Sozialforschung

Hartz-IV-Sanktionen: Viele würden die strengeren Regeln für Jüngere abmildern

Welche Sanktionen sind bei Pflichtverletzungen von Hartz-IV-Empfängern angemessen? Insbesondere wenn es sich um Pflichtverletzungen von jungen Menschen unter 25 Jahren oder wiederholte Pflichtverletzungen handelt, würden viele Menschen milder sanktionieren als der Gesetzgeber. Dies hat eine aktuelle Online-Befragung ergeben.

17.08.2018

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) haben in einer Online-Befragung Szenarien mit Hartz-IV-Pflichtverletzungen geschildert und gefragt, wie hoch die Sanktionen gerechterweise sein sollten.

Sanktionen treffen Jüngere besonders stark

Wenn Hartz-IV-Empfänger ihren Pflichten nicht nachkommen, kann ihnen das Jobcenter die finanzielle Unterstützung teilweise streichen – bei mehrfacher Weigerung auch ganz. „Besonders stark können die Kürzungen Menschen unter 25 Jahren und wiederholt sanktionierte Personen treffen, die alleine leben und nicht auf die Ressourcen anderer Haushaltsmitglieder zurückgreifen können“, so die IAB-Studie.

Befragte befürworten mildere Sanktionen

Die Antworten von 686 Befragten zeigen, dass die große Mehrheit Sanktionen grundsätzlich für richtig hält. Anders als gesetzlich vorgesehen würden die Befragten junge Menschen unter 25 allerdings nur geringfügig höher sanktionieren als ältere Menschen. Auch würden viele Befragte eine zweite Pflichtverletzung nur leicht stärker sanktionieren als eine erste – hier ist der Gesetzgeber ebenfalls strenger. 27 der 686 Befragten würden in keiner der geschilderten Situationen Sanktionen verhängen.

Hintergrund der Befragten hat starken Einfluss

Einen starken Einfluss auf die Bewertung hat, wer befragt wird. Arbeitslose sowie Personen, die bereits einmal Arbeitslosengeld II bezogen haben, nennen deutlich geringere Sanktionshöhen als Beschäftigte sowie Personen, die noch nie Grundsicherungsleistungen erhalten haben.

Die Studie (PDF, 313 KB) steht auf der Webseite des IAB zum Download zur Verfügung. Da die Ergebnisse auf der freiwilligen Teilnahme an einer Online-Umfrage beruhen, sind sie nicht repräsentativ für die Gesamtbevölkerung.

Quelle: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung vom 14.8.2018

Back to Top