Sozialforschung

Türkischstämmige Bewerber bekommen trotz gleicher Qualifikation weniger Einladungen zum Vorstellungsgespräch

Mit der Frage nach Diskrimminierung im Bewerbungsverfahren setzen sich zwei Forscher der Uni Konstanz auseinander, Leo Kaas und Christian Manger.

28.06.2012

Die beiden Forscher haben Stellenanzeigen gesichtet und Bewerbungen verschickt - mit deutschen und türkischen Namen als Absender. Die Reaktionen der Unternehmen waren deutlich: Die Quote der positiven Rückmeldungen von Unternehmen lag bei Bewerbungen von Dennis Langer oder Tobias Hartmann um 14 Prozent über den entsprechenden Werten von Fatih Yildiz oder Serkan Sezer. Kleinunternehmen entschieden besonders häufig nach dem Namen, hier betrug die Differenz 24 Prozent.

Die Bewerbungen richteten sich an gut 500 Praktika-Angebote für Studenten, die in unterschiedlichen Jobbörsen ausgeschrieben waren. Auf jede der in verschiedenen Jobbörsen ausgeschriebenen Stellen antworteten die Forscher mit zwei Bewerbungen, einer unter deutschem, einer unter türkischem Namen. Die zugehörigen Lebensläufe unterschieden sich nur in Details, beide fiktive Personen waren deutsche Staatsbürger mit deutscher Muttersprache. Lediglich in einer Hinsicht unterschieden sich die beiden pro Stelle verschickten Bewerbungen: Zwar verzeichneten beide Lebensläufe zwei Nebenjobs. Jeweils eine Bewerbung enthielt jedoch auch die zugehörigen Arbeitszeugnisse, die andere nicht.

Lagen der Bewerbung Arbeitszeugnisse bei, besteht kein signifikanter Unterschied in der Erfolgsquote mehr. Die Vorurteile gegenüber den Bewerbern scheinen sich mit zunehmender Informationsmenge zu verringern.

Um die Diskriminierung am Arbeitsmarkt zu bekämpfen, empfehlen die Forscher den Prozess der Bewerberauswahl in Unternehmen möglichst weit zu standardisieren. Denn Kaas und Manger vermuten, dass der beobachtete Einfluss der Unternehmensgröße auf die Diskriminierung von Bewerbern auf unterschiedliche Verfahren zurückgeht: Formalisierte Entscheidungsprozesse in Großunternehmen ließen weniger Vorurteile zum Zuge kommen, als wenn der Chef spontan allein entscheidet - wie es in Kleinbetrieben häufig der Fall sei. "

Einen ausführlichen Artikel dazu können Sie der Veröffentlichung <link http: www.boeckler.de _blank external-link-new-window external link in new>Böckler Impuls Ausgabe 10/2012 entnehmen.

Quelle: <link http: www.bagkjs.de _blank external-link-new-window external link in new>Jugendsozialarbeit News vom 18.06.2012

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