse zu reagieren. Gleichzeitig richtet der AFET einen Appell an die Kinder- und Jugendhilfe, die geleistete Arbeit auch kritisch zu überprüfen, auf neue Handlungsbedarfe zu reagieren und kontinuierlich an weiteren Qualitätsverbesserungen im Interesse der jungen Flüchtlinge zu arbeiten.

Download

Die ausführliche Stellungnahme (PDF, 392 KB) des AFET-Bundesverbandes für Erziehungshilfe zur Situation unbegleiteter minderjähriger Ausländer, unter besonderer Berücksichtigung des Koalitionsvertrages und des Verteilverfahrens nach § 42b SGB VIII steht zum Download zur Verfügung.

(*) Der AFET übernimmt in dieser Stellungnahme den mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher vom 1. November 2015 vom Gesetzgeber neu eingeführten Begriff „Unbegleiteter minderjähriger Ausländer“, wenngleich er in der Fachdebatte vielfach kritisch gesehen wird und oft weiterhin von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gesprochen wird.

Quelle: AFET – Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. 

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