Adoption

djb kritisiert Regierungspläne zur Stiefkindadoption als Minimallöung

Anlässlich einer Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags unterstützt der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) die aktuellen Pläne der Bundesregierung zur Stiefkindadoption grundsätzlich, hält ihn aber für insgesamt nicht ausreichend oder zielführend. Der Entwurf regele nur einen Einzelfall und lenke vom eigentlichen Kernthema, nämlich einer Reform des Abstammungsrechts, ab.

04.02.2020

Am 29. Januar 2020 fand im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages die Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien (BT-Drucks. 19/15618) statt.

Dass beispielsweise die Partnerin der Geburtsmutter das Kind nach wie vor als „Stiefkind“ adoptieren muss, ist verfassungsrechtlich bedenklich, da gleichgeschlechtliche Frauenpaare damit anders als heterosexuelle Ehepaare nach einer Samenspende behandelt werden. „Das Wohl des Kindes gebietet es jedoch, dass auch das Kind lesbischer Eltern unmittelbar von Geburt an zwei rechtliche Eltern hat“, so Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb.

Der jetzt vorliegende Regierungsentwurf versäumt die Gelegenheit, eine umfassende Lösung anzugehen und beschränkt sich auf das vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Minimum, d.h. verfestigten nichtehelichen Familien die (Stiefkind-)Adoption zu ermöglichen. Verknüpft wird dies mit einer „Bewährungszeit“ von vier Jahren. Die gemeinschaftliche Adoption nichtehelicher Lebenspartner bleibt außen vor.

"Unabhängig davon, dass die Frist den Eindruck von Willkür aufkommen lässt, bleibt es bei einer verpassten Chance, den Lebenswirklichkeiten in Familien gerecht zu werden", so Brigitte Meyer-Wehage, Vorsitzende der djb-Kommission Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften, ergänzend.

Eine ausführliche Stellungnahme zum „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26.3.2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien“ steht beim Deutschen Juristinnenbund zur Verfügung. Dort findet sich außerdem eine Stellungnahme zum Referententwurf des Bundesjustizministeriums.

Quelle: Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 28.01.2020

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