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Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat in ihrer Oktober-Sitzung neue Kriterien für die Eignungsanforderungen an Jugendschutzprogramme beschlossen und dabei auch Anregungen der Selbstkontrollen aufgenommen. Hintergrund ist der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, der am 01.10.2016 in Kraft getreten ist.
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