Sozialforschung

Erste deutsche Migrantenwahlstudie: Wie Zugewanderte und ihre Kinder wählen

Für welche Parteien entscheiden sich Einwanderer aus der Türkei und der ehemaligen Sowjetunion und ihre Kinder? Dieser Frage ist eine gemeinsame Forschungsarbeit der Universität zu Köln und der Universität Duisburg-Essen nachgegangen. Die Ergebnisse zeigen Unterschiede im Wahlverhalten und bei der politischen Einstellung zwischen Deutschen mit und ohne Migrationshintergrund.

06.03.2018

Politikwissenschaftler der Universität zu Köln und der Universität Duisburg-Essen (UDE) gingen in einer Studie erstmals der Frage nach, für welche Partei sich die Einwanderer und ihre Kinder aus der Türkei oder der ehemaligen Sowjetunion mit einem deutschen Pass bei einer Bundestagswahl entscheiden. Die „Immigrant German Election Study“ wurde von der Deutschen Forschungsgemeinschaft gefördert.

Präzise Aussagen zum Wahlverhalten

Es handelt sich um die erste Wahlstudie, die aufgrund hochwertiger Daten aus der Bundestagswahl 2017 präzise Aussagen zum Wahlverhalten von Deutschen mit Migrationshintergrund macht. Dazu wurden jeweils knapp 500 zufällig ausgewählte Deutsche befragt, die selbst oder deren Eltern aus der Sowjetunion oder ihren Nachfolgestaaten (im Folgenden Russlanddeutsche) oder der Türkei (im Folgenden Deutschtürken) eingewandert sind.

Geringere Wahlbeteiligung

„Ich war überrascht, wieviel geringer die Wahlbeteiligung bei den beiden Gruppen war; bei den Deutschtürken liegt die Quote bei 64 Prozent, bei den Russlanddeutschen sogar nur bei 58 Prozent. Das liegt ganze 18 Prozent unter der allgemeinen Wahlbeteiligung“, sagt Professor Dr. Achim Goerres von der UDE.

Beide Gruppen sind politisch auch ganz anders eingestellt als die Deutschen ohne Migrationshintergrund: Russlanddeutsche sind rechts der Mitte positioniert, Deutschtürken links der Mitte. Dr. Dennis Spies von der Universität zu Köln berichtet: „In beiden Gruppen haben aber die beiden Volksparteien, die ehemals dominant waren, verloren.“

Unterschiedliche politische Einstellungen

Rechtsruck? Kreuzten die Russlanddeutschen bei früheren Bundestagswahlen auf dem Wahlzettel noch mehrheitlich die CDU/CSU an, entschieden sich 15 Prozent von ihnen im Jahr 2017 für die AfD. Goerres erläutert: „In der Tat punktete die AfD bei den Russlanddeutschen stärker als bei den Wählern ohne Migrationshintergrund. Aber sie blieb als dritte Kraft hinter der Union und den Linken weit hinter den Erwartungen zurück, die medial geschürt wurden.“

Mehr als ein Drittel der Deutschtürken wählte die SPD (35%). Die LINKE kommt bei ihnen mit 16 Prozent und bei den Russlanddeutschen mit 21 Prozent besser an als bei den Deutschen ohne Migrationshintergrund (11%). Besonders selten wählen Russlanddeutsche grün (8%).

Deutschtürken sind gegen Erdogan und EU-Beitritt der Türkei

„Die Deutschen türkischer Abstammung sind ganz klar gegen Erdogan. Wenn sie überhaupt am türkischen Referendum teilgenommen haben, stimmten sie deutlich dagegen“, so Goerres. Nur 21 Prozent der Türken mit doppelter Staatsbürgerschaft waren für die Verfassungsreform. Lediglich 12 Prozent der Deutschtürken wählten die Erdogan nahestehende Partei „Allianz Deutscher Demokraten“, die nur in NRW zur Wahl antrat.

Etwa 66 Prozent der Deutschtürken sprechen sich gegen eine EU-Mitgliedschaft der Türkei aus. Besonders hoch ist die Ablehnung bei den türkeistämmigen Kurden (84%). Außerhalb der Wahlen sind die Deutschtürken politisch vergleichsweise stark engagiert; sie demonstrieren zum Beispiel mehr als die Mehrheitsbevölkerung (17 zu 7%).

Russlanddeutsche bewerten Putin positiv

Auf einer Skala von -5 bis +5 bewerten die befragten Deutschtürken Staatspräsident Erdogan im Schnitt mit -2,5, bei der zweiten Einwanderergeneration schneidet er etwas besser ab. Putin bekommt von den Russlanddeutschen eine gute +1,4 und rangiert damit noch vor Merkel. Gebürtige Ukrainer sehen Putin negativ (-0,2). Den grünen Politiker Cem Özdemir kennen fast alle Deutschtürken und geben ihm die schlechteste Bewertung – trotz türkischer Wurzeln.

Quelle: Universität zu Köln vom 05.03.2018

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