Sozialforschung

Ursachen und Auswirkungen von Sanktionen nach § 31 SGB II und nach dem SGB III in NRW

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen hat eine unabhängige wissenschaftliche Untersuchung zur Erforschung der Ursachen und Auswirkungen von Sanktionen nach § 31 SGB II und nach dem SGB III in Auftrag gegeben und nun den Endbericht veröffentlicht.

30.01.2014

Untersucht wurden u.a. Gründe der Sanktionierung, Auswirkungen auf die psychosoziale Befindlichkeit und die Verschuldung, auf Maßnahmefortführung, Eigenbemühungen um Arbeit und das Verhältnis zum Jobcenter.

Die Untersuchung wurde vom ISG-Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH im Auftrag des MAIS im Zeitraum der Jahre 2012 bis 2013 durchgeführt.

Bisher gab es nur vereinzelte Untersuchungen auf diesem Gebiet. Nun werden die Praxis der Sanktionierung und die Auswirkungen der Leistungskürzungen auf die Leistungsberechtigten erstmals in der Gesamtheit für NRW betrachtet.

Die wesentliche empirische Basis bildet eine in NRW durchgeführte Repräsentativbefragung. Mit der Untersuchung wird ein Beitrag zur sozialpolitischen und recht­lichen Einordnung der Sanktionen, insbesondere im SGB 11, geleistet.

Zentrale Ergebnisse für unter 25-Jährige:

Sanktionen stoßen zwar insgesamt auf hohe Akzeptanz, auch unter den Sanktionierten, es bestehen alleridngs Unterschiede zwischen unter 25-jährigen Leistungsberechtigten (U 25) und den über 25-Jährigen (Ü 25): Im Bereich U 25 kommt es im Ver­gleich zu Ü 25 vermehrt zum Abbruch von Maßnahmen und zu mehr Meldeversäumnissen; der vollständige Entfall von Leistungen wird bei U 25 oft be­wusst in Kauf genommen (48 %).

Häufig führen Sanktionen zu einem Rückzug aus dem sozialen Umfeld. Unter 25-Jährige haben bei einer vollständigen Leistungskürzung signifikant höher seelische Probleme als Nicht-Sanktionierte und schätzen ihren Gesundheitszustand negativ ein.

Viele der Befragten stellen ihre Verschuldungssituation in einen direkten Zusammenhang mit der erfahrenen Leistungsminderung (insgesamt 43 % U 25). Abhängig von der Höhe der Leistungskürzung leidet das Vertrauen in das Jobcenter.

Die unter 25-Jährigen suchen bei vollständigem Entfall des ALG II verstärkt nach Arbeit, was auf die verursachte finanzielle Notlage zurückzuführen ist, die vorwiegend bei Alleinlebenden unter 25-jährigen entsteht. Damit ist jedoch nicht die Einmündung in ein kontinuierliches Beschäftigungs­verhältnis gleichzusetzen, sondern häufig eine kurzfristige Beschäftigung zur Verbesserung der finanziellen Situation. 

Den Bericht gibt es auf der Webseite des Landtags Nordrhein-Westfalen (NRW) unter: <link http: www.landtag.nrw.de portal www dokumentenarchiv dokument mmv16-1514.pdf>www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV16-1514.pdf (PDF 8,4 MB)

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